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Kieferorthopädie aus der GKV zu streichen ist gesundheitspolitischer Irrweg

29.09.202514:32 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Kieferorthopädie aus der GKV zu streichen ist gesundheitspolitischer Irrweg
 (© BDK e.V.)
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(openPR)

+++ Gemeinsame Pressemitteilung +++
des Berufsverbandes der Deutschen Kieferorthopäden e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie e.V.

Mit deutlicher Kritik reagieren der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) und die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO) auf die Forderung des CDU-Wirtschaftsrates, kieferorthopädische Behandlungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu streichen.

„Diese Forderung ist weder fachlich noch gesundheitspolitisch nachvollziehbar. Aktuelle wissenschaftliche Ergebnisse zeigen klar, dass Zahn- und Kieferfehlstellungen erhebliche Auswirkungen auf die allgemeine Mundgesundheit und damit auch auf die Folgekosten im Gesundheitswesen haben“, betont der Präsident der DGKFO, Prof. Dr. Bernd Koos.

Studien wie die Sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS VI) oder die vom Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses geförderte EFAFU-Studie belegen: Fehlstellungen sind kein reines Schönheitsproblem, sondern können Zahnverlust, Funktionsstörungen und auch psychische Belastungen nach sich ziehen.

„Diese Erkenntnisse zu ignorieren, hieße, künftige Krankheitslast und erhebliche Folgekosten bewusst in Kauf zu nehmen. Das ist gesundheitspolitischer Rückschritt und ökonomisch kontraproduktiv zugleich“, so Köning.

Gerade die Kieferorthopädie ist durch die klare Trennung von Regelversorgung und Mehrleistungen ein Musterbeispiel für Eigenverantwortung im solidarisch finanzierten Gesundheitswesen: Die notwendige und zweckmäßige medizinische Versorgung wird von der GKV übernommen, während Familien für Zusatzwünsche eigenständig aufkommen.

„Wer Kieferorthopädie aus dem Leistungskatalog streichen will, spart nicht bei Bürokratie oder Ineffizienz – sondern direkt bei der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“, so Könings Fazit.

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