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Übernahme von PlusDental: Straumann muss seiner Verantwortung gerecht werden!

24.05.202218:30 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Übernahme von PlusDental: Straumann muss seiner Verantwortung gerecht werden!

(openPR) Mit der beabsichtigten Übernahme von PlusDental befindet sich der Markt der direct-to-consumer-Alignerbehandlungen weitgehend in der Hand der Straumann Group. Damit trägt der Hersteller von Dental-Produkten nun auch die fachliche Verantwortung für die Behandlung von mehreren tausend Patienten in Deutschland in ganz Europa. Dieser Verantwortung muss Straumann gerecht werden und die Behandlung in die Hände der Zahnärzte legen.

Nachdem die Straumann Group im Jahr 2020 bereits das Dental-StartUp DrSmile übernommen hatte, folgte nun die Ankündigung, auch den direkten Konkurrenten PlusDental zu übernehmen. Damit gehören nun zwei Unternehmen, die jeweils den Anspruch einer Marktführerschaft erhoben hatten, zur Straumann Gruppe. Nach eigenen Angaben behandeln beide Unternehmen zusammen mehrere zehntausend Patienten pro Jahr in ganz Europa. Sowohl DrSmile als auch PlusDental sind erheblicher Kritik ausgesetzt, da in vielen Fällen die Anforderungen an die notwendige Diagnostik und die Behandlungskontrollen nicht erfüllt werden. Im November 2021 hatten zahnärztliche und kieferorthopädische Organisationen aus 25 europäischen Ländern in einer gemeinsamen Erklärung Behandlungskonzepte wie die der neuen Straumann-Töchter verurteilt. In zahlreichen Medienberichten der jüngeren Vergangenheit kamen geschädigte Patienten zu Wort. In vielen dieser Fälle fand noch nicht einmal ein zahnärztlicher Kontakt statt.

„Straumanns Expertise in der Herstellung von Medizinprodukten ist unbestritten.“ so der Vorsitzende des BDK, Dr. Hans-Jürgen Köning. „Straumann muss jetzt aber auch die Gewähr dafür übernehmen, dass diese Medizinprodukte bei der Behandlung der Kunden von PlusDental und DrSmile ordnungsgemäß verwendet werden.“ Der Geschäftsführer des BDK und Fachanwalt für Medizinrecht Stephan Gierthmühlen ergänzt: „Nach unserer Einschätzung werden die Behandlungsverträge zwischen den Patienten und den Anbietern geschlossen. Die Anbieter setzen die Partnerzahnärzte in unterschiedlichem Umfang nur als Erfüllungsgehilfen ein. Natürlich haften die Partnerzahnärzte aus unerlaubter Handlung, wenn ein Schaden eintritt. Daneben ist aber auch der Anbieter selbst – jetzt also Straumann – als Vertragspartner verantwortlich und haftet für Behandlungsfehler.“

Dr. Köning weiter „Straumann wird sich überlegen müssen, ob der Versuch, weiterhin Zahnärzte möglichst weitgehend aus der Behandlung der Patienten herauszuhalten, der richtige Weg ist.“

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden e.V.

Stephan Gierthmühlen


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