(openPR) In über 90 Prozent der Zahntarife sind die außervertraglichen Leistungen (z.B. Kunststoffbrackets) nicht bedingungsgemäß geregelt.
Gerade deshalb wird aber eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abgeschlossen.
Wer darauf nicht achtet, geht im Leistungsfall leer aus.
Im Jahre 2002 hat der Gesetzgeber ein Abstufungssystem eingeführt, welches Fehlstellungen in fünf kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) einteilt. Liegen Grad 1 oder 2 vor, ist die Behandlung keine Kassenleistung. In den übrigen Fällen KIG 3-5 übernimmt die GKV die Kosten für die Behandlung von Kindern bis zum 18. Lebensjahr. Zunächst zahlt die Kasse 80 Prozent der Behandlung, 20 Prozent muss der Patient beim ersten Kind (10 Prozent beim zweiten Kind) zunächst selber bezahlen. Nach bestätigtem Abschluss der Behandlung bekommt der Patient die 20 Prozent von der Krankenkasse rückerstattet. Mehrkosten für moderne Kieferorthopädie wie innovative und unsichtbare Bracketsysteme und Bögen werden von der GKV nicht übernommen.
Die Initiative Gesundversichert e.V. hat in Ihren Zahntarifen DENTPower P1 und P2 die außervertraglichen Leistungen transparent und klar geregelt. In den Leistungsprotokollen finden sich 39 Leistungspunkte wie zum Beispiel Kunststoffbrackets, Keramikbrackets, Minibracktes, Lingualtechnik. Das bietet keine andere Zahnzusatzversicherung für Kinder und erhöht die Leistungssicherheit.
Einen Zahnzusatzversicherung Vergleichsrechner finden Sie auf https://igv.versicherung/a/ideenwerk/
Ist bereits eine Behandlung angeraten kann auf eine Antragstellung bei einem Versicherer verzichtet werden. Der Antrag wird abgelehnt. Deshalb rechtzeitig eine Zahnzusatzversicherung abschließen und nicht zu lange warten.












