(openPR) Die R+V Versicherung hat aktuell für Ihren Zahnzusatztarif „ZahnPremium Z1 & ZV“ einen verständlichen, verbraucherfreundlichen Clearment-Klarvertrag ausgefüllt und zur Verfügung gestellt. So reiht sich nun auch die R+V neben viele weitere namhafte Versicherer in die Liste derer ein, die zu Ihrem Tarif einen Clearment-Klarvertrag erstellt haben. Damit beweist die R+V Krankenversicherung durchaus Vertrauenswürdigkeit.
Clearment hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Verbraucher verständlich darüber zu informieren, welche Inhalte in den Tarifbedingungen von Zahnzusatzversicherungen tatsächlich stehen. Eine solche „Übersetzung“ in einen verständlichen Text erfolgt über den so genannten Clearment-Klarvertrag. Dieser enthält 30 Inhaltspunkte. Dabei wird - meist über Fragen - ermittelt, wie der Versicherer in welchem Fall in welchem Umfang leistet. Dieses Dokument ist somit eine verständliche Ergänzung zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Dabei wird nicht bewertet (mit einer Vergabe von z.B. Sternchen oder Noten). Es geht einzig darum, dass Inhalte verständlich formuliert werden, in ein Alltagsdeutsch, das der Verbraucher verstehen und anwenden kann.
Versicherungsunternehmen, die bei Clearment mitmachen, zeigen Mut zur Transparenz. Zudem sind sie durchaus um Verbraucherfreundlichkeit bemüht. Denn die simple Beigabe der Allgemeinen Tarifbedingungen ist aus Verbraucherschutzgründen zwar (zum Glück) vorgeschrieben. Die Texte sind allerdings für viele Menschen, die sich nicht tagtäglich mit dieser Art von Texten beschäftigen, schlichtweg in großen Passagen inhaltlich nicht zu verstehen.
Die R+V Versicherung bietet mit der Kombination der Tarife ZV + Z1 einen leistungsstarken Zahnzusatztarif an. Durch das Kombinieren der zwei Tarife erhält man einen Tarif, der sowohl den Bereich Zahnersatz, als auch den Bereich Zahnbehandlung gut abdeckt.
Neu ist - Zu dieser Tarifkombination gibt es nun auch einen Clearment-Klarvertrag. Dieser kann jederzeit auf clearment.de eingesehen und ausgedruckt werden.
Der Tarif ZV+Z1 bietet in einem Kurzüberblick folgende Leistungen:
Zahnersatz: 90%
Zahnbehandlung / -erhalt: 100%,
Kieferorthopädie: 90%.
In dem Clearment-Klarvertrag kann man dann genau nachlesen, wie diese Leistungen tatsächlich zu verstehen sind.
Beispiele:
a) Die Aussage „Kieferorthopädie: 90%“ wird folgendermaßen konkretisiert:
„Während der gesamten Vertragsdauer werden einmalig 90% bis insgesamt
2.000 EUR bei KIG 1-2 oder
1.000 EUR bei KIG 3-5
gezahlt.“
b) Die Aussage „Zahnersatz: 90%“ wird auf diese Weise erläutert:
„Bei Versorgung mit höherwertigem Zahnersatz bzw. privatärztlicher Behandlung: 90% inkl. GKV-Leistung sowie evtl. Leistung aus einer weiteren Zusatzversicherung, mindestens in Höhe
Festzuschuss der GKV, max. verbleibender Eigenanteil.
Bei Versorgung mit Zahnersatz (Regelversorgung): Leistung in Höhe Festzuschuss der GKV, max. verbleibender Eigenanteil.“
Die Leistung bei Zahnersatz wird über eine große Anzahl weiterer Fragen noch zusätzlich konkretisiert. So werden anfängliche Summenbegrenzungen aufgezählt, die Leistungen bei Implantatbehandlungen nachgefragt und es wird z.B. auch gefragt, bis zu welchem Satz der GOZ überhaupt erstattet wird.
Auf diesem Weg ergibt sich ein umfangreiches, konkretes Bild zu den tatsächlichen Leistungen. Der Kunde weiß, wann er Leistungen erwarten kann, der Versicherer weiß, dass dem Kunden der Tarif bestmöglich erklärt wurde. Das ist für beide Seiten ein erstrebenswerter Zustand. Die R+V Versicherung zeigt durch das Erstellen eines verbraucherfreundlichen Clearment-Klarvertrages, dass sie die Transparenz nicht scheut.




