openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Verschärfung der Wegzugsbesteuerung

29.01.202509:30 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Verschärfung der Wegzugsbesteuerung

(openPR) Anteile an Investmentfonds können von Besteuerung bei Wegzug ins Ausland betroffen sein

Bei der Verlagerung des Wohnsitzes von Deutschland ins Ausland kann eine sog. Wegzugsbesteuerung anfallen. Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2024 wurde die Wegzugsbesteuerung verschärft. Sie umfasst 2025 auch die Erträge aus bestimmten Investmentfonds, wenn der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagern möchte.

Nachdem der Bundesrat am 22. November 2024 seine Zustimmung zum Jahressteuergesetz 2024 erteilt hat und es Anfang Dezember 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, können die Regelungen und Änderungen in Kraft treten. Eine wichtige Änderung betrifft die sog. Wegzugsbesteuerung. Bislang betraf die Wegzugsbesteuerung nur im Privatvermögen gehaltene Anteile an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaftsanteile ab einer Beteiligungshöhe von 1 Prozent. Wird der Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird eine Steuer auf den fingierten Veräußerungsgewinn der Anteile fällig, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die u.a. im Steuerrecht berät.

Fiktiver Veräußerungsgewinn wird besteuert

Im Falle des Wegzugs oder der Verlegung des Lebensmittelpunktes ins Ausland behandelt der Staat die Anteile so, als ob sie verkauft worden wären und versteuert dann den fiktiven Veräußerungsgewinn. Rechtlich geregelt ist die Wegzugsbesteuerung in § 6 des Außensteuergesetzes (AStG).

Fielen Anteile an Investmentfonds und ETFs oder an einem Spezial-Investmentfonds im Privatvermögen bisher nicht unter diese Besteuerung, soll sich das nun ändern. Eine Besteuerung soll dann ausgelöst werden, wenn der steuerpflichtige Anleger in den letzten fünf Jahren mindestens 1 Prozent der ausgegebenen Anteile gehalten hat oder die Anschaffungskosten für die Anteile mindestens 500.000 Euro betragen haben. Ausgelöst wird die Steuer durch die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland, z.B. durch den Wegzug oder die Verlagerung des Lebensmittelpunkts ins Ausland. Voraussetzung für die Besteuerung ist ein fiktiver Veräußerungsgewinn. Zudem muss der Anleger mindestens sieben der letzten zwölf Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig gewesen sein und die Anteile in seinem Privatvermögen halten.

Bei Anteilen an Spezial-Investmentfonds wird immer unterstellt, dass eine „gewichtige“ Beteiligung vorliegt. Schwellen wie 1 Prozent der Anteile oder Anschaffungskosten sind daher in diesen Fällen nicht vorgesehen.

Belastung für Anleger

Anleger werden bei einem Wegzug aus Deutschland also so gestellt, als ob sie ihre Anteile veräußert hätten. Der fiktive Gewinn muss versteuert werden, obwohl es tatsächlich keinen Liquiditätszufluss gibt. Das kann zu einer finanziellen Belastung werden, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlagert werden soll. Regelungen zur Stundung der Wegzugssteuer oder Rückkehrregelungen sind analog § 6 AStG anwendbar.

Aufgrund der möglichen steuerlichen Belastung sollte der Wegzug gut vorbereitet und das eigene Investmentportfolio mit Blick auf eine mögliche Wegzugsbesteuerung geprüft und ggf. umstrukturiert werden.

Verlustverrechnungsbeschränkung entfällt

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt aber auch Erleichterungen für Anleger: So wird die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte aufgehoben. Verluste aus riskanten Termingeschäften können nun wieder in vollem Umfang mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden. Zuletzt war dies auf einen Betrag von 20.000 Euro im Jahr begrenzt und Gewinne und Verluste mussten bei Geschäften der gleichen Art angefallen sein. Diese Beschränkung galt nicht nur bei hochspekulativen Termingeschäften wie CFDs oder Futures, sondern auch bei wertlos gewordenen Aktien oder Unternehmensanteilen.

Die Verlustverrechnungsbeschränkung führte dazu, dass Steuern auf Gewinne gezahlt werden mussten, die unterm Strich tatsächlich nicht entstanden sind. In einem Fall vor dem Bundesfinanzhof (BFH) hatte der Kläger Gewinne aus Termingeschäften in Höhe von 250.000 Euro erzielt. Denen standen zwar auch Verluste in Höhe von 227.000 Euro gegenüber, das Finanzamt verrechnete die Verluste aber nur bis zum gesetzlichen Höchstbetrag von 20.000 Euro. Im Ergebnis bedeutete das, dass der Anleger im Streitjahr rund 60.000 Euro Steuern zahlen musste, obwohl sein Gewinn nur 23.000 Euro betragen hat. Der BFH hatte verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Verrechnungsbeschränkung, die der Gesetzgeber nun wieder abgeschafft hat.

Jahressteuergesetz 2024 bringt wichtige Änderungen

Mit der Verschärfung der Wegzugsbesteuerung und dem Wegfall der Verlustverrechnungsbeschränkung bringt das Jahressteuergesetz 2024 zwei wichtige Änderungen für Anleger, die entsprechend berücksichtigt werden müssen.

MTR Legal Rechtsanwälte berät im Steuerrecht.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1275456
 562

Pressebericht „Verschärfung der Wegzugsbesteuerung“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von MTR Legal Rechtsanwälte Pressearchiv

Bild: FDI – Reform der Investitionskontrolle in der EU: Neue Pflichten für InvestorenBild: FDI – Reform der Investitionskontrolle in der EU: Neue Pflichten für Investoren
FDI – Reform der Investitionskontrolle in der EU: Neue Pflichten für Investoren
Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen Die Europäische Union reformiert ihr System zur Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen (Foreign Direct Investment – FDI). Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich im Dezember 2025 auf eine weitergehende Reform verständigt. Ziel ist, Investitionsprüfungen innerhalb der EU verbindlicher, kohärenter und sicherheitspolitisch effektiver auszugestalten. Nach der bislang geltenden EU-Verordnung aus dem Jahr 2019 waren die Mitgliedstaaten nicht zur Einführung eines eige…
Bild: Gewerbliches Leasing: Rechtssicherheit für UnternehmenBild: Gewerbliches Leasing: Rechtssicherheit für Unternehmen
Gewerbliches Leasing: Rechtssicherheit für Unternehmen
Gewerbliches Leasing im Überblick Was ist gewerbliches Leasing? Das gewerbliche Leasing, auch als Geschäftsleasing oder Firmenleasing bekannt, ist für viele Unternehmen, Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende, Firmen, Selbständige und das Gewerbe ein zentrales Finanzierungsmodell. Es ermöglicht, Fahrzeuge und andere Wirtschaftsgüter zu nutzen, ohne das Eigenkapital zu belasten oder eine hohe Anzahlung leisten zu müssen. Gerade für Unternehmen, die ihren Fuhrpark flexibel an wechselnde Anforderungen anpassen möchten, bie…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Wohnsitzverlegung in Ausland | Erstauflage des neues Buches von Dr. Jochen EttingerBild: Wohnsitzverlegung in Ausland | Erstauflage des neues Buches von Dr. Jochen Ettinger
Wohnsitzverlegung in Ausland | Erstauflage des neues Buches von Dr. Jochen Ettinger
… spielen seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 11.3.2004, C-9/02, Lasteyrie du Saillant, eine immer größere Rolle. In dem Urteil hat der EuGH der „Wegzugsbesteuerung“ eine klare Absage erteilt, so dass zumindest eine Hürde beim Weg ins Ausland wegfallen wird. Die gegenwärtige Haushaltslage in Deutschland und die durch die Koalition …
Volker Schnurrbusch (AfD): Das Nitrat-Urteil des EuGH hat keine Konsequenzen für Schleswig-Holstein
Volker Schnurrbusch (AfD): Das Nitrat-Urteil des EuGH hat keine Konsequenzen für Schleswig-Holstein
… auf Bundesebene derzeit keine politische Mehrheit für eine neuerliche Änderung der Düngeverordnung gebe. Im Bundesrat habe es diverse Versuche für eine Verschärfung gegeben, doch die dort vertretenen Landesregierungen seien „eher konservativer“ geworden. Schleswig-Holstein steht mit seinem Wunsch nach Verschärfung demnach ziemlich alleine da. Stattdessen …
GRÜNE JUGEND: Prohibition macht krank!
GRÜNE JUGEND: Prohibition macht krank!
… gescheitert - das zeigen Jahr für Jahr die Berichte der Drogenbeauftragten. Wir setzen stattdessen auf Aufklärung anstatt auf Abschreckung. Konkret fordert Söder auch die Verschärfung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Angesichts der Tatsache, dass das BtMG in den vergangenen 30 Jahren immer weiter verschäft wurde, sich aber keine Besserung eingestellt …
Bild: Große Koalition schnürt wohnpolitisches MaßnahmenpaketBild: Große Koalition schnürt wohnpolitisches Maßnahmenpaket
Große Koalition schnürt wohnpolitisches Maßnahmenpaket
… Spitzen der Koalitionsfraktionen ein entsprechendes Maßnahmenpaket beschlossen. Darin enthalten sind das Baukindergeld, eine steuerliche Förderung für Wohnungsbau sowie eine Verschärfung der Mietpreisbremse und eine Kürzung der zulässigen Modernisierungsumlage. Baukindergeld Das Baukindergeld soll rückwirkend für alle ab dem 1. Januar abgeschlossenen …
Katzen aus dem Sack gelassen
Katzen aus dem Sack gelassen
Thema: Hartz IV / Mehrwertsteuer / CDU/CSU Datum: 06. 07. 05 Katzen aus dem Sack gelassen Die hessische Sozialministerin Lautenschläger (CDU) fordert eine Verschärfung von „Hartz IV“. Und das CDU-Wahlprogramm sieht eine Erhöhung der Mehrwertsteuer vor. Dazu erklärt Petra Pau: Es ist gut, wenn die CDU/CSU ihre Katzen rechtzeitig aus dem Sack lässt. …
BFW Mitteldeutschland fordert die Landesregierungen auf, dem Gesetzentwurf zur EnEV nicht zuzustimmen
BFW Mitteldeutschland fordert die Landesregierungen auf, dem Gesetzentwurf zur EnEV nicht zuzustimmen
… Frank Müller, Vorsitzender des BFW Mitteldeutschland. Hinzukommen erhebliche Dissonanzen in der Berechnungsmethodik der EnEV, die bereits jetzt für den Geschosswohnungsbau zu einer praktischen Verschärfung bis zu 40 % des Heizwärmebedarfs geführt haben, obwohl lediglich 15 % gesetzlich vorgesehen waren. Durch zusätzliche Anforderungen, die aus den Normungsprozessen, …
Betriebliche Steuerstrategien zum Jahreswechsel - BVBC rät: Kühlen Kopf bewahren
Betriebliche Steuerstrategien zum Jahreswechsel - BVBC rät: Kühlen Kopf bewahren
… der Gemeinschaft eine Niederlassungsfreiheit vor. Plant und sichert eine Firma ihren Sitz dauerhaft in der EU, hat der Anteilseigner jetzt keine Wegzugsbesteuerung mehr zu befürchten. 4.Rechnungsangaben systematisch überprüfen: Unvollständige Rechnungs- angaben - wie z.B. ein fehlender Liefertermin - gefährden den Vorsteuerabzug. Neben der schwierigen …
Bild: Energie-Standard für Neubauten steigt ab 2016 / Betroffene Bauvorhaben und AusnahmenBild: Energie-Standard für Neubauten steigt ab 2016 / Betroffene Bauvorhaben und Ausnahmen
Energie-Standard für Neubauten steigt ab 2016 / Betroffene Bauvorhaben und Ausnahmen
… 2016 noch effizientere Neubauten: mit weniger Primärenergiebedarf für die Anlagentechnik und mit mehr Dämmung für die Außenhülle. "Fällt unser Bauprojekt unter diese Verschärfung?" "Dies ist zurzeit die häufigste Frage unserer Leser", berichtet Melita Tuschinski, Freie Architektin in Stuttgart und Herausgeberin des Portals EnEV-online.de. EU fordert …
Die Uhr tickt
Die Uhr tickt
Noch ist die Verschärfung der Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht verabschiedet. Sollte im Eilgang aber eine Einigung und ein Gesetzgebungsverfahren stattfinden, könnte sich die Gesetzeslage kurzfristig ändern und sich zulasten derjenigen verschärfen, die bislang ihre unversteuerten Einkünfte noch nicht nachgemeldet haben. Die …
Ein wichtiges Signal an Europa
Ein wichtiges Signal an Europa
Zum Schweizer Referendum über die Verschärfung der Asylgesetzgebung erklärt die Rechts- und Innenpolitische Sprecherin Dr. Evelyn Kenzler: 25.11.2002 - Die Ablehnung der Verschärfung der Asylgesetzgebung ist nicht nur ein Sieg für die Schweizer, sondern ein wichtiges Signal an Europa, sich nicht gegen Flüchtlingselend abzuschotten, sondern Verantwortung …
Sie lesen gerade: Verschärfung der Wegzugsbesteuerung