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Balkonkraftwerke 2025 - die Gesetze im Überblick

13.01.202501:51 UhrEnergie & Umwelt
Balkonkraftwerk 2025 (© MyVoltaics)
Balkonkraftwerk 2025 (© MyVoltaics)

(openPR) Ein neues Jahr bricht an und die Politik kommt mit vielen neuen Gesetzten ums Eck.

So auch im Bereich der Balkonkraftwerke bzw. Stecker-Solargeräte wie es im Fachjargon heißt. Bereits 2024 wurde das EEG angepasst. Obwohl der Markt sich jüngst erst darauf eingestellt hat, wird dies aktuell wieder überarbeitet und im zweiten Quartal folgt dann das EEG 2025.

Wir geben Ihnen einen Überblick über die aktuellen und zukünftigen Bestimmungen.

Welcher Zähler muss verbaut sein?

Jeder Zähler ist weiterhin erlaubt. Auch die alten Ferraris-Zähler, welche sogar rückwärts laufen, werden tatsächlich weiterhin geduldet. Dies ist für viele Balkonkraftwerk-Betreiber natürlich ein echter Glücksfall. Oft wird zur Mittagszeit zu viel Strom produziert, der gar nicht in Gänze direkt verbraucht werden kann. Durch das “Rückwärtslaufen” des Zählers geht jede erzeugte Kilowattstunde zu Ihren Gunsten und erscheint nicht auf der Abrechnung.

Die Politik begründet es damit, dass in den nächsten Monaten und Jahren ohnehin intelligente Zähler verbaut werden.

Schuko-Stecker weiterhin erlaubt!

Die wohl hitzigste Diskussion der letzten Jahre. Da Mini-Solaranlagen eine Zeitlang ohne jegliche Rahmenbedingungen daherkamen, wurde insbesondere viel über den Anschluss gerätselt. Eine klare Linie gab es hier nicht.

Die Politik hat im neuen Gesetzt eindeutig festgehalten, dass ein Schutzkontakt-Stecker völlig in Ordnung ist. Besser bekannt als Schuko-Stecker, welcher für jede übliche Haushaltssteckdose passt. Gegen Mitte 2025 wird dies zudem mit einer neuen Norm nochmals untermauert.

Welche Leistung darf ein Balkonkraftwerk haben?

Die Leistungsgrenze wurde mit dem EEG 2024 deutlich nach oben angehoben. Dies wird auch 2025 weiter bestand haben. Durch intelligente Speicher für Balkonkraftwerke können sogar bis zu 6 Module genutzt werden und dennoch gilt das System als Stecker-Solaranlage. Im EEG 2025 wird explizit auf Speicherlösungen eingegangen. Diese waren 2024 noch nicht allzu populär und sind daher nicht berücksichtigt worden. Sogenannte AC Speicher von MyVoltaics machen dies möglich.

Wichtig ist, dass die Einspeiseleistung nach wie vor 800 Watt beträgt. Die Erzeugungsleistung hinter dem sogenannten Letztverbraucher darf sogar bis zu 2000 Watt betragen. Je nach Schaltplan können Endnutzer so 1 bis 6 Solarmodule verwenden. Die Modulleistung sollte an die jeweilige Haushaltsgröße und dem vorhandenen Platz angepasst werden. Die oft erwähnte 800 Watt Grenze wird automatisch durch den Speicher reguliert.

Dürfen Mieter 2025 Balkonkraftwerke anbringen?

In der Vergangenheit war es gerade für Mieter nicht einfach, sich durch Balkonkraftwerke mit Grünstrom zu versorgen. Mit den neuen Regelungen wird die Anschaffung zum Kinderspiel. Vermieter müssen der Anschaffung nun grundsätzlich zustimmen. Für eine Ablehnung muss ein triftiger Grund vorhanden sein, etwa wenn die Bausubstanz gefährdet ist.

Der Fachhändler MyVoltaics sieht die Entwicklung sehr positiv, da Mieter nun Vorrang haben. Vor Montage eines Balkonkraftwerkes sollte dennoch kurz der Vermieter informiert werden.

Förderungen für Balkonkraftwerke 2025

Die Preise sind um fast 50% gefallen, wenn sich die Entwicklung der letzten 12 Monate angeschaut wird. Dies hat vor allem damit zu tun, dass Balkonkraftwerke generell sehr populär geworden sind. Diese laufen aufgrund der mittlerweile enormen Leistung großen Anlagen den Rang ab und rechnen sich um ein vielfaches schneller. Wichtig ist, Discounter Angebote zu hinterfragen, da es sich nach wie vor um eine Stromerzeugungsanlage handelt, welche nur aus zertifizierten Produkten bestehen darf. Insbesondere beim Wechselrichter sollte sich der Endkunde informieren.

Aufgrund der günstigen Preise gibt es aktuell wenig Förderungen. Fast immer gibt es diese nur auf kleiner Gemeindeebene oder vom Landkreis. Hier sollte sich vorher unbedingt informiert werden. Oftmals lohnt der Antragswahnsinn jedoch nicht.

Dynamische Stromtarife Pflicht für Netzbetreiber

Jeder Netzbetreiber ist ab dem 01.01.2025 verfplichtet sogenannte dynamische Stromtarife anzubieten. So können Wärmepumpen oder Speicher von Balkonkraftwerken genutzt werden, wenn beispielweise Nachts der Strom gerade extrem günstig ist. Oftmals liegt der Strompreis dann bei 2-10 Cent/kWh. Vor allem AC-Speicher für Balkonkraftwerke können dann voll geladen werden. Ein weiteres enormes Ersparnis. Es ist allerdings ein intelligenter Zähler notwendig.

Mehrwertsteuer bei Solarprodukten 0% bis 2026

Die Politik hat sich entschlossen auch 2025 die Mehrwertsteuer für Balkonkraftwerke und auch andere Solarprodukte komplett zu streichen! Ein enormer Vorteil für den Endkunden. MyVoltaics sieht diese Regelung positiv. 2026 könnten dann allerdings viele Käufer von der plötzlichen Preissteigerung von einem Kauf zurückschrecken.

Anmeldung von Mini-Solaranlagen

Umständliche Bürokratie wurde abgeschafft, man muss sein Kraftwerk nicht mehr beim Netzbetreiber anmelden. Es genügt, sich online im Marktstammdatenregister einzutragen. Dies ist mit wenigen Mausklicks erledigt und für jeden Endkunden ein machbares Unterfangen. Es wird jedoch geschätzt, dass ohnehin nur jede fünfte Anlage angemeldet wird. Die Sinnhaftigkeit, solche kleinen Solaranlagen anmelden, wird von vielen Experten auch zunehmend hinterfragt.

Strompreise 2025

2024 lag der Strompreis im Durchschnitt noch bei 0,40 Cent/kWh. Dies ist verhältnismäßig teuer. Oftmals ist der Endkunde in der Grundversorgung oder in alten Verträgen, bei denen massiv der Strompreis angezogen wurde. Nur ein Wechsel kann hier Abhilfe schaffen. Bei Neuverträgen liegt der Preis bei rund 28 Cent/kWh. Generell wird von einem leichten Rückgang der Preise ausgegangen. Viele Experten sind sich jedoch einig, dass durch den sehr teuren Netzausbau die Nebenkosten stark steigen werden. Oftmals lässt sich nur durch dynamische Tarife in Kombination mit einem Balkonkraftwerk samt Speicher gezielt Geld sparen.

Die guten Bedingungen werden bleiben oder sich sogar weiter verbessern, auch wenn im Februar eine neue Bundesregierung gewählt wird. Die Tendenz ist sogar recht eindeutig, dass kleine Solaranlagen immer beliebter werden aufgrund Ihrer Einfachheit und starken Leistung. Größere PV-Anlagen werden zunehmend unattraktiv und sogar weiter “verkompliziert”.

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