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d.i.i. - Fonds in der Insolvenz

22.11.202408:30 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: d.i.i. - Fonds in der Insolvenz

(openPR) Insolvenzverfahren über Fonds d.i.i. 14 und dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 eröffnet

Die Insolvenz der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG in Wiesbaden hat nun auch direkte Folgen für zwei Fondsgesellschaften. Sowohl über die d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG als auch über die dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG sind im Oktober 2024 die Insolvenzverfahren an den Amtsgerichten Frankfurt bzw. Wiesbaden eröffnet worden.

Für die Anleger der Fonds d.i.i. 14 und dii Wohnimmobilien Deutschland 2 hat sich durch die Insolvenzen die Gefahr finanzieller Verluste verschärft. Da sie mit ihren Fondsanteilen zu Mitgesellschaftern geworden sind, können sie im Insolvenzverfahren keine Forderungen anmelden. Um die drohenden finanziellen Verluste abzuwehren können die Anleger aber prüfen lassen, ob ihnen Ansprüche auf Schadenersatz entstanden sind, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die über langjährige Erfahrung im Kapitalmarktrecht und bei der Vertretung von Anlegerinteressen verfügt.

AG Frankfurt eröffnet Insolvenzverfahren über Fonds d.i.i. 14

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG hatte bereits Ende März 2024 Insolvenzantrag gestellt. Als Grund für die Insolvenz wurde die schwierige Lage am Immobilienmarkt mit gestiegenen Baukosten und hohen Zinsen angegeben. Dies habe schließlich zu Zahlungsschwierigkeiten geführt. Die d.i.i.-Fondsgesellschaften waren von der Insolvenz der Dachgesellschaft und weiterer Tochtergesellschaften zunächst nicht direkt betroffen. Allerdings war früh klar, dass auch der Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt und Insolvenz beantragt werden muss.

Das Amtsgericht Frankfurt hat das Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft am 9. Oktober 2024 eröffnet (Az.: 810 IN 598/24 D-17-6). Ursächlich für die Insolvenz der Fondsgesellschaft sollen ebenfalls die schwierigen Marktbedingungen in der Baubranche gewesen sein. Weitere Investitionen wären notwendig gewesen, um die Bauprojekte fortzuführen. Dazu waren die Investoren offenbar nicht bereit und es folgte der Insolvenzantrag.

Wohnimmobilien Deutschland 2 – AG Wiesbaden eröffnet Insolvenzverfahren

Am gleichen Tag wurde am Amtsgericht Wiesbaden auch das Insolvenzverfahren über die dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az.: 10 IN 453/24). Der Publikumsfonds hatte ein geplantes Investitionsvolumen von ca. 40 Millionen Euro. Die Laufzeit war bis 2033 geplant. Für private Anleger bestand die Möglichkeit, sich mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro an dem Immobilienfonds zu beteiligen. Von der Aussicht auf eine auskömmliche Rendite müssen sich die Anleger verabschieden, stattdessen müssen sie nach der Insolvenz mit empfindlichen finanziellen Verlusten rechnen.

Anleger müssen über Risiken der Geldanlage aufgeklärt werden

Um sich gegen diese drohenden Verluste zu wehren, können die Anleger des Fonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen lassen. Diese können sich u.a. gegen die Anlageberater richten, denn diese sind im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung verpflichtet, die Anleger über die bestehenden Risiken der Kapitalanlage aufzuklären. Zu den Risiken zählen neben der langen Laufzeit, der erschwerten Handelbarkeit der Anteile oder der Möglichkeit des Totalverlusts auch die Schwankungen auf dem Immobilienmarkt. Trotz der bestehenden Risiken wurden Immobilienfonds erfahrungsgemäß in der Anlageberatung als risikoarme Kapitalanlagen dargestellt und auch ausdrücklich sicherheitsorientierten Anlegern empfohlen. Liegt eine solche fehlerhafte Anlageberatung vor und Risiken wurden von den Anlageberatern verschwiegen oder verharmlost, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein.

Auch in den Emissionsprospekten muss über alle Faktoren, die für eine Anlageentscheidung wesentlich sein können, aufgeklärt werden. Dazu gehört auch die umfassende und verständliche Information über die bestehenden Risiken der Geldanlage.

Schadenersatzansprüche der Anleger

Bei semiprofessionellen und professionellen Investoren sind die Ansprüche an eine Anlageberatung naturgemäß nicht so hoch anzusetzen wie bei privaten Anlegern. Dennoch können auch hier Ansprüche auf Schadenersatz entstanden sein. Das gilt es zu prüfen.

Als Wirtschaftskanzlei verfügt MTR Legal Rechtsanwälte über langjährige Erfahrung im Kapitalmarktrecht und berät private, semiprofessionelle und professionelle Anleger der d.i.i.-Fonds zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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