(openPR) Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. rät Anlegern, umgehend Schadenersatzansprüche prüfen zu lassen.
München/Erfurt, den 23. Oktober 2008. Und wieder hat die Insolvenz einen Immobilienfonds getroffen. Der geschlossene Immobilienfonds BBV Nr. 11 hat am 8. Oktober beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. 1 850 Anleger haben rund 81 Millionen Euro in den 1993 aufgelegten Fonds investiert. „Nachdem schon seit Jahren die Ausschüttungen ausblieben, haben wir das Ende des Fonds befürchtet, erklärt Claudia Lunderderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS) aus Erfurt.
„Wir können allen Anlegern nur raten, schnellst möglich Schadenersatzansprüche gegenüber der ehemaligen Fondsinitiatorin BBV Immobilien GmbH, einer Tochtergesellschaft der Bayerischen Beamten Versicherung prüfen zu lassen“. Diese hatte nämlich im Oktober 2002 noch eine Patronatserklärung (ähnlich einer Bürgschaft) abgegeben und versprochen, für die Schulden des BBV Fonds Nr. 11 in Höhe bis zu 12 Millionen Euro einzutreten. Diese Patronatserklärung hätte der notleidende Fonds in diesem Jahr gut gebrauchen können, aber Anfang Oktober weigerte sich die Immobilienfonds GmbH die Patronatserklärung zu erfüllen. Die Folge: Der Fond musste wegen Überschuldung Insolvenz anmelden. Allein der Bilanzverlust für das Jahr 2007 soll 70 Millionen Euro betragen. Auf der Homepage der IC Group, die die BBV Immobilienfonds im Jahr 2003 übernommen hat, finden sich zur Insolvenz des Fonds Nr. 11 allerdings noch keine Angaben.
Was können die Anleger nun tun? „Die Anleger sollten umgehend Schadenersatz von der BBV wegen sittenwidriger Schädigung verlangen bzw. ggf. ihre Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter schriftlich anmelden“, rät die DVS-Geschäftsführerin Claudia-Lunderstedt Georgi.
Geschädigte Anleger können sich an der Arbeitsgemeinschaft „BBV Nr. 11“ des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. beteiligen. Weitere Informationen unter www. dvs-ev.net.









