(openPR) Berlin, 26.03.2007 - Sein griffiger Name ist sicher ein Grund, doch längst nicht der entscheidende, der DocMorris in Deutschland zu solch einer Prominenz verhalf. Der niederländische Arzneimittelhändler spielt vielmehr - geschickt oder zufällig - auf derselben Klaviatur wie die Kontrahenten des Disputs um die Vereinbarkeit der im EU-Recht verbrieften Niederlassungsfreiheit mit den Vorschriften des deutschen Apothekengesetzes. Der Europäischen Kommission ist die hiesige Rechtslage wie auch die in einer Reihe weiterer Mitgliedstaaten suspekt, doch im Gegensatz zu anderen Ländern der Gemeinschaft blieb Deutschland bisher von rechtlichen Rüffeln aus Brüssel verschont. Insbesondere das Mehrfachbesitzverbot, also die Untersagung des Besitzes mehrerer Apotheken, und das Fremdbesitzverbot, das die Eröffnung und den Betrieb einer Apotheke nur approbierten Pharmazeuten als Einzelperson, nicht aber Kapitalgesellschaften erlaubt, stehen im Mittelpunkt der Debatte. Die meisten EU-Staaten haben derartige Einschränkungen teilweise schon vor längerer Zeit aufgehoben, lediglich Frankreich, Spanien, Portugal und wenige weitere Länder stellen sich noch schützend vor das Modell der inhabergeführten Apotheke. Der Berliner Verlag Europa-Kontakt berichtet jetzt in seinem „Europäischen Informationsbrief Gesundheit“ mit einer Beitragsreihe über die Gesetzeslage in allen 27 Mitgliedstaaten der Gemeinschaft. Eine völlige Liberalisierung des Marktes ist zwar nirgendwo anzutreffen, u.a. in Belgien, Großbritannien und den Niederlanden ist dieser Prozeß allerdings schon weit fortgeschritten. Die Auswirkungen sind unterschiedlich, so gehört in Großbritannien mehr als die Hälfte aller Apotheken zu drei großen Ketten, während in Belgien das herkömmliche Modell seine Anteile bisher verteidigen konnte und just in DocMorris´ heimischen Gefilden, den Niederlanden, Vorstöße ausländischer Konzerne bisher scheiterten. Auch in den östlichen Ländern der EU fielen seit 1990 zahlreiche Beschränkungen im Apothekenrecht. Einzig Lettland scheint mittlerweile den umgekehrten Weg zu gehen und plant für 2011 die Wiedereinführung von Fremd- und Mehrbesitzverbot.
Der erste Teil der Europa-Kontakt-Serie „Apotheken in Europa“ beleuchtet die Situation in Belgien, Bulgarien, Dänemark und Deutschland und erscheint Anfang April in der Ausgabe 2/2007 des „Europäischen Informationsbriefs Gesundheit“. Der Informationsbrief vermittelt alle zwei Monate das Neueste zur europäischen Gesundheits- und Sozialpolitik, nennt dazu Ansprechpartner in EU-Behörden, in Deutschland und Österreich, erläutert wichtige Gemeinschaftsgesetze und Urteile des EuGH und weist zudem auf Ausschreibungen und Fördergelder der Europäischen Union hin. Kostenlose Leseexemplare im PDF-Format können über www.europa-kontakt.de bestellt werden.
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