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Möglichkeit von Online-Klagen

30.09.202409:55 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Möglichkeit von Online-Klagen

(openPR) Bundesjustizministerium legt Gesetzesentwurf vor

Die Digitalisierung soll auch verstärkt in deutschen Gerichten Einzug halten. Dazu hat das Bundesjustizministerium am 4. September 2024 den Entwurf für das „Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit“ vorgestellt.

Hinter diesem sperrigen Begriff steht vereinfacht gesagt der digitale Zivilprozess. Dadurch sollen Verfahren beschleunigt und die Effizienz der Rechtsprechung gesteigert werden, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die über große Erfahrung in der Prozessführung verfügt und ihre Mandantschaft außergerichtlich und vor Gericht vertritt.

Einfacher Zugang zur Justiz

Immer wieder ist zu hören, dass die Mühlen der Justiz in Deutschland langsam mahlen und sich die Akten an den deutschen Gerichten stapeln. Dadurch kann es für alle Parteien unbefriedigend lange dauern, bis das Gericht eine Entscheidung trifft und Rechtssicherheit einzieht. Dieser Zustand soll durch den Einzug moderner Technologien bei Gerichtsverfahren verbessert und beschleunigt werden. Wie das Bundesjustizministerium (BMJ) dazu mitteilte, wird dadurch auch die Erreichung von Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen unterstützt. So soll für alle Menschen ein einfacher Zugang zur Justiz auf allen Ebenen geschaffen werden.

Das Online-Verfahren beim Zivilprozess soll es Bürgern ermöglichen, ihre Ansprüche insbesondere bei geringen Streitwerten möglichst einfach und nutzerfreundlich geltend zu machen. Zugleich soll dadurch die Arbeit der Gerichte effizienter und moderner gestaltet werden. Dadurch kann z.B. bei Massenverfahren oder bei der Geltendmachung von Geldforderungen an Amtsgerichten die Verfahrensdauer abgekürzt werden. Dabei sollen sich die digitalen Kommunikationsformen im Online-Verfahren auch auf Rechtsanwälte erstrecken, wobei bereits vorhandene Infrastruktur genutzt werden kann, so das BMJ.

Online-Verfahren im Reallabor

Online-Verfahren bringen aber auch neue Herausforderungen mit sich. Daher soll der Gesetzesentwurf die rechtlichen Grundlagen für sog. Reallabore zu schaffen. Das heißt, die neuen Technologien werden zunächst unter realen Bedingungen an ausgewählten Gerichten erprobt, um so wichtige regulatorische Erkenntnisse zu sammeln, wie das BMJ mitteilt. Dabei werden die neuen Verfahrensabläufe und modernen Technologien bundeseinheitlich getestet, um so die Modernisierung des Zivilprozesses zu unterstützen. Es wird nicht nur die technische Machbarkeit, sondern auch die praktische Anwendbarkeit von Online-Klagen getestet. Ziel sei eine einfache und moderne Verfahrenskommunikation durch eine bundeseinheitliche Bereitstellung von digitalen Eingabesystemen und Plattformlösungen, so das Bundesjustizministerium.

Mit der Einreichung von Klagen über digitale Eingabesysteme soll das Online-Verfahren an den Gerichten, die zunächst an dem Projekt teilnehmen, erprobt werden. Die Erprobung umfasst zunächst zivilrechtliche Streitigkeiten an Amtsgerichten, die auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet sind. Zudem sollen gesetzliche Rahmenbedingungen für Online-Klagen geschaffen werden. Weiter sollen Regelungen für den verstärkten Einsatz digitaler Kommunikationstechnik im Zivilprozess geschaffen werden. Das gilt insbesondere für die Ausweitung von Verfahren ohne mündliche Verhandlung und von Videoverfahren. Dazu sollen die Beweisverfahren erleichtert werden.

Schneller, effektiver und kostengünstiger

Durch die Digitalisierung sollen auch Massenschadensfälle schneller und effizienter abgewickelt werden können. Typische Massenschadensfälle sind bspw. Fluggastentschädigungen, unwirksame Entgeltklauseln von Banken oder Schadenersatzforderungen im Abgasskandal.

Das digitale Zivilverfahren soll unterm Strich schneller, effektiver und auch kostengünstiger sein. Die Erprobung ist für einen Zeitraum von zehn Jahren vorgesehen.

Ob und wie sich das digitale Verfahren etablieren wird, bleibt abzuwarten. Ebenso muss sich zeigen, ob es auch bei handelsrechtlichen Streitigkeiten und bei Verfahren mit einem deutlich höheren Streitwert eingesetzt werden kann. Dennoch ist der Gesetzesentwurf ein wichtiger Schritt für die Digitalisierung von Gerichtsverfahren. MTR Legal Rechtsanwälte wird die Entwicklung weiter im Blick behalten.

Weitsichtige Prozessführung

Bei der Prozessführung unterstützen wir unsere Mandantschaft nicht nur im Gerichtsverfahren, sondern suchen auch immer nach außergerichtlichen Lösungen, um die Rechtsstreitigkeiten beizulegen. Kann außergerichtlich keine Lösung gefunden werden, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten konsequent vor Gericht. Dabei arbeiten wir immer vertrauensvoll mit unseren Mandanten zusammen, um nach der bestmöglichen Lösung für den individuellen Einzelfall zu suchen.

Um die Rechte und Interessen der Mandanten durchzusetzen, setzt MTR Legal Rechtsanwälte auf eine weitsichtige Prozessführung.

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