(openPR) Hotel-Abzocke im Badeort Norddeich – Hotel kassiert € 563,20 für 35 Minuten Zimmerbuchung
Zwischen Buchung und Stornierung lagen genau 35 Minuten. Treffen Buchungsplattform und gewieftes Hotel aufeinander, kann es für den Gast bzw. Nutzer sehr teuer werden.
Norddeich, 08.08.2024
Am 5. August 2024 um 9.23h bucht, wir nennen ihn an dieser Stelle P., versehentlich ein Hotelzimmer im Hotel Aquarius im Nordsee Badeort Norddeich, beginnend am gleichen Tag, Montag, dem 5.8.2024 bis Freitag, den 9.8.2024.
Um 9.58h, 35 Minuten später, fällt der Fehler auf und P. meldet sich sofort telefonisch direkt beim Hotel. Die sehr kurz angebundene und unempathische Rezeptionistin erklärt P., dass sie da nichts machen könne und P. sich an Booking.com wenden solle.
Daraufhin storniert P. sofort auch auf der Buchungsplattform Booking.com die Buchung und erhält die E-Mail-Antwort, dass man das Hotel benachrichtigt hätte, mit der Bitte auf die nach den Plattform Statuten möglichen 80% Stornierungskosten zu verzichten.
P. meldet sich wieder beim Hotel Aquarius und erhält von dort die Nachricht, dass „nur der Chef“ den Sachverhalt entscheiden könne, der aber nicht erreichbar sei. Stunden vergehen, in denen P. nicht weiß, ob seine Urlaubkasse mit knapp 600€ zusätzlich belastet ist oder nicht.
Gegen Abend schreibt Booking.com, dass das Hotel leider noch nicht geantwortet hätte. Auf neuerliche telefonische Anfrage beim Hotel erfährt P., dass „der Chef“ leider noch immer nicht „da gewesen wäre“.
Auch am nächsten Morgen erhält er immer noch keine Information von Seiten des Hotels – mitten in der Hauptsaison ist „der Chef“ einfach nicht erreichbar. Booking.com schreibt erneut an P., man hätte leider noch immer keine Antwort des Hotels erhalten.
Deshalb macht sich P. am Nachmittag des 6. August auf den Weg zum Hotel Aquarius, um dort persönlich vorzusprechen. Er trifft am Nachmittag auf die gleiche Rezeptionistin, die er auch schon am Telefon hatte. Sie erklärt ihm, dass der Chef leider nicht da sei. Daraufhin beklagt sich P. über den mangelnden Service, ihn mit seinem Wunsch auf Klärung so hinzuhalten bzw. zu ignorieren. Die Rezeptionistin fragt den mittlerweile etwas frustrierten P. nonchalant „was er denn tun wolle?“ P. verlässt daraufhin das Hotel.
Am selben Abend erhält P. eine E-Mail des Hotels von der anscheinend einzigen dort tätigen Mitarbeiterin, der Rezeptionistin B., in der er für sein Verhalten an der Rezeption bestraft werden soll und dass er es sich nun selbst zuzuschreiben hätte, dass man nun auf den, laut Booking.com Statuten erlaubten 80% Stornierungsgebühr bestehen „müsse“, weil „der Chef“ nun auch nicht auf die € 563,20 verzichten wolle.
Zitat E-Mail des Hotels Aquarius:
„Sehr geehrter Herr P.,
Wir haben am Anreisetag keine kostenlose Stornierung. Und nachdem Sie bei uns im Hause waren und was von Ihnen raus kam auch im Beisein unseren Gästen, dass wir schlechten Service anbieten, will unser Chef auch nicht auf die Gebühren nicht verzichten, somit müssen Sie 80 % des gesamten Reisewerts bezahlen.
Lieben Gruß,
B.“
Rechtlich ist dieses Vorgehen fraglich, sittlich sicher mehr als nur fragwürdig.
Selbst bei Berufung auf das nicht existente Widerrufsrecht bei vorhandenem Distanzgeschäft mit Anwendung der Fernabsatzvorschriften, so liegt doch eindeutig ein Versehen aufgrund eines Irrtums vor, was umgehend als ebensolches kommuniziert wurde. Bei Irrtum in der Willenserklärung (Paragraf 119 ff. BGB), kann ein Vertrag dennoch rechtsgültig angefochten werden, was in diesem Fall sogar innerhalb von 35 Minuten geschehen ist.
Das Zusammenspiel von Booking.com und den sogenannten Dienstanbietern, womit die Hotels gemeint sind, ist nicht immer transparent für den Nutzer.
Obwohl taggleich die Stornierung der Buchung auf Booking.com erfolgte, konnte das Hotel im Profil des Kunden „nicht angereist“ vermerken. Was sicher ein anderer Status ist, als „storniert“ und damit auch anders behandelt wird.
Der Fall liegt nun unter anderem bei der zuständigen Verbrauchzentrale.
Beide, Verbraucher und Diensteanbieter sind in gewisser Weise von den großen Plattformen abhängig. In diesem Fall jedoch, lag es allein beim Hotel, ob für eine Blockierung eines Zimmers für nur 35 Minuten, eine Stornierungsgebühr in Höhe von €563,20 zu erheben ist, bzw. zu erzielen ist. Da fällt es schwer, keine planvolle Vorgehensweise zu vermuten.
Ob sich Hotels einen Gefallen tun, offensichtlich irrtümliche Buchungen in dieser Art ausnutzen, wird sich zeigen.
Wir raten Gästen, die sich zu Unrecht zur Kasse gebeten fühlen auf jeden Fall die Verbraucherzentralen einzubeziehen.
rsn, Norddeich, 08.08.2024













