openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Ausnahme von der Spekulationssteuer

26.07.202410:01 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Ausnahme von der Spekulationssteuer

Urteil des BFH vom 26.09.2023 – Az. IX R 13/23

(openPR) Wird eine Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren verkauft, muss der Veräußerungsgewinn versteuert werden. Ausnahmen von der Spekulationssteuer kann es nur geben, wenn der Eigentümer entweder selbst in der Immobilie gewohnt hat oder sie von seinem unterhaltsberechtigten volljährigen Kind bewohnt wurde. Das machte der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 26. September 2023 deutlich (Az.: IX R 13/23).

Wird eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren gekauft und wieder verkauft, liegt ein sog. privates Veräußerungsgeschäft vor und der Gewinn aus dem Verkauf unterliegt der Einkommensteuer. Der Veräußerungsgewinn kann aber steuerfrei sein, wenn der Eigentümer die Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs und in den zwei vorangegangenen Jahren selbst genutzt hat oder wenn die eigenen Kinder unentgeltlich in der Immobilie gewohnt haben, erklärt die Wirtschaftskanzle MTR Legal Rechtsanwälte , die unter anderem im Steuerrecht berät. Von einer Selbstnutzung kann aber nicht gesprochen werden, wenn die Immobilie von der Mutter bzw. Schwiegermutter oder anderen Angehörigen mietfrei bewohnt wurde. Das macht auch das Urteil des Bundesfinanzhofs deutlich.

Eigentumswohnung unentgeltlich der Mutter überlassen

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein Ehepaar 2009 eine Eigentumswohnung zum Preis von 177.000 Euro gekauft. Die Wohnung überließen sie unentgeltlich der Mutter der Klägerin. Nachdem die Mutter verstorben war, verkaufte das Paar die Eigentumswohnung im Jahr 2017, also innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist.

Das Finanzamt sah in dem Verkauf ein privates Veräußerungsgeschäft und legte entsprechend die Einkommensteuer fest. Dagegen wehrten sich die Eheleute. Ihrer Ansicht nach lag eine Selbstnutzung der Wohnung vor, so dass der Veräußerungsgewinn steuerfrei bleiben müsse.

BFH: Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Mit ihrer Klage kamen sie weder am Finanzgericht noch am Bundesfinanzhof durch. Der BFH erklärte, dass die Kläger die Wohnung nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. Daher sei der Veräußerungsgewinn auch nicht steuerfrei. Wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung einer Immobilie und ihrem Verkauf weniger als zehn Jahre beträgt, sei der Verkaufsgewinn nur dann von der Besteuerung ausgenommen, wenn die Immobilie in diesem Zeitraum entweder ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde oder im Jahr der Veräußerung und den vorangegangenen zwei Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, führte der BFH aus.

Unter Nutzung zu eigenen Wohnzwecken sei zu verstehen, dass der Steuerpflichtige die Immobilie auch tatsächlich dauerhaft bewohnt und nicht nur unter der Adresse einen Wohnsitz angemeldet hat oder dort nur jemanden besucht. Eine Selbstnutzung liege außerdem vor, wenn der Steuerpflichtige die Wohnung seinem unterhaltsberechtigten Kind zur Verfügung stellt, so der BFH. Hingegen liege keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vor, wenn die Überlassung der Wohnung unentgeltlich an einen anderen Familienangehörigen erfolgt, machten die Richter deutlich. Dementsprechend könne den Klägern auch keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken durch die Überlassung der Eigentumswohnung an die Mutter der Klägerin zugerechnet werden.

Steuerbefreiung nur unter engen Voraussetzungen möglich

Der BFH führte weiter aus, dass der Tatbestand der Steuerbefreiung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG eng auszulegen sei. Daher bestehe keine Veranlassung, die Begünstigung über die Überlassung der Wohnung an ein einkommensteuerlich zu berücksichtigendes Kind auf andere Fälle auszudehnen. Anders als bei einem unterhaltsberechtigten Kind, könne eine Unterhaltspflicht in anderen Fällen nicht ohne Überprüfung im Einzelfall angenommen werden. Hier sei eine Unterhaltspflicht der Klägerin gegenüber ihrer Mutter nicht festgestellt worden. Zwischen dem Kläger und seiner Schwiegermutter bestehe ohnehin kein Verwandtschaftsverhältnis, so dass der Kläger auch nicht zum Unterhalt verpflichtet war, so der BFH.

Wie das Urteil zeigt, ist eine Steuerbefreiung beim Verkauf einer Immobilie innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist nur unter engen Voraussetzungen möglich.

MTR Legal Rechtsanwälte berät im Steuerrecht und stellt Ihnen beim Steuerstreit mit den Finanzbehörden einen erfahrenen Rechtsanwalt zur Seite.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1265539
 345

Pressebericht „Ausnahme von der Spekulationssteuer“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von MTR Legal Rechtsanwälte Pressearchiv

Bild: Rechtliche Grundlagen des Patentschutzes für Diagnoseverfahren
Rechtliche Grundlagen des Patentschutzes für Diagnoseverfahren
Patentschutz für Diagnoseverfahren Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. März 2026 (Az. X ZB 5/25): Patentierbarkeit von KI-gestützten Diagnosemethoden In der modernen Medizin spielen Künstliche Intelligenz und automatisierte Auswertungssysteme eine zunehmend wichtige Rolle, insbesondere bei der Analyse bildgebender Verfahren und der Unterstützung medizinischer Befundungen. Dies wirft für Entwickler und Unternehmen der Medizintechnik die Frage auf, ob solche Innovationen patentierbar sind oder unter den gesetzlichen Ausschluss für Diagno…
Bild: Effektive Analyse des Handelsvertreterausgleichs im Telekommunikationssektor
Effektive Analyse des Handelsvertreterausgleichs im Telekommunikationssektor
Verständnis des Handelsvertreterausgleichs im Telekommunikationssektor Urteil des OLG Köln vom 31. März 2025 – Az. 19 U 126/24 Im Bereich des Vertriebs von Mobilfunk- und Festnetzverträgen ist der Ausgleichsanspruch gemäß § 89b HGB nach Beendigung eines Handelsvertretervertrags oft ein bedeutender Streitpunkt. Das OLG Köln hat am 31. März 2025 (Az. 19 U 126/24) Klarheit geschaffen, unter welchen Voraussetzungen Handelsvertreter im Telekommunikationsbereich einen Ausgleich beanspruchen können und welche Nachweise hierfür erforderlich sind. …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Haus verkaufen in Kiel - kiel-haus-verkaufen.de
Haus verkaufen in Kiel - kiel-haus-verkaufen.de
… aufräumen und neutral gestaltenAußenbereich pflegenDer erste Eindruck entscheidet oft darüber, ob Käufer Interesse entwickeln. 3. Steuerliche Aspekte beachtenBeim Verkauf kann unter Umständen die Spekulationssteuer anfallen, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft wird. Eine Ausnahme gilt häufig bei Eigennutzung. 4. Makler oder …
Bild: Immobilie verkaufen: Der ultimative Ratgeber für Immobilienverkäufer
Immobilie verkaufen: Der ultimative Ratgeber für Immobilienverkäufer
… Ihren Kindern genutzt werden, nicht aber von anderen Verwandten. Wird die Immobilie vor Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist wiederverkauft, müssen Sie eine Spekulationssteuer zahlen. Spekulationssteuer bei Immobilien Eine Spekulationssteuer fällt an, wenn Sie Ihre Immobilie gewinnbringend verkauft haben und die Zeit zwischen Anschaffung und Verkauf …
Bild: Immobilienverkauf bei Scheidung oder Erbschaft: Die häufigsten Fehler und wie Eigentümer sie vermeiden
Immobilienverkauf bei Scheidung oder Erbschaft: Die häufigsten Fehler und wie Eigentümer sie vermeiden
… viele unqualifizierte InteressentenOhne Vorauswahl werden Besichtigungen zur Belastung.8. Fehlerhafte VerhandlungsführungEmotionen ersetzen keine Marktkenntnis.9. Unterschätzung steuerlicher AspekteSpekulationssteuer oder Erbschaftsfragen werden oft zu spät berücksichtigt.10. Verzicht auf erfahrene BegleitungKomplexe Situationen verlangen nach Struktur …
Bild: Steuerfalle beim Hausverkauf? Koch Immobilien erklärt die Spekulationssteuer
Steuerfalle beim Hausverkauf? Koch Immobilien erklärt die Spekulationssteuer
Beim Verkauf einer Immobilie kann ein Teil des Gewinns an das Finanzamt gehen – muss es aber oft nicht. Koch Immobilien aus Aachen erklärt, wann die Spekulationssteuer anfällt und wie sich der richtige Verkaufszeitpunkt auszahlt.Wer eine Immobilie verkauft, fragt sich zu Recht, ob vom Erlös etwas beim Finanzamt hängen bleibt. In vielen Fällen lautet …
Abfindungsangebote IBV-Fonds und LBB-Fonds
Abfindungsangebote IBV-Fonds und LBB-Fonds
… Erhebung einer Prospekthaftungsklage oder einem Verbleib in den Fonds, dramatisch verschlechtert. Bei einer erfolgreichen Prospekthaftungsklage muß nämlich auch die entstehende Spekulationssteuer ersetzt werden. Bei Abwarten des Anteilsandienungsrechtes nach 22 oder 25 Jahren andererseits gibt es Steuervermeidungsstrategien, die eine Zahlung von Spekulationsteuer …
münchner immobilien fokus: Diskussionen über die Preisexplosion in München und wie der Staat mitverdienen will
münchner immobilien fokus: Diskussionen über die Preisexplosion in München und wie der Staat mitverdienen will
… Funke-Lachotzki, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin und Partnerin der Kanzlei convocat GbR, erörterte im ersten Vortrag des Abends zum gewerblichen Grundstückshandel und der Spekulationssteuer, wie wichtig es gerade in Zeiten steigender Grundstückspreise ist, die steuerlichen Konsequenzen zu bedenken. Grundsätzlich können Wertsteigerungen im Privatvermögen …
Bild: immoverkauf24-Umfrage: Warum Immobilieneigentümer den Verkauf hinauszögern
immoverkauf24-Umfrage: Warum Immobilieneigentümer den Verkauf hinauszögern
… einen höheren Preis zu erzielen. Rund 13 Prozent wollen eine Besteuerung des Verkaufserlöses vermeiden und warten den Ablauf der Spekulationsfrist ab: Für Privatpersonen entfällt die Spekulationssteuer einer nicht selbst genutzten Immobilie erst nach 10 Jahren. Wurde die Immobilie in den letzten 10 Jahren vor dem Verkauf nicht durchgängig selbst genutzt, …
Thomas Filor gibt Tipps zum Hauskauf
Thomas Filor gibt Tipps zum Hauskauf
… unbedingt vom Notar beglaubigt werden. „Auch Fehler bei der Verhandlung können teuer werden. Man sollte auch nicht die ganze Verantwortung auf den Notar abwälzen. Außerdem sollte man im Vorfeld die Spekulationssteuer mit angeben, damit es beim Kaufpreis nicht zu Missverständnissen kommt“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.
Bild: RECHTLEGAL - Newsticker 06/2006 und 07/2006 vom 16.02.2006Bild: RECHTLEGAL - Newsticker 06/2006 und 07/2006 vom 16.02.2006
RECHTLEGAL - Newsticker 06/2006 und 07/2006 vom 16.02.2006
… Europäischen Gerichtshof einzulegen, war abzusehen. Ob eine solche Entscheidung, die frühestens zwei Jahre nach Klagerhebung erwartet wird, hieran etwas ändert, bleibt abzuwarten.Spekulationssteuer - Verfassungsklage Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, die Erhebung der Spekulationssteuer im Jahre 1999 - entgegen den beiden Vorjahren - ist …
Bild: Keine Steuer auf Arbeitszimmer bei Verkauf der selbst genutzten ImmobilieBild: Keine Steuer auf Arbeitszimmer bei Verkauf der selbst genutzten Immobilie
Keine Steuer auf Arbeitszimmer bei Verkauf der selbst genutzten Immobilie
Der Gewinn aus dem Verkauf von selbst genutztem Wohnungseigentum unterliegt auch dann nicht der Spekulationssteuer, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht wurden. Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien müssen versteuert werden. Die Spekulationssteuer entfällt allerdings, wenn der Verkäufer die Immobilie für eigene …
Sie lesen gerade: Ausnahme von der Spekulationssteuer