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Geplante Änderungen der BaFin-AuA

Bild: Geplante Änderungen der BaFin-AuA

(openPR) Die bevorstehenden Änderungen der Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rücken in den Fokus eines spezialisierten Seminars, das darauf abzielt, die Teilnehmenden umfassend über diese Neuerungen zu informieren. Das Seminar mit dem Titel »Geplante Änderungen der BaFin-AuA« wird praxisnah und fundiert die aktuellen Entwicklungen beleuchten, um den Teilnehmenden die notwendige Kompetenz zur Umsetzung der neuen Anforderungen zu vermitteln.

Seminarziel

Das zentrale Ziel dieses Seminars ist es, die Teilnehmenden detailliert und verständlich über die bevorstehenden Aktualisierungen der Auslegungs- und Anwendungshinweise durch die BaFin zu informieren. Es geht darum, ein fundiertes Verständnis für die zu erwartenden neuen Anforderungen zu entwickeln und deren Auswirkungen auf die Praxis zu erfassen. Die Teilnehmenden sollen die Kompetenz erwerben, die notwendigen Anpassungen in ihren jeweiligen Arbeitsbereichen erfolgreich umzusetzen.

Seminarprogramm

Das Programm des Seminars deckt die folgenden Schwerpunkte ab:

  • Aktualisierungsfristen: Überblick über die neuen zeitlichen Vorgaben und Fristen zur Umsetzung der Änderungen.
  • Verdachtsmeldungen gemäß §43 GwG: Detaillierte Erläuterungen zu den neuen Anforderungen an Verdachtsmeldungen gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG).
  • Umgang mit der neuen AML-Verordnung: Einführung und praxisbezogene Anleitungen zur Implementierung der neuen Anti-Geldwäsche-Verordnung.
  • Vorschläge zur Aufnahme regelungsbedürftiger Sachverhalte: Diskussion und Einblicke in mögliche neue Regelungen und deren praktische Relevanz.
  • Neuerungen bei Versicherungen: Spezifische Informationen zu den Änderungen und deren Bedeutung für die Versicherungsbranche.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an einen ausgewählten Kreis von Fachleuten, darunter:

  • Tätige aus der Kreditwirtschaft, die das Amt des*der Geldwäsche-Beauftragten ausüben
  • Erfahrene Geldwäsche-Beauftragte
  • Mitarbeitende der Internen Revision und der Rechtsabteilung
  • Vertretende der beratenden Berufe

Detaillierte Informationen finden Sie hier auf Website.

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