(openPR) Berlin, 01.03.2024. Der Bundesverband eMobilität e.V. (BEM) hat am 29. Februar 2024 im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung in Berlin beschlossen, das bisherige Vorstandsmitglied Kurt Sigl abzuberufen. Die Verbandsführung wird weiterhin durch die Vorstände Christian Heep und Markus Emmert ausgeübt. Heep und Emmert kündigten an, die Verbandsstrukturen weiterzuentwickeln und den politischen Stellenwert des Bundesverbands eMobilität, als führendem deutschen Branchenverband, weiter zu erhöhen.
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Der Bundesverband eMobilität (BEM) ist ein Zusammenschluss von Unternehmen, Institutionen, Wissenschaftlern und Anwendern aus dem Bereich der Elektromobilität, die sich dafür einsetzen, die Mobilität in Deutschland auf Basis Erneuerbarer Energien auf Elektromobilität umzustellen. Zu den Aufgaben des BEM gehört die aktive Vernetzung von Wirtschaftsakteuren für die Entwicklung nachhaltiger und intermodaler Mobilitätslösungen, die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der eMobilität und die Durchsetzung von mehr Chancengleichheit bei der Umstellung auf emissionsarme Antriebskonzepte.
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Fachlich Interessierte, Praktiker und Betroffene können ab 22. November 2016 bei einem Online-Austausch im Diskussionsforum Reha- und Teilhaberecht mitmachen und ihre Fragen zur Diskussion stellen.
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Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Ansatz, um die Arbeitsfähigkeit nach längerer Krankheit wiederherzustellen. Ziel ist es, den Arbeitsplatz zu erhalten. Im Team suchen Arbeitgeber, Betroffene, betriebliche Interessenvertretung und weitere Beteiligte Wege, um die Beschäftigung von erkrankten Mita…
Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber jedem Beschäftigten ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten! Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers zu erhalten. Durch frühzeitige Intervention, sichert BEM auch die individuellen Chancen des Arbeitnehmers, seinen Arbeitsplatz zu behalten. Mit Maßna…
Laut §84 des Sozialgesetzbuches IX ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) einzuleiten. Mit dem BEM-ExpertenSystem liefert die Mindener ITSD Consulting GmbH eine praxisnahe Software-Lösung zur Dokumentation, Verwaltung und Auswertung laufender und abgeschlossener BEM-Fälle. Die aktuell erweiterte Version wartet mit zahlreichen neuen Features auf. Details können auf der Website http://www.mybem.de eingesehen…
Der Gesetzgeber verpflichtet in § 84 Abs. 2 SGB IX jeden Arbeitgeber zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), wenn ein Arbeitnehmer im zurückliegenden Jahr ununterbrochen oder wiederholt länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt gewesen ist. Diese Verpflichtung besteht dabei nicht nur gegenüber schwerbehinderten Menschen nach dem SGB IX sondern gegenüber allen Arbeitnehmern.
Zweck des BEM
Das BEM bezweckt insbesondere die Sicherung des Arbeitsplatzes eines langzeiterkrankten Arbeitnehmers. Durch die Durchf…
Arbeitgeber müssen Drohungen durch Arbeitnehmer nicht hinnehmen. Sie können ein wichtiger Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung sein, wie ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt.
Der Arbeitgeber kann ein Arbeitsverhältnis außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses …
Zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zur Neuwahl des Vorstandes hat der Verein 'Wir gehen mit - Die Mitläufer e.V.' für den 20.07.2014 um 14.00 Uhr in das Unperfekthaus in Essen eingeladen.
Die sofortige außerordentliche Mitgliederversammlung hatten Mitglieder des Vereins gefordert, nachdem bekannt wurde, dass ein Mitglied des Vorstandes …
Rechtliche Grundlagen und Umsetzung in der betrieblichen Praxis
Die aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH (https://www.aas-seminare.de/) (aas) veranstaltet bundesweit in verschiedenen Städten Betriebsratsschulungen zu diversen Themen. Unter anderem werden Seminare zum Arbeits- und Gesundheitsschutz angeboten. Dazu gehören auch Schulungen, die sich mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) befassen.
Seminar-Inhalte BEM Teil 1: rechtliche Grundlagen
Das erste Seminar beinhaltet in erster Linie die rechtlich…
… eingeleiteten strategischen und organisatorischen Veränderungen zügig umzusetzen, hatte der Beirat des bdvb am 26. Oktober 2013 den Weg für eine außerordentliche Mitgliederversammlung freigemacht.
Im Mittelpunkt standen die Wiederwahl des Präsidenten Dipl.-Ök. Peter Herrmann und die Neuwahl seiner Stellvertreter. Vizepräsidenten sind Dipl.-Betriebsw. …
Hamburg, 23. September 2014. Die Verlag Dashöfer GmbH, Hamburg hat mit bem-betriebliches-eingliederungsmanagement.de eine neue, umfangreiche Informations-Internetseite online gestellt.
Die Einführung und Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) ist seit längerem eine Rechtspflicht des Arbeitgebers. In vielen Fällen ist zum Beispiel eine krankheitsbedingte Kündigung ohne Durchführung bzw. Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nicht rechtens.
Es müssen einige Punkte beachtet werden. Auf der neuen The…
Unternehmen, die Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nicht selbst durchführen möchten, können ihrer Verpflichtung nach § 84 Abs. 2 SGB IX (ab 2018: § 167 Abs. 2 SGB IX) auch über einen externen BEM-Beauftragten nachkommen.
Das Institut Wupperfeld GmbH bietet entsprechende Dienstleistungen an. Eine Qualifizierung kann durch ein IHK-Zertifikat nachgewiesen werden.
Weitere Informationen zum Thema BEM finden Sie auf der Homepage unter www.iw-beratung.de/bem.
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