openPR Recherche & Suche
Presseinformation

„Wiederbelebung bis der Arzt kommt“?! Wie kann der Patientenwille auch in Krisenfällen Beachtung finden?

31.10.202311:59 UhrGesundheit & Medizin
Bild: „Wiederbelebung bis der Arzt kommt“?!  Wie kann der Patientenwille auch in Krisenfällen Beachtung finden?
2. Deutscher ACP-Kongress 2023  (© Advance Care Planning Deutschland e.V. )
2. Deutscher ACP-Kongress 2023 (© Advance Care Planning Deutschland e.V. )

(openPR) 8.-10. November 2023: 2. Deutscher Advance Care Planning Kongress in Köln
Anmeldungen noch möglich

„Mein Wille zählt?!“ – Kongress eröffnet mit öffentlichem Bürgerforum (08.11.23, 18.00h)

Köln, 31. Oktober 2023 – Vom 8.-10. November 2023 findet im Kölner Maternushaus und in der Residenz am Dom der 2. Deutsche Advance Care Planning Kongress statt. Interessierte können sich noch bis zum 8. November 2023 über die Kongresswebseite anmelden. Veranstalter ist die Fachgesellschaft 
Advance Care Planning Deutschland e.V.

Reanimieren bis der sprichwörtliche Arzt kommt?! Wie können Patientenverfügen – anders als bisher – regelmäßig aussagekräftig werden, verlässlich den Willen der Betroffenen reflektieren… und im klinisch-praktischen Alltag Beachtung finden? – Diese Fragen umreißen das Themenfeld des 2. Deutschen ACP-Kongresses. „An den drei Kongresstagen möchten wir Menschen, die sich mit der Vorausplanung von zukünftigen Behandlungsentscheidungen und der Versorgung von Menschen am Lebensende beschäftigen, dazu anregen, sich auszutauschen, ihre Erfahrungen und Expertisen einzubringen und neue Perspektiven zu entwickeln“, erklärt der Vorsitzende von Kongress und Fachgesellschaft Prof. Dr. Jürgen in der Schmitten.  

Warum ist das wichtig? In der Schmitten ist selber Hausarzt und betreut seit vielen Jahren Seniorinnen und Senioren in stationären Pflegeeinrichtungen. „Wenn ich sehe, dass eine schwer an Demenz erkrankte Patientin eine Stunde lang reanimiert wird oder ein über 90jähriger pflegebedürftiger Patient mit einer Lungenentzündung intubiert und beatmet auf die Intensivstation kommt, bis er dort nach Wochen verstirbt, dann hinterlässt das bei mir kein gutes Gefühl. Oft höre ich von den Angehörigen später: ‚Das hätte meine Mutter bzw. mein Vater nicht gewollt!‘ Advance Care Planning, kurz ACP, bedeutet so viel wie Patientenverfügung 2.0 und soll dazu beitragen, dass solche Szenarien zur Ausnahme werden. Von dem Kongress erwarte ich, dass er Verständnis und Umsetzung dieses immer noch wenig bekannten innovativen Konzepts weiter voranbringt.“

Was ist Advance Care Planning?

ACP ist ein Konzept der Vorausplanung von Behandlungsentscheidungen, in dem Patientinnen und Patienten durch spezifisch qualifiziertes nicht-ärztliches Personal befähigt werden, ihre individuellen Präferenzen hinsichtlich künftiger Behandlungen zu entwickeln sowie auf geeigneten Formularen (also Vorausverfügungen eines neuen Typs) klar, wirksam und valide zu dokumentieren. Dies ist eine grundlegend andere Herangehensweise an Patientenverfügungen als dies bisher der Fall war. Durch einen qualifizierten Gesprächsprozess wird sichergestellt, dass die Betroffenen umfassend informiert und aufgeklärt sind und ihre Wünsche für Behandlungsteams auch für den Fall handlungsleitend werden, dass die betroffenen Patientinnen und Patienten aufgrund einer gesundheitlichen Krisensituation nicht mehr selbst entscheiden können. Hinzu kommt ein aufwendiger Implementierungsbedarf auf institutioneller und regionaler Ebene. Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem 12/2015 im Rahmen des Hospiz- und Palliativgesetzes verabschiedeten § 132g SGB V Advance Care Planning für die Bewohner von Einrichtungen der stationären Seniorenpflege und der Eingliederungshilfe zu einer Leistung der gesetzlichen Krankenkassen gemacht – das neue Angebot etabliert sich nur langsam, und die Erfahrungen mit der Umsetzung dieses Gesetzes werfen viele neue Fragen auf.

Themen und Formate des 2. Deutschen ACP-Kongresses: 

Unter dem Motto ACP: Kultureller Wandel in Institution und Region erwarten die Teilnehmenden über 40 Vorträge, Impulse, Workshops und Austauschforen zu unterschiedlichen ACP-relevanten Themen, unter anderem: 

  • Regionale Implementierung von ACP
  • ACP gemäß § 132g in Pflegeeinrichtungen
  • Rechtliche Aspekte des Advance Care 
    Planning
  • Advance Care Planning im Krankenhaus-Setting
  • Hausärzte und Vertreter – 
    Perspektiven auf das Ermitteln und Umsetzen des (mutmaßlichen) 
    Patientenwillens
  • ACP – Planung für den akuten Notfall
  • ACP bei Demenzerkrankungen

Als Auftakt findet am Mittwoch (8.11.) von 18:00 – 20:00 Uhr ein öffentliches Bürgerforum in der Residenz am Dom statt zum Thema „Mein Wille zählt?! Medizinische Behandlungsentscheidungen von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen – Wunsch oder Realität?“ Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung zum Bürgerforum ist nicht erforderlich. 

Das gesamte Programm, weitere Informationen zum Bürgerforum sowie die Anschrift der 
Tagungsorte entnehmen sie bitte dem Tagungsprogramm.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1253151
 653

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „„Wiederbelebung bis der Arzt kommt“?! Wie kann der Patientenwille auch in Krisenfällen Beachtung finden? “ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Heutige Präsentation der neuen Leitlinien zur Reanimation 20152Bild: Heutige Präsentation der neuen Leitlinien zur Reanimation 20152
Heutige Präsentation der neuen Leitlinien zur Reanimation 20152
… präsentiert. Es werden über 500 Teilnehmer erwartet! Veranstalter ist die Klinik für Anaesthesiologie des Klinikums der Universität München (LMU) zusammen mit dem Deutschen Rat für Wiederbelebung - German Resuscitation Council (GRC) e.V., dem Kurszentrum München des GRC sowie dem Verein miniSANITÄTER e.V., München. Letzter setzt sich seit seiner Gründung unter …
Bild: Arzt-Patienten-Seminar 2026 – Alles rund um das Herz und die GefäßeBild: Arzt-Patienten-Seminar 2026 – Alles rund um das Herz und die Gefäße
Arzt-Patienten-Seminar 2026 – Alles rund um das Herz und die Gefäße
… können Sie kostenlose Gesundheitschecks (Blutdruck, Blutzucker, Ultraschall der Halsschlagader) in Anspruch nehmen. Zudem informieren Sie der ASB Frankfurt über Wiederbelebung & Notrufmaßnahmen und das CVC-Team zu Kathetereingriffen.Die Teilnahme ist kostenfrei.Jetzt anmelden: https://www.cvcfrankfurt.de/aps26?oprWir freuen uns auf Ihre Teilnahme und …
Bild:   Arzt-Patienten-Seminar – Alles rund um das Herz und die GefäßeBild:   Arzt-Patienten-Seminar – Alles rund um das Herz und die Gefäße
Arzt-Patienten-Seminar – Alles rund um das Herz und die Gefäße
… Sie kostenlose Gesundheitschecks (Blutdruck, Blutzucker, Ultraschall der Halsschlagader) in Anspruch nehmen. Zudem informieren Sie der ASB Frankfurt über Wiederbelebung & Notrufmaßnahmen und das CVC-Team zu Kathetereingriffen.Die Teilnahme ist kostenfrei. Jetzt anmelden: https://www.cvcfrankfurt.de/aps25/?oprNutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen …
Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen – Vortrag in der Volkshochschule Neuss
Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen – Vortrag in der Volkshochschule Neuss
… und hinsichtlich der wirksamen Erstellung lediglich auf die Volljährigkeit abstellt. Für sämtliche diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen ist allein der Patientenwille maßgeblich. Dieses Selbstbestimmungsrecht des Patienten hat Verfassungsrang. Damit der Patientenwille auch bei mangelnder Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ohne Verzögerungen durchgesetzt …
Neuer Alarmierungsdienst von TAS
Neuer Alarmierungsdienst von TAS
… Alarmierungen im Dienste der Kunden durchzuführen. Ein hochverfügbares Alarmierungssystem benachrichtigt hunderte von Telefonen in kürzester Zeit, so dass Unternehmen in Krisenfällen kurzfristig reagieren können. Feuerwehren, Rettungsdienste und Hilfsorganisationen jeglicher Art können diesen Service nutzen, ohne eigene Investitionen in Hard- oder Software …
Bild: Kernspaltungen bei Radio BlattgoldBild: Kernspaltungen bei Radio Blattgold
Kernspaltungen bei Radio Blattgold
… wie männlichem Schmerzempfinden, häuslicher Badreinigung, gefährlichem Obstkauf und weihnachtlichem Blockflötenangriff. Warum also sollen es seine Alltagshelden bei der Katastrophenschutzübung, einer Wiederbelebung oder bei der Laubentsorgung besser haben? Respektlose Betrachtungen mit spitzer Feder garniert mit Zeichnungen des Autors - frech, makaber, …
Patientenrechte bei schwerer Krankheit und im Sterbeprozess
Patientenrechte bei schwerer Krankheit und im Sterbeprozess
… muss und hinsichtlich der wirksamen Erstellung lediglich auf die Volljährigkeit abstellt. Für sämtliche diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen ist allein der Patientenwille maßgeblich. Dieses Selbstbestimmungsrecht des Patienten hat Verfassungsrang. Damit der Patientenwille auch bei mangelnder Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ohne Verzögerungen …
Bild: Computerworld im IT-Service-NetBild: Computerworld im IT-Service-Net
Computerworld im IT-Service-Net
… Notfälle kann man nie ausschließen. Einen IT-Ausfall kann sich deshalb kein Unternehmen leisten. Bei der Notfallbewältigung geht es um rasche Reaktion in Krisenfällen. Dazu gehört die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit für einen laufenden Geschäftsbetrieb. Datenrettung Obwohl es für Unternehmen gesetzliche Vorschriften gibt ist es gerade für kleinere …
Patientenverfügungen ... Informationen zu den Rechtsgrundlagen im Rahmen des Erfttaler Quartierkonzeptes
Patientenverfügungen ... Informationen zu den Rechtsgrundlagen im Rahmen des Erfttaler Quartierkonzeptes
… muss und hinsichtlich der wirksamen Erstellung lediglich auf die Volljährigkeit abstellt. Für sämtliche diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen ist allein der Patientenwille maßgeblich. Dieses Selbstbestimmungsrecht des Patienten hat Verfassungsrang. Damit der Patientenwille auch bei mangelnder Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ohne Verzögerungen …
Bild: Ärztefortbildung: Patientenwille und ärztliche VerantwortungBild: Ärztefortbildung: Patientenwille und ärztliche Verantwortung
Ärztefortbildung: Patientenwille und ärztliche Verantwortung
Bonn. Patientenwille und ärztliche Verantwortung spielen eine zentrale Rolle in jeder Arzt-Patienten-Beziehung und das Thema der aktuellen Ärztefortbildung in der Beta Klinik. Der Arzt als Spezialist und Vertrauensperson muss zum einen ärztliche Entscheidungen treffen, um die Gesundheit der Patienten zu wahren und Erkrankungen erfolgreich zu bekämpfen. …
Sie lesen gerade: „Wiederbelebung bis der Arzt kommt“?! Wie kann der Patientenwille auch in Krisenfällen Beachtung finden?