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Unerbetene Post an Kapitalanleger

Bild: Unerbetene Post an Kapitalanleger
Logo des BSZ® e.V.
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(openPR) Bereits zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit erhielten die Mitglieder der Anlegerschutzgemeinschaft VIP 3 und 4 unaufgefordert Werbeschreiben um Mandate. Den BSZ® e.V. Vertrauensanwälten berichtet die Mandantschaft ebenfalls von solcher Post. Wie zu vernehmen war, steht die Versendung eines nächsten Rundbriefs aus dritter Quelle unmittelbar bevor, bzw. hat diese neue Welle von Klientenwerbung bereits die ersten Mitglieder überschwemmt.



Der BSZ® e.V. musste schon einmal zu diesem Thema Stellung nehmen. Anhaltende Fragen belästigter Mitglieder veranlassen uns noch einmal zu folgenden Erläuterungen:

War das erste Schreiben von Detektiven noch als unverblümte Werbung um Aufträge zu erkennen und der offensichtliche Versuch, verunsicherte Geschädigte einer bestimmten Rechtsanwaltskanzlei zuzuführen, schreibt diese nunmehr selbst die Geschädigten an, auch soweit sie bereits rechtsanwaltlich vertreten sind. Weiterhin ist aber unbekannt, wie die zahlreichen Adressen Geschädigter in deren Hände gelangt sind.

Entgegen dem vermittelten Eindruck, man lade selbstlos ein zu einer „wichtigen“ Informationsveranstaltung im Interesse von VIP-Geschädigten, handelt es sich auch bei diesen beworbenen Vortragsterminen um nichts anderes als den Versuch der Akquise möglichst vieler weiterer Mandanten. Es ist unwahrscheinlich, dass die in den Vordergrund gestellten Informationen den BSZ® e.V. Vertrauensanwälten und Mitgliedern nicht schon bekannt wären und mehr als nur angerissen werden. Sie betreffen darüber hinaus in der Regel komplexe Vorgänge und Sachverhalte, die sich schwerlich erschöpfend vor großem Publikum in einer Abendveranstaltung abhandeln lassen. Die besorgte Nachfrage von Mitgliedern, wer bei Verhinderung den Termin wahrnehmen könne, unterstreicht die Missverständlichkeit der Formulierung dieses Rundschreibens: Niemand wird Schaden erleiden, der einer Werbeveranstaltung fernbleibt. Erfährt der BSZ® e.V. Näheres zum Verlauf, wird er selbstverständlich zeitnah darüber berichten.

Auch rät der BSZ® e.V. schon seit langem Betroffenen der VIP 3 und 4-Fonds dazu, die Hilfe von versierten Rechtsanwälten in Anspruch zu nehmen, wie den BSZ®-Vertrauensanwälten, die ihre Expertise bereits in vergleichbaren Fällen und bei vielen Gelegenheiten bewiesen haben. Erfreulich viele Mitglieder sind diesem Rat gefolgt und lassen sich von ihnen bei den anstehenden Gesellschaftsversammlungen am 22. und 29.03.2007 vor Ort fachkundig vertreten.

Selbstverständlich kommen für die Unterstützung geschädigter Anleger auch andere Rechtsanwälte in Frage. Ob es aber für die Begründung des dazu grundlegend erforderlichen Vertrauensverhältnisses hilfreich ist, wenn der Geschädigte neben allem Ärger und Unbill, der in dieser Sache bereits an ihn herangetragen wurde, auch noch feststellen muss, dass seine vertraulich zu behandelnden Daten ohne sein Einverständnis in die Hände augenscheinlich nicht autorisierter Dritter gekommen sind, darf bezweifelt werden. Bisher hat noch keines der Mitglieder des BSZ® e.V. von den Versendern der Werbebriefe eine zufrieden stellende Erklärung für diesen Vertrauensbruch erhalten. Es wird eine der zuerst an die die Werbetrommel rührenden Rechtsanwälte zu richtende Frage sein, wie sie in den Besitz der Daten einer Vielzahl von Geschädigten gekommen sind und warum sie sich berechtigt fühlen, sie für Werbemaßnahmen zu benutzen. Es ist kaum vorstellbar, dass, wenn eine zufriedenstellende Erklärung ausbleibt, ein solcher Vertrauensbruch die Basis sein könnte für die Begründung einer intakten Mandatsbeziehung, deren entscheidender Bestandteil eben Vertrauen ist. Dem entsprechend fühlen sich viele Mitglieder von der unerbetenen Post und ihren Absendern nur belästigt und wünschen das Unterbleiben weiterer Zusendungen. Wer bisher noch überlegte, ob er Mitglied des BSZ® e.V. werden sollte, tut sich nach solcher „Anmache“ mit dem Beitrittsentschluss oft erheblich leichter.

Der BSZ® e.V. wird die Entwicklung weiter kritisch beobachten und ist sich dabei der Hilfe seiner Mitglieder sicher. Auch werden die Vertrauensanwälte des BSZ gern Fragen auch von Nichtmitgliedern zum Thema „unerbetene Werbeschreiben“ beantworten und Hinweise entgegennehmen, wenn Bedarf besteht, eigene Beobachtungen mitzuteilen. Es ist im Interesse aller VIP 3 und 4-Geschädigter, wenn es nicht zu Unsicherheiten unter den Anlegern kommt. Vertrauensbruch und Desinformation gehen letzten Endes zu Lasten der Geschädigten und nutzen nur den Schädigern.

Erneut macht der BSZ auf die Möglichkeit aufmerksam, sich von seinen Vertrauensanwälten zunächst nur auf den Mitgliederversammlungen am 22. und 29.03.2007 vertreten zu lassen. Es ist nicht aus zu schließen, dass die Erkenntnisse aus diesen Veranstaltungen Veranlassung für die zeitnahe Einleitung weiterer Schritte geben werden. Deshalb bleibt es empfehlenswert, sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.

Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106

Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.03.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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e-Mail: E-Mail
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Ansprechpartner: Horst Roosen

Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.

Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft gibt es folgende Leistungen:

Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,

• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung

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