(openPR) Edmund Pelikan als Sachverständiger für den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Thema "Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz"
Landshut, den 8. März 2007. Am gestrigen Mittwoch, den 07. März 2007 trafen sich Finanzexperten aus ganz Deutschland, um im Rahmen einer öffentlichen Anhörung ihre Stellungnahmen zum "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) - Drucksach 16/4028; 16/4037 - abzugeben. Unter den Sachverständigen war auch Edmund Pelikan, Geschäftsführer des Institutes für BeteiligungsÖkonomie der Edmund Pelikan Kompetenz GmbH & Co. KG, Landshut. In seiner Stellungnahme ging es um die Frage, inwieweit Geschlossene Fonds, vergleichbar mit Aktien, als handelbar gelten können. Als Fazit seiner Stellungnahme ist festzuhalten, dass nur ein Drittel gehandelt werden kann. Zahlreiche rechtliche und marktpolitische Argumente stützen die Ansicht des Gesetzentwurfes, Anteile an Geschlossenen Fonds aus dem Wertpapierbegriff des FRUG-E auszuklammern. Das Institut für BeteiligungsÖkonomie, vertreten durch Edmund Pelikan, schließt sich dieser Argumentation an. Nähres zur Stellungnahme finden Sie unter www.bundestag.de oder unter www.beteiligungsreport.de







