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Novelle der Verpackungsverordnung stößt auf Widerstand

07.03.200716:16 UhrEnergie & Umwelt

(openPR) Schwarzfahrerproblem nicht gelöst, Schwächung des Mittelstandes und Mehrweg im freien Fall

Berlin/Bonn. Der seit Montag vorliegende Referentenentwurf zur Novellierung der Verpackungsverordnung stößt bei Entsorgungsexperten und Verbänden auf ein geteiltes Echo. Während sich das marktführende Unternehmen Duale System Deutschland (DSD) durch die geplanten Änderungen gestärkt sieht, fordern Konkurrenten und Verbände erhebliche Nachbesserungen: So sieht die mittelständische Recycling- und Entsorgungsbranche noch erheblichen Nachbesserungsbedarf: „Die Arbeit geht jetzt erst richtig los", so Burkhard Landers, Präsident des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung (BVSE) in Bonn. Einen „klaren Rückschritt" gegenüber dem zweiten Arbeitsentwurf stellt der bvse bei der geplanten Vollständigkeitserklärung fest, bei der Packmittelhersteller und Abfüller die Bezahlung für die Entsorgung des Verpackungsabfalls nachweisen müssen. Während ursprünglich gefordert war, dass diese Erklärung alle in Verkehr gebrachten Verpackungen umfassen sollte, ist jetzt nur noch von in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen die Rede. „Das kann man auch als Etikettenschwindel bezeichnen. Wenn hier nicht alle Verpackungen einbezogen werden, ist die Plausibilität der Angaben nicht mehr nachzuvollziehen und das Tor für Manipulationen weit geöffnet", befürchtet der bvse-Präsident.

Clemens Stroetmann von der Stiftung Initiative Mehrweg rät der Bundesregierung, über eine Anpassung der Ermächtigungsgrundlage nachzudenken. Es spreche einiges dafür, dass Ermächtigungsgrundlage nicht ausreiche, so Stroetmann. In diesem Fall würde das „Schiff versenkt" werden. Ursache für die Diskussion um die Ermächtigungsgrundlage der Verordnung, Paragraph 24 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, ist die Absicht des Bundesumweltministeriums, die Zuständigkeiten von dualen Systemen und Selbstentsorgern zu trennen. In deren Folge käme es zu einem Anschluss- und Benutzungszwang für Verpackungen privater Endverbraucher an die Grüne Punkt-Müllentsorgung. Nach Einschätzung des früheren Staatssekretärs im Bundesumweltministerium ist die Wahrscheinlichkeit extrem hoch, dass die Novelle rechtlich angegriffen wird. Brancheninsider lancieren, dass auch das Bundeswirtschaftsministerium zu dieser Position gelangt ist und den Novellierungsprozess blockieren könnte.

Fritz Flanderka von der Reclay GmbH äußert ähnliche Bedenken. Falls die Ermächtigungsgrundlage vor Gericht in Zweifel gezogen werde, platze in einem Schritt der gesamte Markt, sagt der frühere Generalbevollmächtigte der DSD GmbH. „Gibt es einen Anschluss- und Benutzungszwang zugunsten eines Marktführers, der seinen Sitz nicht Deutschland hat“, fragt sich Flanderka. Gemeint ist wohl der jetzige Eigentümer des DSD, der amerikanische Finanzinvestor KKR.

Der frühere DSD-Spitzenmanager hält zudem die geplante Vollständigkeitserklärung für unzureichend, um das Trittbrettfahrerproblem zu beseitigen. Schon jetzt laufe eine Testatsprüfung über die großen Handelskonzerne, um sicher zu gehen, dass für Verpackungen die Lizenzentgelte für den Grünen Punkt bezahlt werden. „Die Vollständigkeitserklärung ist gut gemeint, aber nicht gut gemacht“, kritisiert Flanderka. Das Trittbrettfahrerproblem liege nicht beim klassischen Lebensmitteleinzelhandel. Hier erreiche das DSD einen Lizenzierungsgrad von 90 Prozent. „Bei den Direktimporteuren, den Winzern, Bäckern, Fleischern, dem Direktvertrieb und bei Großmärkten sind bislang alle Maßnahmen gescheitert, die Firmen ins Boot zu holen“, weiß Flanderka. Im Non-Food-Sektor liege die Lizenzquote für den Grünen Punkt sogar nur bei 50 Prozent. Daran werde auch die Vollständigkeitserklärung nichts ändern. Kritisch sei der Trend zur Handelslizenzierung. Dabei übernehmen die Händler für ihre Lieferanten die Lizenzierung der Produktverpackungen bei dualen Systemen. Laut Flanderka machen dies bereits alle Discounter, was einem Lizenzvolumen von 400 bis 750 Millionen Euro im Jahr entspreche.

Etwa ein Drittel des Marktes würde bei einer Hand voll Handelsbetrieben gebündelt. Nach Kenntnissen von Flanderka seien auch Vollsortimenter in der Vorbereitung für eine Eigenlizenzierung. „Ist das der Wettbewerb, den wir gewollt haben, wenn acht dualen Systemen zum Schluss zehn Nachfrager gegenüber stehen?" Im Kern gehe es um harte wirtschaftliche und nicht um ökologische Interessen, meint Flanderka weiter. Er plädiert dafür, die Novelle zur Sicherung der haushaltsnahen Wertstofferfassung auf wenige Punkte zu begrenzen, damit sie rechtssicher und zügig umgesetzt werden kann. Den Missbrauch bei der Verrechnung von Selbstentsorgermengen hält er für eingrenzbar, wenn die Verrechnung auf das Kleingewerbe begrenzt wird. Verboten werden müsste die Verrechnung von Pfandmengen mit anderen Verkaufsverpackungen. Hinsichtlich der Handelslizenzierung rät der Jurist dazu, diese Möglichkeit auf Handelsmarken und Eigenimporte zu beschränken.

Der Bundesverband der Selbstentsorger von Verkaufsverpackungen (BSVV) bemängelt, dass der Referentenentwurf die geltende Rechtsverordnung auf den Kopf stelle. „Durch einen Anschlusszwang an duale Systeme für alle an den privaten Endverbraucher vertriebene Verkaufsverpackungen versperrt der Entwurf die Möglichkeit der individuellen Produktverantwortung zugunsten von Zwangskollektiven“, so der BSVV. Das BMU schwäche Umweltschutzziele, denn künftig sollen für Verkaufsverpackungen, die an bisher als dem privaten Endverbraucher vergleichbar geltende Anfallstellen wie Krankenhäuser und Kantinen vertrieben werden, nicht mehr die höherwertigen Verwertungsanforderungen der Verpackungsverordnung gelten, sondern nur noch die deutlich geringeren Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.

Die Fokussierung der Novelle auf die Aushebelung der Selbstentsorgung, vernachlässige das Grundproblem der Schwarzfahrer, die sich bisher total verweigern, Entsorgungskosten für den Verpackungsabfall zu zahlen. Selbst nach den Markterhebungen des Grüne Punkt-Müllkonzerns DSD liege der Schwarzfahreranteil bei über 30 Prozent, die Selbstentsorgung komme hingegen nur auf 5,9 Prozent, führt der BSVV aus.

Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) fordert nach einem Bericht der Lebensmittel Zeitung (LZ) eine sachgerechte Modifikation der Pfandvorschriften. Das geht aus einem Schreiben von HDE-Präsident Josef Sanktjohanser an Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) hervor. So sollte eine Pflicht zur Kennzeichnung von Pfandgebinden und zum Clearing von Pfandgeldern in die Verpackungsverordnung aufgenommen werden. Die mangelhaft konzipierte Rechtslage führe den Discountern „Windfall Profits“ zu. moniert Andreas Rottke, Vorstandschef der Genossenschaft Deutscher Brunnen. „Durch die eingesparten Gebühren für den Grünen Punkt, durch Pfandschlupf und Recyclingeinnahmen für das sortenreine Verpackungsmaterial erzielen die Discounter jährliche Mehrerlöse von über 400 Millionen Euro. Mit diesem Geld können sie über Quersubventionen den Preis für Mineralwasser in Einwegflaschen künstlich niedrig halten“, weiß Rottke. Umgerechnet auf den Literpreis koste Mineralwasser beim Discounter 13 Cent und im normalen Einzel- oder Getränkehandel 50 Cent. Die rund 220 mittelständisch geprägten Mineralbrunnenbetriebe seien unter diesen Bedingungen nicht mehr konkurrenzfähig.

„Bei Aldi & Co. sind es nur noch fünf national operierende Lieferanten, die zum Zuge kommen“, sagt Rottke. Nur diese Firmen beherrschen den Einwegmarkt. Die Politik müsse schnell etwas tun, wenn sie den Mehrwegmarkt noch erhalten wolle. Das Pflichtpfand für Einweggetränke in der heutigen Ausgestaltung reiche nicht aus und sollte um eine Abgabenlösung ergänzt werden. Zum Start des Dosenpfandes ist die Mehrwegquote bei Mineralwasser zwar kurzzeitig gestiegen. Bis Ende 2006 hat sich die Situation aber dramatisch verschlechtert. Für das vergangene Jahr kommt man nach Erhebungen der GfK nur noch auf einen Durchschnittswert von 44,5 Prozent. Die Dezemberzahlen mit 41,1 Prozent zeigen, dass der Abwärtstrend unvermittelt anhält und der gesamten Branche zunehmend Angst bereitet. Vor gut zehn Jahren lag die Mehrwegquote für Mineralwasser noch bei 87,7 Prozent“, so Rottke.

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