(openPR) Glauchau, den 19. April 2022. Am Samstag, den 23.04.2022 feiern wir den Tag des Deutschen Bieres. An diesem Tag im Jahr 1516 wurde das deutsche Reinheitsgebot proklamiert und gibt seither als eins der ältesten Lebensmittelgesetze die Leitschnur zur Bierherstellung vor. Als Craftbeer-Brauerei werden auch wir diesen Tag nutzen, um Bier zu brauen. Dieses wird jedoch abseits des gefeierten Reinheitsgebots sein. Die Rede ist hierbei von einem Brotbier. Dabei wird ein Teil des Malzes mit Brot ergänzt, welches durch Bäckereien in den Tagen zuvor nicht verkauft wurde, und damit eigentlich für die Tonne vorgesehen war. Mit einem Brotbier geben wir diesem Lebensmittel eine zweite Chance.
Was sich nach einer nachhaltigen Idee anhört, die die Lebensmittelverschwendung reduzieren kann, ist allerdings einigen konservativen Politikern und Interessensverbandsvertretern ein Dorn im Auge, wogegen verstärkt vorgegangen werden soll.
Die Praxis, altes Brot und Brotrinde zu einem Bier zu brauen, deren Tradition bis in das 17. Jahrhundert zurück reicht, ist heute aufgrund des Reinheitsgebotes nicht so einfach möglich. Hierbei offenbart sich ein Flickenteppich, welcher sich quer durch die Bundesrepublik zieht. Denn was in Deutschland gebraut werden darf, regelt das vorläufige Biergesetz. Dieses sieht ausdrücklich Ausnahmegenehmigungen für besondere Biere vor. Allerdings gilt dies nicht für alle Brauereien im gleichen Maße. Ob und zu welchen Bedingungen eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird, liegt im Ermessen der jeweiligen Aufsichtsbehörde und ist Ländersache.
Eine Ausnahmegenehmigung zu erlangen ist mitunter mit hohen bürokratischen Aufwänden verbunden. Bayern verbietet solche Genehmigungen sogar ganz. Dementsprechend müssen Biere, die in Bayern vergärt werden und andere Zutaten wie beispielsweise Kaffee enthalten, über den Ausguss vernichtet werden, während in anderen Bundesländern auch eine Ausnahmegenehmigung erlangt werden kann. Hat also zum Beispiel ein Bäcker überall im Land die Möglichkeit die gleichen Produkte herstellen zu können, müssen Bierbrauer quer durch die Republik mit unterschiedlichen Arbeitsbedingungen und Gesetzen kämpfen.
Am Beispiel des Brotbieres ist das Altbrot eine problematische Zutat. Der Hauptkritikpunkt an Brotbieren ist, dass es sich bei dem verwendeten Brot um einen verbotenen Malzersatzstoff handele, weil in Brot unvermälztes Getreide verwendet wird. Diese sogenannte „Rohfrucht“ würde die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung unmöglich machen. Der Sinn hinter dem Verbot von Malzersatzstoffen liegt darin, die Verbraucher vor minderwertigen Ersatzstoffen zu schützen. Bei handwerklich gebackenem Brot handelt es sich aber um eine hochwertige natürliche Zutat, die durch seine Beschaffenheit und seinen Geschmack das Aroma des fertigen Biers deutlich prägt. Auch in anderen Bierstilen, wie dem Stout oder dem New England Imperial Stout, wird jedoch Rohfrucht verwendet, um den Bieren das charakteristische Aroma und Mundgefühl zu verleihen. Durch ein rigoroses Verbot von Rohfrucht könnten solche Bierstile nicht mehr gebraut werden. In letzter Konsequenz wären dadurch viele kleine Brauereien, die sich auf besondere Biere spezialisiert haben, in ihrer Existenz bedroht.
Diese Posse greifen wir als Mitglied des Vereins Deutscher Kreativbrauer e.V. auf und wollen mit unserer Aktion zum Tag des deutschen Bieres auf diesen Umstand aufmerksam machen. Dabei nehmen wir gemeinsam mit anderen Vereinsmitgliedern an einer Gemeinschafts- Aktion teil, denn dieses Bier wird (dezentral) in verschiedenen Brauereien deutschlandweit gleichzeitig gebraut.
Gemeinsam setzen wir uns für ein Natürlichkeitsgebot (siehe Abschnitt „Hintergrund Natürlichkeitsgebot“) bei der Bierherstellung ein, was einer moderneren Auslegung des Reinheitsgebotes gleichkommt.
Zum Tag des Deutschen Bieres öffnen wir unsere Brauerei von 10 bis 20 Uhr und bieten unseren Gästen einen Einblick in den Brauprozess, teilen unser Wissen und stehen als Ansprechpartner zur Seite. Natürlich haben alle Besuchenden die Möglichkeit ein frisch gezapftes Bier vom Hahn und in der Mehrwegflasche für den Genuss zu Hause zu bekommen.
Hintergrund: Die Deutschen Kreativbrauer
Der Verein Bundesverband Kreativbrauer e.V. wurde 2016 gegründet und vertritt die Interessen kleiner, unabhängiger Brauereien. Getreu ihrem Motto „Natürlich geht mehr!“ verstehen sie Bier als natürliches Lebensmittel und nicht als High-Tech-Designerprodukt. Ein Ziel des Vereins ist es, neben den reinheitsgebotskonformen Bieren eine rechtssichere Nische für kreative Brauereien zu schaffen, die mit natürlichen Zutaten wie Früchten, Kräutern oder Gewürzen brauen wollen. Außerdem setzen sich die deutschen Kreativbrauer dafür ein, dass landesweit einheitliche Regelung nach österreichischem Vorbild gelten, die das Brauen mit natürlichen Zutaten ohne vorherige Ausnahmegenehmigung gestattet.
Hintergrund: Natürlichkeitsgebot
Statt auf das traditionelle Reinheitsgebot setzen die deutschen Kreativbrauer selbstverpflichtend auf das Natürlichkeitsgebot. Das Natürlichkeitsgebot stellt den handwerklichen Umgang mit dem Produkt und den Rohstoffen in den Vordergrund. Biere, die nach dem Natürlichkeitsgebot gebraut sind, dürfen neben Wasser, Malz, Hopfen und Hefe auch natürliche Zutaten wie Früchte, Kräuter oder Gewürze beinhalten. Fruchtextrakte oder -konzentrate, aber auch nach dem Reinheitsgebot erlaubte Extrakte wie Farbebier oder Hopfenextrakt sind für Biere nach dem Natürlichkeitsgebot dagegen ebenso tabu wie künstliche Hilfsstoffe (z.B. Kieselgur). Als natürliches Lebensmittel darf Bier auch Trub- und Schwebstoffe enthalten, die einen Teil des Gesamtaromas ausmachen. Daher werden Biere mit dem Siegel „Gebraut nach dem Natürlichkeitsgebot“ auch nicht filtriert oder einer künstlichen Haltbarkeitsverlängerung durch Erhitzung oder den Einsatz von Stabilisatoren wie Polyvinylpolypyrrolidon unterzogen, wie sie das deutsche Bierrecht erlaubt.











