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News zur Forschungszulage

17.03.202209:43 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung

(openPR) Aktueller denn je und wirklich pragmatisch mit einer sehr hohen Bewilligungsrate ist die in Deutschland weitestgehend noch immer unbekannte Forschungszulage. Dabei ist sie mit überschaubarem Aufwand zu beantragen und wird auf Prüfungsseite auch wirklich extrem schnell bearbeitet.

Noch nutzen sehr wenige Unternehmen die Möglichkeit, rückwirkend Zuschüsse vom Staat zu erhalten, was schade ist, sind darüber auch für kleine Unternehmen sowie Start-Ups nennenswerte Zuschüsse zu erwirken.


Worum es geht
Jedes Unternehmen, welches nach dem 01.01.2020 Ausgaben und Kosten für Forschung & Entwicklung aufgewendet hat, sollte das Angebot vom Staat nutzen. Gefördert werden:

  • 25% der internen Personalaufwendungen, Sachkosten und Investitionen
  • 15% der Kosten für F&E-Unteraufträge
  • unabhängig von der Größe, vom Start-Up bis zum Konzern hat jedes steuerpflichtige Unternehmen gesetzlichen Anspruch auf die Zulage
  • bis zu 4 Jahre kann die Zulage rückwirkend beantragt werden, d.h., auch wenn der Abschluss 2020 bereits erfolgt ist, ist der Anspruch nicht verloren

Da viele Unternehmer gar nicht wissen, dass sie berechtigt sind, lohnt es sich unbedingt, mit einem Beratungsunternehmen in Kontakt zu treten.

So kann in der Regel bereits im ersten Gespräch eingeschätzt werden, ob ein Vorhaben förderwürdig ist, wo es typische Stolperfallen gibt und die Antragsunterlagen für den Steuerberater unterschriftsreif zugearbeitet werden, so dass keine Reibungsverluste entstehen.

Weitere Details gibt es offiziell unter: https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/faq

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