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Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung informiert über die neuen Regelungen zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung

(openPR) Seit dem 1. Juli 2021 gilt das Fondsstandortgesetz, mit dem auch neue Regelungen zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Kraft getreten sind. Nicht zuletzt durch die deutliche Erhöhung des Freibetrages ergeben sich dadurch neue Chance und Möglichkeiten, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen am Erfolg des Unternehmens finanziell zu beteiligen. 

Der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung – AGP informiert interessierte Unternehmen am 10. Februar und 3. März jeweils in einem Webinar über die neuen Rahmenbedingungen und zeigt auf, welches Potential die neuen Regelungen für Unternehmen und Beschäftigte bieten. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Anmeldung wir mit Angabe des gewünschten Teilnahmetermins per E-Mail an dirk.lambach@agpev.de erbeten.

In Deutschland gibt es eine große Vielfalt unterschiedlicher Formen der Mitarbeterbeteiligung. Während die größeren Aktiengesellschaften eher auf Belegschaftsaktien setzen, lassen sich im Mittelstand, nicht zuletzt auch wegen der dort vorherrschende Rechtsform der GmbH, eher stillte Beteiligungen und Genussrechte finden. Wenn es sich auch hierbei nicht wie bei Aktiengesellschaften um echte Unternehmensanteile handelt, so lassen sich doch in diesen Formen die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen abbilden, indem die Angestellten durch eine Kapitalanlage an dem Erfolg des Unternehmens finanziell teilhaben können. Das besondere bei diesen Modellen ist, dass die Unternehmensgröße dabei keine Rolle spielt. Vom Friseur und dem Gartenbetrieb über die klassischen Mittelständler bis zu namhaften Familienunternehmen wie Claas, Dräger, Globus, Stihl oder Goldbeck beteiligen Unternehmen ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in diesen Formen.

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