(openPR) Bonn – Was wird aus der gemeinsam abgeschlossenen privaten Riester-Rentenversicherung, wenn die Ehe in die Brüche geht? „Handeln Sie bloß nicht übereilt“, rät Oliver Mest, Chefredakteur des kostenlosen wöchentlichen Informationsdienstes simplify Rentenletter. „Wenn Sie sich Ihren Riester-Vertrag einfach auszahlen lassen und das Guthaben teilen, verlieren Sie viel Geld.“
Der Hintergrund: Eine Riester-Rentenversicherung ist bei einer Scheidung Gegenstand des Versorgungsausgleichs. Der Versicherungsnehmer muss also einen Teil an den Ehepartner abtreten. Die einfachste Lösung wäre, den Vertrag zu kündigen, sich auszahlen zu lassen und das Geld zu teilen.
Doch Vorsicht: In diesem Fall läge eine sogenannte schädliche Verwendung vor. Alle Zulagen und eventuellen Steuervorteile müssten das Ehepaar zurückzahlen.
Rentenversicherungs-Experte Oliver Mest weiß, wie Verbraucher Ihre Riester-Zuschüsse bei einer Scheidung sichern können. Sein Rat: Versicherte sollten das geförderte Altersvorsorgevermögen in die Rentenversicherung des Ehepartners übertragen.
Falls der Ehepartner keine eigene Versicherung für seine Altersvorsorge besitzt, kann sein Anteil aus der gemeinsam ersparten Rente in einen neu abgeschlossenen Rentenversicherungs-Vertrag eingezahlt werden. Das gilt sowohl für die gesetzliche als auch für eine private Rentenversicherung.
Diese Regelung, mit der Versicherte ihre Zulagen und Steuervorteile sichern können, ist laut Oliver Mest im Einkommensteuergesetz 2005 verankert und gilt rückwirkend zum 1.1.2002.
simplify Rentenletter
16. 02. 2007
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