openPR Recherche & Suche
Presseinformation

„Brexit“ – Übergang zum Drittland aus Datenschutzsicht

(openPR) Was war…
Am 23. Juni 2016 stimmten die Wähler von Großbritannien und Nordirland mehrheitlich für den Austritt aus der Europäischen Union („Brexit“). Gemäß Artikel 50 des EU-Grundlagenvertrages über die Europäische Union („Vertrag von Lissabon“) muss der Austrittsprozess durch die Mitteilung der britischen Regierung an den Europäischen Rat rechtlich wirksam in die Wege geleitet werden. Die britische Premierministerin, Theresa May, gab im Oktober 2016 bekannt, dass der Austrittsvorgang bis Ende März 2017 in Gang gesetzt werden soll.

Was bisher geschah…
Bis zum 31. Dezember 2020 besteht eine Übergangsphase in der das EU-Recht für das Vereinigte Königreich grundsätzlich weiterhin gilt und das Vereinigte Königreich Teil des EU-Binnenmarktes und der EU-Zollunion bleibt. Bisher gab es ein ewiges Hin-und-Her bei den Austrittsgesprächen. Fast täglich berichtet die Presse über neue Entwicklungen und Gespräche. Fakt ist wohl, dass es zu einem „No-Deal“-Austritt kommt. Die Verhandlungen bleiben schwierig, und es gibt weiterhin deutliche Unterschiede und Vorstellungen bei den Verhandlungspartnern.

Was könnte sein… das Optimum
Großbritannien war an der Entwicklung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) als EU-Mitgliedsstaat beteiligt und die britischen Unternehmen müssen das Gesetz auch bis zum 31. Dezember 2020 umsetzen und einhalten. An-und-für-sich wäre es das einfachste, dass die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss gemäß Art. 45 DS-GVO erlassen würde.
————-
Was ist ein Angemessenheitsbeschluss? Die Europäische Kommission kann gemäß Art. 45 Abs. 3 DS-GVO sogenannte Angemessenheitsbeschlüsse fassen. Hierin stellt sie fest, dass personenbezogene Daten in einem bestimmten Drittland (oder in einem bestimmten Gebiet oder Sektor) einen mit dem Europäischen Datenschutzrecht vergleichbaren adäquaten Schutz genießen. Hat die Europäische Kommission einen entsprechenden Angemessenheitsbeschluss gefasst, so dürfen personenbezogene Daten, sofern die sonstigen Bestimmungen der DS-GVO eingehalten werden, ohne weitere Genehmigung an das jeweilige Land übermittelt werden. Datentransfers auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses sind folglich privilegiert: Sie werden solchen innerhalb der EU gleichgestellt. 
———–
Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht. Diese Möglichkeit will/wollte Großbritannien nicht nutzen.

Was bedeutet das für das Datenschutzrecht?
Aus Sicht des Datenschutzrechts, d.h. der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), wird Großbritannien zu einem Drittland. Verantwortliche und Auftragsverarbeiter, die Daten in dieses Drittland weiterhin übermitteln wollen, müssen selbst geeignete Garantien zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus vorsehen, damit diese zulässig sind bzw. bleiben. Als geeignete Garantien kommen Binding Corporate Rules (BCR), die Verwendung von Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (SCC), genehmigte Verhaltensregeln und genehmigte Zertifizierungsmechanismen sowie einzeln ausgehandelte Vertragsklauseln in Betracht. Die Regel wird sein, dass die Unternehmen sog. Standardvertragsklauseln (SCC) abschließen.

Dass das Vereinigte Königreich zu einem Drittland wird hat damit zur Folge, dass sämtliche mit britischen Unternehmen oder Unternehmen mit Standorten in Großbritannien bestehende Vertragsverhältnisse, bei denen personenbezogene Daten übermittelt werden, geprüft werden und neue Verträge abgeschlossen werden müssen. Eine Vereinbarung über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß Artt. 28, 29 DS-GVO (Auftragsverarbeitungsvereinbarungen) ist nicht mehr gültig, d.h. es sind grundsätzliche neue Verträge, die Standardvertragsklauseln (SCC), abzuschließen. 

Ungeachtet dessen ist zu berücksichtigen, dass die Daten von Bürgern aus Großbritannien nicht mehr unter die DS-GVO fallen. Die Daten aller EU-Bürger allerdings schon. Für britischen Unternehmen hat dies in Abhängigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten von EU-Bürgern zur Konsequenz, dass sie sich weiterhin an die DS-GVO halten und die Anforderungen erfüllen müssen (Marktortprinzip Art. 3 Abs. 2 DS-GVO).

Was ist zu tun – aus Datenschutzsicht?
Der Übergangszeitraum endet am 31. Dezember 2020. Die Vorgehensweise ist vergleichbar mit dem Vorgehen aufgrund des EuGH-Urteil im Juli 2020 (Schrems II). Alle Verarbeitungen – ein gut geführtes Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ist sehr hilfreich – und die bestehenden Verträge sind zu prüfen.

Handlungsempfehlungen – Checkliste:  

  • Erfolgt eine Übermittlung personenbezogener Daten nach UK?
  • Zulässigkeitsprüfung gemäß Artt. 44 ff. DS-GVO
  • Anpassung der Datenschutzhinweise – Informationspflichten zur Datenübermittlung in ein Drittland nach Art. 13 Abs. 1 lit. f, Art. 14 Abs. 1 lit. f DS-GVO.
    (Diese sind nicht nur im Rahmen der Datenschutzerklärung der Webseite ggf. anzupassen, sondern auch die für Ihre Beschäftigten.)
  • Anpassung der Einwilligungserklärungen (Artt. 7, 8 DS-GVO). Sofern eine Einwilligung der betroffenen Person zur Datenverarbeitung notwendig ist, muss diese die Datenübermittlung in das UK umfassen und es muss über das bestehende Risiken aufgeklärt werden.
  • Anpassung der Auskunftserteilung (Datenübermittlung in ein Drittland Art. 15. Abs. 1 lit. c, Abs. 2 DS-GVO)
  • Prüfung, ob Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzungen erforderlich ist bzw. Überprüfung bereits durchgeführter DSFA.

Datenschutz ist eines der großen Themen unserer Zeit, dem digitalen Zeitalter. Das europäische Datenschutzrecht gewährleistet ein einheitliches Datenschutzniveau. Datenübermittlungen sind möglich, sofern sich alle Beteiligten an bestimmte Regeln halten. 
Datenschutz ist kein Produkt. Datenschutz ist ein Prozess.

Die Lösung ist proaktive gesetzeskonforme Gestaltung Ihres Datemschutz-Managementsystes. Wir unterstützen Sie als Datenschutzexperten und betriebliche Datenschutzbeauftragte mit unserem Know-how – proaktiv, pragmatisch, risikoorientiert, lösungsorientiert.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1202124
 744

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „„Brexit“ – Übergang zum Drittland aus Datenschutzsicht“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von AdOrga Solutions GmbH

Bild: Die Rolle des Datenschutzbeauftragten im Kontext mit der KI-VerordnungBild: Die Rolle des Datenschutzbeauftragten im Kontext mit der KI-Verordnung
Die Rolle des Datenschutzbeauftragten im Kontext mit der KI-Verordnung
Die Einführung des „Gesetz über künstliche Intelligenz (Verordnung (EU 2024/1689)“ in der Europäischen Union (KI-Verordnung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401689) bringt bedeutende Veränderungen und Herausforderungen für Unternehmen mit sich, auch in Bezug auf den Datenschutz. Die Funktion des Datenschutzbeauftragten (DSB) ist dabei von zentraler Bedeutung für die Umsetzung und Einhaltung der KI-Verordnung. Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten gemäß Artikel 39 der Datenschutz-Grundverordnung (https://d…
Bild: Warum ein Datenschutz-Managementsystem für Unternehmen unverzichtbar istBild: Warum ein Datenschutz-Managementsystem für Unternehmen unverzichtbar ist
Warum ein Datenschutz-Managementsystem für Unternehmen unverzichtbar ist
Im digitalen Zeitalter gewinnt der Datenschutz immer mehr an Bedeutung. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union legt die Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten fest und betont, dass Daten nicht ohne Rechtsgrundlage verarbeitet werden dürfen. Hier setzt das Datenschutz-Managementsystem (DSMS) an. Ein DSMS hilft Unternehmen dabei, die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen, indem es sicherstellt, dass alle Datenverarbeitungsvorgänge auf einer Rechtsgrundlage beruhen und die Grundsätze der DSGVO eingehalten werden…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: ISDSG Kommentar zum neuen eHealth GesetzBild: ISDSG Kommentar zum neuen eHealth Gesetz
ISDSG Kommentar zum neuen eHealth Gesetz
Am 13.01.2015 wurde der Referentenentwurf zum eHealth Gesetz vom Bundesgesundheitsminister vorgelegt. Aus Datenschutzsicht bietet der Entwurf noch keine ausreichenden Regelungen. Der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat am 13.01.2015 den für das letzte Jahr angekündigten Referentenentwurf des eHealth-Gesetzes vorgelegt. Dieser Referentenentwurf …
"DSGVO-Gefahren und Verfahren beim Brexit"
"DSGVO-Gefahren und Verfahren beim Brexit"
… 70 f vor, dass die DSGVO (mit Ausnahme der Bestimmungen über die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden, Kapitel VII, Art.60 ff DSGVO) für die vorgesehene Übergangszeit von 2 Jahren weiter Geltung behalten soll. Mittlerweile ist aber wohl sicher, dass der verhandelte Vertragstext keine Anwendung wird finden können. Datenschutzrechtliche Konsequenzen des …
Bild: UIMC: Brexit bringt Herausforderungen für den DatenschutzBild: UIMC: Brexit bringt Herausforderungen für den Datenschutz
UIMC: Brexit bringt Herausforderungen für den Datenschutz
… wird erhöht. Szenario II Das britische Parlament stimmt dem ausverhandelten Austrittsabkommen zu. In Teil VII des Abkommens wird der Datenschutz behandelt. Vorteil: Die EU bietet eine Übergangsphase bis Ende 2020 an, in der das Vereinigte Königreich noch Teil von Zollunion und Binnenmarkt wäre. Britannien würde also langsam aus der EU ausgleiten. Die …
Bild: Datenschutz-Fallen im Falle des BrexitBild: Datenschutz-Fallen im Falle des Brexit
Datenschutz-Fallen im Falle des Brexit
… Datenschutz-Experten der activeMind AG (www.activemind.de). Großbritannien würde zum Drittstaat „Mit dem Ausscheiden aus der EU würde Großbritannien automatisch zu einem sogenannten Drittland, in das nicht ohne Weiteres personenbezogene Daten übertragen werden dürfen“, kommentiert Klaus Foitzick, Vorsitzender der activeMind AG den möglichen Brexit. …
Proske GmbH informiert zu Auswirkungen des Brexit auf Firmenveranstaltungen und Travel Management
Proske GmbH informiert zu Auswirkungen des Brexit auf Firmenveranstaltungen und Travel Management
… Schutz personenbezogener Daten umfassend -dabei sorgt sie für Transparenz über die Frage, was erlaubt ist. Aus EU-Sicht wird Großbritannien zu einem Drittland. Der Transfer von Daten dorthin ist laut DSGVO grundsätzlich verboten. Organisatoren von Firmenveranstaltungen müssen hier ihre Vereinbarungen mit den Teilnehmern entsprechend anpassen. 4.952 …
Bild: Brexit (Up date) des BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle!Bild: Brexit (Up date) des BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle!
Brexit (Up date) des BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle!
… dass ein ratifiziertes Austrittsabkommen ein anderes Datum vorsieht. Das zwischen der EU und der britischen Regierung verhandelte Austrittsabkommen, welches insbesondere eine Übergangsphase bis zum 31.12.2020 vorsieht, wurde seitens des britischen Parlaments am 15. Januar 2019 abgelehnt. Zwischenzeitlich wurden weitere Verhandlungen über den weiteren …
Bild: Herausforderungen für Unternehmen im BrexitBild: Herausforderungen für Unternehmen im Brexit
Herausforderungen für Unternehmen im Brexit
… dem zollfreien Warenimport und -export zwischen Großbritannien und der EU hat der Austritt Großbritanniens auch Auswirkungen auf die Einfuhrumsatzsteuer. Da aus Großbritannien ein Drittland wird, müssen Sie Ihr ERP-System entsprechend anpassen und Ihren gesamten Datenbestand warten. Sofern Sie bereits mit Drittländern handeln, ist dies recht einfach …
Proske GmbH: Mit dem Brexit sind Probleme für Veranstaltungen und Travel Management verbunden
Proske GmbH: Mit dem Brexit sind Probleme für Veranstaltungen und Travel Management verbunden
• Während elfmonatiger Übergangsphase besteht vorläufig Rechtssicherheit • Eventuelle Probleme im Anschluss sollten jedoch schon heute bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden München, 23. Januar 2020. Der Brexit am 31. Januar 2020 steht unmittelbar bevor. Die Proske GmbH sieht eine Reihe von Auswirkungen des Austritts Großbritanniens aus der …
Bild: UIMC: Harter Brexit kann zu Übermittlungsverbot von Daten nach UK führenBild: UIMC: Harter Brexit kann zu Übermittlungsverbot von Daten nach UK führen
UIMC: Harter Brexit kann zu Übermittlungsverbot von Daten nach UK führen
… wirtschaftlichen Verbindungen inklusive Datenverarbeitung eine schwierige Situation. Das Vereinigte Königreich würde bei einem harten Brexit ab 30. März 2019 zu einem datenschutzrechtlichen Drittland aus Sicht der EU (die UIMC berichtete). Der langjährige Datenschutzfachmann Dr. Jörn Voßbein spricht aus, was viele denken: „Diese Situation ist einmalig …
Bild: Brexit (Up date) des BAFA!Bild: Brexit (Up date) des BAFA!
Brexit (Up date) des BAFA!
… der EU Kommission entnommen werden. Aus exportkontrollrechtlicher Sicht würde das Vereinigte Königreich mit einem ungeregelten Austritt (No-Deal-Brexit) aus der EU zu einem Drittland werden. Dies führt zu neuen Genehmigungspflichten im Bereich der Exportkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und von Gütern nach der Anti-Folter-Verordnung. …
Sie lesen gerade: „Brexit“ – Übergang zum Drittland aus Datenschutzsicht