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ISDSG Kommentar zum neuen eHealth Gesetz

02.02.201518:46 UhrIT, New Media & Software
Bild: ISDSG Kommentar zum neuen eHealth Gesetz
Bild: Jäschke
Bild: Jäschke

(openPR) Am 13.01.2015 wurde der Referentenentwurf zum eHealth Gesetz vom Bundesgesundheitsminister vorgelegt. Aus Datenschutzsicht bietet der Entwurf noch keine ausreichenden Regelungen.

Der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat am 13.01.2015 den für das letzte Jahr angekündigten Referentenentwurf des eHealth-Gesetzes vorgelegt. Dieser Referentenentwurf verfolgt das Ziel, die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung durch den Ausbau und die Nutzung der Telematik-Infrastruktur zu verbessern. Durch entsprechende Vergütungsanreize soll die Telematik-Nutzung attraktiver gemacht werden. Doch wie behandelt der Entwurf die Datentransparenz der Patienten, der durch die Nutzung der Telematik-Infrastruktur immer mehr zum „gläsernen Patienten“ werden könnte.

Der vorgelegte Referentenentwurf reicht aus Datenschutzsicht nicht aus, er verfolgt momentan nur die Absicht, die Telematik-Infrastruktur und die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit Vergütungsanreizen durchzusetzen. Aber um eine Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen attraktiv und sinnvoll zu gestalten, ist es notwendig, dass diese Infrastruktur auch genügend Sicherheit und Schutz für die sensiblen Gesundheitsdaten einer Person bietet. Auch könnten mit einem Gesetzesentwurf, welcher aus Datenschutzsicht Akzeptanz findet, die bisherigen Widerstände an der eGK und der Telematik-Infrastruktur ein wenig gedämpft werden.

Es darf aus Datenschutzsicht mit Spannung darauf gewartet werden, ob und wie dieser Referentenentwurf weiterentwickelt wird.

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