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DSFA, ADV, VVT – Wann Kommunen handeln müssen

26.11.202011:52 UhrIT, New Media & Software
Bild: DSFA, ADV, VVT – Wann Kommunen handeln müssen
Handlungsbedarf im Datenschutz dokumentieren
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(openPR) Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen legt Tätigkeitsnachweis vor – und kündigt weitere Kontrollen an

Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 ist die Sensibilität beim Thema Datenschutz gestiegen. Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten (VVT), Auftragsdatenvereinbarung (ADV) und Datenschutz-Folgeabschätzungen (DSFA) sind, auch in öffentlichen Einrichtungen und Stellen, anzufertigen und vorzuhalten. 

In Ihrem Tätigkeitsnachweis 2019 weist die Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen (LfD) auch auf die im Juli 2019 erfolgte Prüfung in Städten, Landkreisen und Gemeinden hin. Der größte Nachholbedarf offenbarte sich bei der Bearbeitung von Datenpannen und der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA).

Während Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) und Vereinbarungen zur Auftragsdatenvereinbarung (ADV) für jede Verwaltung verpflichtend sind, ist eine Datenschutz-Folgeabschätzung jedoch nicht immer erforderlich. „Bei jeder Datenerhebung und -verarbeitung ist zunächst eine Risikobewertung vorzunehmen“, erklärt Majid Cirousse, Servicebereichsleiter Datenschutz bei der ITEBO-Unternehmensgruppe. „ob die geplante Tätigkeit dann eine DSFA erforderlich macht, muss im Einzelfall entschieden werden.“ So führten bspw. Videoüberwachung, die Erhebung biometrischer Daten und auch die Zusammenführung von Daten zu Zwecken der Erstellung von Bewegungs- oder Verhaltensprofilen fast immer dazu, dass eine DSFA erstellt werden muss. „Als externe Datenschutzbeauftragter für über 100 Kunden stellen wir fest, dass die Sensibilität beim Datenschutz in den Kommunen gut ausgeprägt ist.“, so Cirousse. „Erfahrungsgemäß starten die Verwaltungen bereits eigenständig mit der Risikobewertung, in der Regel ist unsere Unterstützung jedoch spätestens bei der Erstellung der DSFA an sich notwendig.“ 

Das Risikobewusstsein der Kommunen ist notwendig, denn während die LfD bisher vor allem reaktiv arbeitet, sind für die kommende Zeit unangekündigten und anlasslose Prüfungen vorgesehen. 

Die Datenschutzbeauftragten der ITEBO-Unternehmensgruppe unterstützen bei Fragen rund um den Umgang mit personenbezogenen Daten und notwendigen Datenschutzmaßnahmen. 

Bei Fragen wenden Sie sich gern an Gerald Leitke:

Gerald Leitke
Geschäftsbereich Vertrieb
0531 48005-38
leitke@itebo.de

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