(openPR) Das Konzept der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in das datenschutzrechtliche Instrumentarium aufgenommen worden. Mit ihr sollen vor allem Datenschutzrisiken, bei besonders datenschutzkritischen Verarbeitungsverfahren, identifiziert und bewertet werden, um diese schon im Vorfeld effektiv zu minimieren. Datenschutzbehörden können sie jederzeit anfragen. Eine Unterlassung einer verpflichtenden DSFA stellt einen Gesetzesverstoß dar, der zu Bußgeldern für den Verantwortlichen führen kann. Andererseits bietet sie auch eine gute Möglichkeit, Abläufe und Compliance im Unternehmen zu verbessern – es lohnt also, sich eingehender mit der DSFA zu beschäftigen. Passend dazu war Partnerin Kathrin Schürmann Gast im Podcast vom Datenschutz-Guru.
Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) in der praktischen Umsetzung wirft viele Fragen auf. Unternehmen und öffentliche Stellen wissen häufig nicht, wann eine DSFA durchzuführen ist, wie diese organisiert wird und mit welchem Aufwand dabei zu rechnen ist. Im Gespräch mit Stephan Hansen-Oest alias Datenschutz-Guru, Rechts- und Fachanwalt für IT-Recht, gibt Kathrin Schürmann, Partnerin bei Schürmann Rosenthal Dreyer Rechtsanwälte, Praxis-Einblicke in das bedeutsame Thema.
Von Tipps und Erfahrungen in der Erstellung der DSFA, über gute Vorgehensweisen und Anwendungspraktiken, bis hin zu den neuesten Trends im Datenschutz - im Podcast wurden viele wichtige Thematiken erläutert und durch Kathrin Schürmann und Stephan Hansen-Oest aufbereitet. Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit dem spannenden und informativen Podcast!
Hier können Sie sich den Podcast in voller Länge und on demand anhören: https://bit.ly/3vpCaAO








