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Schürmann Rosenthal Dreyer Rechtsanwälte

Schürmann Rosenthal Dreyer Rechtsanwälte

Kontakt: Schürmann Rosenthal Dreyer Rechtsanwälte Vanessa Costanzo PR & Communications Managerin Am Hamburger Bahnhof 4 10557 Berlin Tel.: 030 213 002 80 Mail: costanzo@srd-rechtsanwaelte.de Web: www.srd-rechtsanwaelte.de

Über das Unternehmen

SCHÜRMANN ROSENTHAL DREYER bietet Mandanten maßgeschneiderte juristische Strategien und Lösungen vor allem in den Bereichen Urheber-, Medien-, IT- und Wettbewerbsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Datenschutzrecht sowie im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes. Namhafte Unternehmen und Organisationen vertrauen uns. Dazu zählen vor allem nationale und internationale Unternehmen, Markenhersteller, IT-, E-Commerce- und Technologieunternehmen, Unternehmen aus der Film-, Fernseh- und Medienbranche sowie Verlage und Agenturen. Wir machen uns stark für unsere Mandanten und denken in Lösungen. Wir arbeiten über Grenzen hinweg und betreuen Projekte interdisziplinär, innovativ und rechtskonform.


Aktuelle Pressemitteilungen von Schürmann Rosenthal Dreyer Rechtsanwälte
Bild: Whitepaper: Durchführung und Chancen einer Datenschutz-FolgenabschätzungBild: Whitepaper: Durchführung und Chancen einer Datenschutz-Folgenabschätzung
Schürmann Rosenthal Dreyer Rechtsanwälte

Whitepaper: Durchführung und Chancen einer Datenschutz-Folgenabschätzung

Whitepaper: Durchführung und Chancen einer Datenschutz-Folgenabschätzung Die Datenschutz-Folgenabschätzung („DSFA“) stellt ein zentrales Instrument der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) dar. Sie ist nach Artikel 35 DSGVO zur Prüfung riskanter Datenverarbeitungen vorgeschrieben, ist jedoch mehr als eine bloße regulatorische Anforderung. Tatsächlich bietet sie Unternehmen diverse Vorteile. Wenn die DSFA von Anfang an systematisch in die Entwicklung neuer datenbasierter Produkte und Dienstleistungen integriert wird, hilft sie nicht nur bei …
26.10.2021
Im Podcast-Gespräch mit Partnerin Kathrin Schürmann zur Datenschutz-Folgenabschätzung
Schürmann Rosenthal Dreyer Rechtsanwälte

Im Podcast-Gespräch mit Partnerin Kathrin Schürmann zur Datenschutz-Folgenabschätzung

Das Konzept der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in das datenschutzrechtliche Instrumentarium aufgenommen worden. Mit ihr sollen vor allem Datenschutzrisiken, bei besonders datenschutzkritischen Verarbeitungsverfahren, identifiziert und bewertet werden, um diese schon im Vorfeld effektiv zu minimieren. Datenschutzbehörden können sie jederzeit anfragen. Eine Unterlassung einer verpflichtenden DSFA stellt einen Gesetzesverstoß dar, der zu Bußgeldern für den Verantwortlichen führen kann. Andere…
04.05.2021
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