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Widerruf von unrentablen Versicherungsverträgen für eine sichere Rente

Bild: Widerruf von unrentablen Versicherungsverträgen für eine sichere Rente
Achim Teske, Gründer und Geschäftsführer von Mint & Collegen aus Berlin (www.mint-collegen.de)
Achim Teske, Gründer und Geschäftsführer von Mint & Collegen aus Berlin (www.mint-collegen.de)

(openPR) Viele Lebens- und Rentenversicherungen halten nicht, was sie versprechen. Das ist ein Problem für viele Menschen in der privaten Altersvorsorge. Eine Lösung: Der Widerruf und die Rückabwicklung von unrentablen Kapitallebens- und Rentenversicherungen.

Der Ruhestand ist für viele Menschen eine sehr erstrebenswerte Phase. Dann sollen die Früchte jahrzehntelanger Arbeit geerntet, das Leben genossen, die Kinder und Enkelkinder unterstützt werden. Doch: Dafür ist natürlich eine starke finanzielle Basis notwendig, die sich allein über die Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung kaum herstellen lässt. Denn: Die Rentenquote in Deutschland sinkt und sinkt und wird in einigen Jahren nur noch rund 40 Prozent des letzten verfügbaren Bruttoeinkommens betragen. Und die rechnerische Höchstrente liegt bei aktuell 3139 Euro im Monat. Also muss selbst derjenige, der 45 Jahre lang jedes Jahr über die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze (derzeit 82.800 Euro) hinaus verdient und damit den Höchstsatz in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat, mit hohen Abschlägen zu seinem vormaligen verfügbaren Einkommen leben. Höchstsatz bedeutet übrigens: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 1283,40 Euro monatlich.

Daher ist es unumgänglich, dass Menschen ihre Rente mit einer privaten Altersvorsorge zusätzlich finanziell absichern. Das Prinzip gilt schon sehr lange, und somit haben die Deutschen seit Jahrzehnten Kapitallebens- und Rentenversicherungen abgeschlossen und diese nicht selten sehr opulent ausgestattet. Hohe fünfstellige oder sogar sechsstellige Summen sind keine Seltenheit. Das sollte als private Aufstockung zur gesetzlichen Rente reichen. Oder etwa doch nicht? Trotz solcher Summen ist die Rente nicht zwingend sicher. Denn aufgrund der andauernden Nullzinsphase fällt es den Versicherern seit einigen Jahren immer schwerer, adäquate Renditen zu erwirtschaften. Ein Großteil der Beiträge wird in Staatsanleihen investiert, die inzwischen oft negative Renditen erwirtschaften. Ein Ende der Nullzinsphase ist nicht absehbar. Und dazu kommt: Auch das andere zentrale Motiv zum Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung, das Streben nach Sicherheit und einer garantierten Leistung, ist in Gefahr. Denn immer mehr Versicherer geraten in finanzielle Schwierigkeiten und sind gezwungen, ihre Leistungen zu kürzen. Auf die versprochenen Garantien ist oft kein Verlass mehr, betont Achim Teske, Gründer und Geschäftsführer von Mint & Collegen aus Berlin (www.mint-collegen.de). 

Das bedeutet laut dem Finanzexperten: Vielen Kunden droht jetzt ein böses Erwachen, denn die tatsächlichen Renditen von Lebens- und Rentenversicherungen sind meist deutlich niedriger, als den Kunden bei Vertragsschluss suggeriert wurde. Experten schätzen, dass über 80 Prozent aller Versicherungskunden Geld mit ihren Versicherungen verlieren, wenn die Inflationsrate berücksichtigt wird.

Achim Teske stellt in diesem Zusammenhang die Kerndienstleistung von Mint & Collegen in den Fokus. Das Unternehmen begleitet und koordiniert den Widerruf und die Rückabwicklung von unrentablen Kapitallebens- und Rentenversicherungen, bei denen die Versicherungsgesellschaften es versäumt haben, ihre Kunden gesetzeskonform auf ihr Widerspruchsrecht hinzuweisen. Das gilt für zig Millionen Verträge, die seit 1991 abgeschlossen wurden. Die Praxiserfahrung von Mint & Collegen zeigt, dass deutlich mehr als 60 Prozent aller Versicherungskunden gar nicht oder unzureichend über ihr Widerspruchsrecht informiert worden sind. Diese Verträge können noch heute widerrufen werden. Selbst dann, wenn der Vertrag bereits gekündigt oder ausgelaufen ist.

Ist der Widerspruch eines Versicherungskunden erfolgreich, wird der Vertrag rückabgewickelt. Beide Parteien, also Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer, werden so gestellt, als wäre der Vertrag überhaupt nicht geschlossen worden. Versicherungskunden erhalten dadurch nahezu alle Beiträge zurück und darüber hinaus eine sogenannte Nutzungsentschädigung, das heißt der Versicherer muss die Erträge herausgeben, die er mit den Beiträgen der Kunden erzielt hat. Je nach Vertragskonstellation beträgt die Nutzungsentschädigung zwischen 20 und 80 Prozent der eingezahlten Beiträge, rechnet Achim Teske vor.

Dieses Vorgehen versetze Versicherungskunden dann in die Lage, ihre private Altersvorsorge neu zu organisieren und Konzepte zu finden, die wirklich rentierlich seien und nicht durch Nullzins und hohe Kosten beschädigt werden könnten. Der Widerruf und die Rückabwicklung von unrentablen Kapitallebens- und Rentenversicherungen führt also zu deutlich besseren Ergebnissen in der Altersvorsorge.

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