(openPR) Signal für einfache und bessere steuerliche Rahmenbedingungen erwartet
Auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für die Bewertung von Betriebsvermögen in der Erbschaftssteuer dürfen Firmenerben nicht benachteiligt werden. „Deshalb muss sich der Gesetzgeber sehr genau überlegen, wie er die Betriebe bei der Besteuerung von Erbschaften entlastet. Sonst stehen viele mittelständische Unternehmen schon sehr bald vor dem Konkursrichter“, so Carsten Röttgers, Vorsitzender des Bundesverbandes der Junioren des Handwerks.
Die Handwerksjunioren, offizielle Nachwuchsorganisation des deutschen Handwerks, unterstützen nachdrücklich die von der Bundesregierung bisher geplante Erb-schaftssteuerreform, nach der die Möglichkeit eines Abschmelzens der Erbschaftssteuer über einen Zeitraum von 10 Jahren hinweg bei Fortführung des Betriebes möglich sein soll.
„Denn wer als Erbe ein Unternehmen 10 Jahre weiterführt, sichert und schafft mit seinem ererbten Eigentum Arbeitsplätze. Das ist der wesentliche Unterschied zu vererbten Barvermögen - und deshalb ist eine unterschiedliche erbschaftssteuerliche Behandlung von Betriebsvermögen und Barvermögen geboten“, so Carsten Röttgers. „Und wir als Nachfolgegeneration müssen in den Fortbestand der Betriebe investieren, um mit unseren Arbeitnehmern am globalen Markt bestehen zu können.“
Junioren des Handwerks e.V.
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