openPR Recherche & Suche
Presseinformation

BFH zur Erbschaftssteuer beim Verkauf landwirtschaftlicher Flächen

26.04.201910:05 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: BFH zur Erbschaftssteuer beim Verkauf landwirtschaftlicher Flächen

(openPR) BFH zur Erbschaftssteuer beim Verkauf landwirtschaftlicher Flächen

Wird landwirtschaftlicher Grundbesitz kurz nach der Erbschaft verkauft, kann die Erbschaftssteuer auf Grundlage des Verkaufspreises berechnet werden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.



Bei der Berechnung der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer beim Übergang von landwirtschaftlichem Vermögen können Vergünstigungen berücksichtigt werden. Diese Vergünstigung kann rückwirkend entfallen, wenn der landwirtschaftliche Besitz innerhalb von 15 Jahren nach Eintritt des Erbfalls oder der Schenkung verkauft wird. Wird der Grundbesitz schon kurz nach dem Erbanfall verkauft, kann ggf. der Verkaufspreis als Grundlage für die Erbschaftssteuer herangezogen werden. Dies kann zu einem günstigeren Ergebnis für den Erben führen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtanwälte.

Wird landwirtschaftlicher Grundbesitz kurz nach dem Erbanfall verkauft, kann der Verkaufspreis als Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer dienen. Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige nachweisen kann, dass der gemeine Wert, der kurze Zeit nach Erbanfall veräußerten land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen wesentlich niedriger ist als der nach § 166 BewG ermittelte Liquidationswert. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 30. Januar 2019 entschieden (Az.: II R 9/16).

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger zwei Grundstücke, die als Ackerland genutzt wurden, geerbt. Etwa ein halbes Jahr nach dem Erbanfall verkaufte er die Grundstücke für insgesamt knapp 124.000 Euro. Das Finanzamt ging bei der Berechnung der Erbschaftssteuer jedoch von einem Grundbesitzwert für die beiden Grundstücke von ca. 235.000 Euro aus, setzte diesen später auf 192.000 Euro herab.

Die dagegen gerichtete Klage scheiterte vor dem Finanzgericht, hatte aber vor dem BFH Erfolg. Der Liquidationswert der Grundstücke betrage wie vom Finanzamt festgestellt rund 192.000 Euro. Die Bewertung für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer habe sich vorrangig am gemeinen Wert zu orientieren. Notwendige Pauschalierungen und Typisierungen finden dabei ihre Grenzen im Übermaßverbot, so der BFH. Um einen Verstoß gegen das grundgesetzliche Übermaßverbot zu verhindern, könne der Steuerpflichtige deshalb auch bei der Veräußerung von Flächen, die einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zuzurechnen waren, den Nachweis eines vom Liquidationswert wesentlich abweichenden niedrigeren gemeinen Werts erbringen, etwa durch ein Sachverständigengutachten oder durch einen zeitnahen Verkauf. Dies sei hier der Fall, so der BFH.

In Fragen der Erbschaftssteuer können im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/erbschaftssteuer.html

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1046714
 503

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „BFH zur Erbschaftssteuer beim Verkauf landwirtschaftlicher Flächen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von GRP Rainer Rechtsanwälte

Bild: Kartell für optische Laufwerke - EuG bestätigt hohe GeldbußeBild: Kartell für optische Laufwerke - EuG bestätigt hohe Geldbuße
Kartell für optische Laufwerke - EuG bestätigt hohe Geldbuße
Kartell für optische Laufwerke - EuG bestätigt hohe Geldbuße Durch illegale Kartellabsprachen sollten die Preise für optische Laufwerke auf hohem Niveau gehalten werden. Das Gericht der Europäischen Union hat die Bußgelder gegen die Kartellanten nun bestätigt. Der Fall, den das EuG nun entschieden hat, reicht bis ins Jahr 2004 zurück. Von Juli 2004 bis November 2008 soll es nach Ermittlungen der EU-Kommission zu illegalen Absprachen bei optischen Laufwerken für PCs gekommen sein, blickt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte zurück…
Bild: Verstoß gegen Wettbewerbsrecht - Likör darf nicht als "bekömmlich" beworben werdenBild: Verstoß gegen Wettbewerbsrecht - Likör darf nicht als "bekömmlich" beworben werden
Verstoß gegen Wettbewerbsrecht - Likör darf nicht als "bekömmlich" beworben werden
Ein Likör darf nicht als "bekömmlich" beworben werden. Dies verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Das hat das Landgericht Essen mit Beschluss vom 15. März 2019 entschieden (Az.: 43 O 16/19). Wird ein Likör in der Werbung als bekömmlich bezeichnet, liegt ein Verstoß gegen die Health Claims Verordnung (HCVO) und ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Das hat das Landgericht Essen klargestellt. Zweck der Health Claims Verordnung ist u.a. der Schutz der Verbraucher. Dazu gehört auch, dass der Verbraucher durch gesund…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: BFH erleichtert Unternehmensnachfolge - MTR Legal Bild: BFH erleichtert Unternehmensnachfolge - MTR Legal
BFH erleichtert Unternehmensnachfolge - MTR Legal
… Insbesondere sind bei der Unternehmensübergabe in der Familie neben erbrechtlichen auch steuerrechtliche Aspekte zu beachten. Als eine Hürde erweist sich dabei die Erbschaftssteuer, die den Unternehmensübergang belasten kann, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die u.a. im Erbrecht und zur Unternehmensnachfolge berät.Erbschaftssteuer beim …
Bild: BFH: Eigentumsverschaffungsanspruch am Familienheim nicht von Erbschaftssteuer befreitBild: BFH: Eigentumsverschaffungsanspruch am Familienheim nicht von Erbschaftssteuer befreit
BFH: Eigentumsverschaffungsanspruch am Familienheim nicht von Erbschaftssteuer befreit
Bei der Erbschaftssteuer wird zwischen dem Familienheim und dem Anspruch auf Verschaffung von Eigentum an einem Familienheim unterschieden, wie ein Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt (Az.: II R 14/16). Ein Familienheim kann unabhängig von seinem Wert steuerfrei vererbt werden, wenn der erbende Ehepartner oder Lebenspartner das Familienheim weitere zehn …
Bild: Keine Steuern beim Verkauf von ehemaligen landwirtschaftlichen GrundstückenBild: Keine Steuern beim Verkauf von ehemaligen landwirtschaftlichen Grundstücken
Keine Steuern beim Verkauf von ehemaligen landwirtschaftlichen Grundstücken
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der Verkauf von ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen Jahrzehnte nach der Aufgabe der landwirtschaftlichen Tätigkeit nicht der Besteuerung unterliegt ------------------------------ In einen richtungsweisenden Verfahren, bei dem wir die Erben eines ehemaligen Landwirts erfolgreich vertreten haben, hat …
BFH: Ausländische Erbschaftssteuer unter Umständen nicht anrechenbar
BFH: Ausländische Erbschaftssteuer unter Umständen nicht anrechenbar
… in Frankreich angelegt hatte. Zum Kapitalvermögen gehören das Bankguthaben und festverzinsliche Wertpapiere. In Frankreich wurde für das Kapitalvermögen der Klägerin dann die Erbschaftssteuer nach einem Steuersatz von 55% erhoben und in Deutschland wurde die Klägerin ebenfalls zur Entrichtung einer Erbschaftssteuer herangezogen, denn eine Anrechnung …
BFH: Befreiung von der Erbschaftssteuer für Immobilienerben
BFH: Befreiung von der Erbschaftssteuer für Immobilienerben
BFH: Befreiung von der Erbschaftssteuer für Immobilienerben Nutzen Erben eine geerbte Immobilie selbst, können sie sich von der Erbschaftssteuer (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/erbschaftssteuer.html) befreien lassen. Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch, wenn sich die Nutzung verzögert. GRP Rainer Rechtsanwälte …
BFH: Ausländische Erbschaftssteuer unter Umständen nicht anrechenbar
BFH: Ausländische Erbschaftssteuer unter Umständen nicht anrechenbar
… in Frankreich angelegt hatte. Zum Kapitalvermögen gehören das Bankguthaben und festverzinsliche Wertpapiere. In Frankreich wurde für das Kapitalvermögen der Klägerin dann die Erbschaftssteuer nach einem Steuersatz von 55% erhoben und in Deutschland wurde die Klägerin ebenfalls zur Entrichtung einer Erbschaftssteuer herangezogen, denn eine Anrechnung …
Bild: Erbschaftssteuer nach ErbverzichtBild: Erbschaftssteuer nach Erbverzicht
Erbschaftssteuer nach Erbverzicht
Urteil des Bundesfinanzhofs vom 31.07.2024 – Az.: II R 13/22 Bei der Erbschaftssteuer gilt es die Freibeträge zu nutzen. Der wirksame Erbverzicht eines Vaters gegenüber seinen Eltern führt jedoch nicht dazu, dass sein Sohn – also der Enkel des Erblassers – im Erbfall den höheren Freibetrag des Kindes beanspruchen kann. Das hat der Bundesfinanzhof mit …
Bild: BFH: Erbschaftssteuer fällt bei geerbtem Pflichtteilsanspruch sofort anBild: BFH: Erbschaftssteuer fällt bei geerbtem Pflichtteilsanspruch sofort an
BFH: Erbschaftssteuer fällt bei geerbtem Pflichtteilsanspruch sofort an
Geerbte Pflichtteilsansprüche unterliegen auch dann der Erbschaftssteuer, wenn sie nicht geltend gemacht werden. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 7.12.2016 entschieden (Az.: II R 21/14). Erben sind von Gesetzes wegen nicht verpflichtet, ihren Pflichtteil geltend zu machen. Verzichtet der Erbe auf den Pflichtteil, fällt auch keine Erbschafssteuer …
Bild: BFH: Befreiung von der Erbschaftssteuer beim FamilienheimBild: BFH: Befreiung von der Erbschaftssteuer beim Familienheim
BFH: Befreiung von der Erbschaftssteuer beim Familienheim
BFH: Befreiung von der Erbschaftssteuer beim Familienheim Ehepartner und Kinder des Erblassers können bei einem geerbten Familienheim unter bestimmten Voraussetzungen auch über die geltenden Freibeträge hinaus von der Erbschaftssteuer befreit sein. GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen …
Bild: BFH zur Begünstigung von der ErbschaftssteuerBild: BFH zur Begünstigung von der Erbschaftssteuer
BFH zur Begünstigung von der Erbschaftssteuer
… R 27/21 Grundstücke, die Dritten zur Nutzung überlassen wurden, zählen nicht zum Betriebsvermögen, sondern zum Verwaltungsvermögen. Daher können solche Grundstücke im Rahmen der Erbschaftssteuer nicht begünstigt werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 28. Februar 2024 entschieden (Az.: II R 27/21). Bei der Unternehmensnachfolge sind …
Sie lesen gerade: BFH zur Erbschaftssteuer beim Verkauf landwirtschaftlicher Flächen