(openPR) Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 19.10.2006 (Az. 12 U 72/06) entschieden, dass der Genuss von Alkohol nach einem Verkehrsunfall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann.
Zwar führt das Gericht aus, dass ein Nachtrunk nicht ohne weiteres eine Aufklärungsobliegenheitsverletzung darstellt. Etwas anderes gilt nach Ansicht des Senates jedoch, wenn der Nachtrunk in der Erwartung eines bevorstehenden polizeilichen Eingreifens in der Absicht zu sich genommen wird, eine zum Unfallzeitpunkt bestehende Alkoholisierung bewusst zu verschleiern.
Soweit ein solcher Fall vorliegt, führt dies nach Ansicht des Senates zum Verlust des Versicherungsschutzes, da der Versicherungsnehmer nicht alles getan hat, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann.
Aufgrund dieses Urteils kann einem Verkehrsteilnehmer, der in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, nur dringend angeraten werden, auf den Genuss von alkoholischen Getränken zu verzichten, soweit z. B. die Ermittlungen der Polizei noch nicht abgeschlossen sind. Sonst droht – wie das Urteil des OLG Brandenburg vom 19.10.2006 zeigt – unter Umständen der Verlust des Versicherungsschutzes.
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