(openPR) BaFin ordnet Abwicklung der unerlaubten Einlagengeschäfte der Sachwert Capital GmbH an. Betroffene können Schadensersatzansprüche geltend machen.
Am 22.11.2006 ordnete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte der Sachwert Capital GmbH (Graben-Neudorf) an. Ferner verpflichtete die BaFin das Unternehmen dazu, über die ergriffenen Abwicklungsmaßnahmen Bericht zu erstatten.
Die Sachwert Capital GmbH bot Kapitalanlegern an, sich als sog. „stille Gesellschafter“ an ihrer Gesellschaft zu beteiligen. Sie versprach den Anlegern, die eingezahlten Gelder mit jährlich mindestens 6 % zu verzinsen. Mit der Annahme der Anlegergelder betrieb die Sachwert Capital GmbH das Einlagengeschäft, ohne über die hierfür erforderliche BaFin-Erlaubnis zu verfügen.
Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die Sachwert Capital GmbH, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen. Die Maßnahmen der BaFin waren erforderlich, da die Sachwert Capital GmbH ihre unerlaubten Geschäfte nicht freiwillig innerhalb der eingeräumten Fristen abgewickelt hat.
„Mit der Annahme der Anlegergelder betrieb die Sachwert Capital GmbH verbotene Bankgeschäfte“, so Rechtsanwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel von der Stuttgarter Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, „betroffene Kapitalanleger können deshalb nicht nur Rückzahlung ihres Anlagekapitals verlangen. Sie können sowohl gegenüber der Gesellschaft als auch gegenüber der Geschäftsführung Schadensersatzansprüche geltend machen.“
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Sachwert Capital GmbH" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich ver-halten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessenge-meinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Interessengemeinschaft gibt es folgende Leistungen:
Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,
• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist.
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