(openPR) Köln, 17. Januar 2007. Das Landgericht Berlin hat dem Westdeutschen Rundfunk (WDR) untersagt, den Eindruck zu erwecken, für ihre Mitwirkung bei der Übernahme der Duales System Deutschland GmbH (DSD) durch den Finanzinvestor Kohlberg Kravis Roberts (KKR) hätten Aufsichtsratsmit-glieder der DSD finanzielle Zuwendungen oder Zusagen erhalten. In der heute erlassenen Einstweiligen Verfügung beanstandet wurde ein vom WDR ausgestrahlter Filmbeitrag, der von einem privaten Medienbüro produziert worden war.
Bereits Ende 2006 hatte das Landgericht Berlin dem „Bundesverband der Selbstentsorger von Verkaufsverpackungen“ unter Androhung einer Strafe von 250.000 Euro oder Ordnungshaft ähnliche Behauptungen verboten. DSD-Sprecherin Dr. Heike Schiffler erklärt: „Das Duale System wird momentan mit falschen Verdächtigungen überschüttet, es handelt sich offensichtlich um eine interessengeleitete Kampagne. Jetzt zeigt sich, wer auf dem Spielfeld durch Leistung überzeugt und wer nur durch rüde Fouls Punkte machen kann.“
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