openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Staatliche Eingriffe in kirchliche Selbstbestimmung vor Gericht

18.08.201418:45 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Spätestens mit dem 1957 vom Bundesverfassungsgericht abgesegneten Konkordatsbruch ("Das Konkordat gilt nur im Bundesgebiet, aber nicht in den Ländern" - ergo gar nicht) wurde die angebliche Religionsfreiheit für die katholische Kirche in Deutschland praktisch zur bloßen Fiktion. Als dann die BRD die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) - natürlich unheilbar rechtsunwirksam - zur katholischen Kirche erklärte und ihr obendrein solche Rechte zusprach, die objektiv unveräußerlich nur der katholischen Kirche zukommen können, häuften und verschlimmerten sich die Aktivitäten der BRD gegen die Kirche. Ein Ausweg aus der Kirchenverfolgung schien bislang nicht möglich, weil die BRD ebenso hartnäckig wie argumentationslos insistiert, dass sie und nur sie alleine darüber entscheiden darf und muss, wer katholisch ist. Unterstützt wird sie in dieser Ideologie verständlicherweise insbesondere von der V2-Gruppe selbst. Lt. katholischer Kirche hingegen ergibt sich die Katholizität wesentlich aus der Kontinuität der Glaubenslehre: D.h. wer - wie die V2-Gruppe - vom einmal definierten Glauben abweicht, der ist nicht katholisch. Derlei staatliche Eingriffe in die kirchliche Selbstbestimmung gab es schon oft, z.B. im Arianismus, gerne auch durch Einsetzung von Gegenpäpsten, wie es sie auch in der V2-Gruppe gibt (momentan: "Franziskus I.").
Nun aber könnte die katholische Kirche in der BRD vielleicht wieder Fuß fassen. Denn die V2-Gruppe hatte für einen Strafprozess gegen einen katholischen Priester, d.h. eigentlich gegen die katholische Kirche, ein "Gutachten" beigesteuert, das unwiderlegbar bewiesen aus lauter Falschbehauptungen besteht (Amtsgericht Dorsten, Az. 7 Ls-29 Js 74/08-43/11). Das Gutachten ist faktisch von der Autorität sämtlicher deutschsprachiger V2-"Bistümer" getragen, die auch trotz Anfrage nicht bereit waren, irgendeine der Falschaussagen zu widerrufen.
Gegen dieses Gutachten wurde nun Klage vor Gericht eingereicht. Wenn das Gericht die Falschaussagen als solche verurteilt, könnten weitere Schritte in Richtung echter Religionsfreiheit unternommen werden. Rückschlüsse auf die Glaubwürdigkeit der V2-Gruppe sind allerdings bereits jetzt unvermeidlich.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 811433
 799

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Staatliche Eingriffe in kirchliche Selbstbestimmung vor Gericht“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Pater Lingen

Bild: Kirche unzensiertBild: Kirche unzensiert
Kirche unzensiert
Das Buch "Kirche unzensiert" (Print: 17,80 Euro, E-Book: 8,99 Euro) bietet mit 250 Texten eine Auswahl aus Pressemitteilungen, die von Pater Rolf Hermann Lingen, Dorsten, in 16 Jahren (07.11.2007 bis 02.11.2023) auf Presseportalen (je nach Portal erst nach redaktioneller Vorprüfung und ggf. Freischaltung durch den jeweiligen Seitenbetreiber) verbreitet wurden. Diese Öffentlichkeitsarbeit wurde also später begonnen als die Predigten (Primiz 03.03.1996) und sonstige Publikationen (Homepage ab 23.08.1997), aber noch vor den Videos (YouTube ab 29…
Bild: Kirche und Christentum heuteBild: Kirche und Christentum heute
Kirche und Christentum heute
Das Buch "Kirche und Christentum heute" enthält über hundert Predigten aus einem Vierteiljahrhundert priesterlichen Wirkens, 1996 bis 2021. Der Autor ist Sedisvakantist, d. h. er bestreitet, dass die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" die katholische Kirche ist. Wie bekannt ist der Sedisvakantismus? Die Frankfurter Allgemeine Zeitung bietet auf ihrer Internetseite FAZ eine Suchfunktion. Einige Ergebnisse, Stand 09.02.2022: 1. "Kirche" - 171.950 Treffer, z. B.: a) (09.02.2022) »"Zu wenig, zu spät, zu allgemein". Enttäuscht bis ent…

Das könnte Sie auch interessieren:

direct/FAZ: Papier - Wegschließen auf unbestimmte Zeit kommt nicht in Betracht
direct/FAZ: Papier - Wegschließen auf unbestimmte Zeit kommt nicht in Betracht
… "Ein Wegschließen auf unbestimmte Zeit ohne ein System regelmäßiger Überprüfung kommt aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht in Betracht". Das Verfassungsgericht habe staatliche Eingriffe in einem frühen Stadium keineswegs grundsätzlich ausgeschlossen. "Praxisferne" könne man dem Gericht insbesondere bei seiner Entscheidung zum "großen Lauschangriff" …
Bild: Datenpannen 2010: Keine Entspannung in SichtBild: Datenpannen 2010: Keine Entspannung in Sicht
Datenpannen 2010: Keine Entspannung in Sicht
… Datenschutz (projekt-datenschutz.de), das von PR-COM in München initiiert wurde, protokolliert seit Anfang 2008 bekannt gewordene Datenpannen, Lecks, Missbrauchsfälle oder Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung. Das Projekt konnte im ersten Quartal 2010 zwar gegenüber dem vierten Quartal 2009 einen deutlichen Rückgang der Vorfälle von 43 auf 18 …
Bild: Geschlechtsverändernde Operationen an Kindern sollen verboten werdenBild: Geschlechtsverändernde Operationen an Kindern sollen verboten werden
Geschlechtsverändernde Operationen an Kindern sollen verboten werden
… „dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind“. Zugleich darf aber die wachsende Selbstbestimmung der Kinder, zu deren Schutz das Verbot dienen soll, nicht übersehen werden. Nach einem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz …
Datenschutzgrundrecht in der Konstytucja Rzeczypospolitej Polskiej – Ein Vorbild für Deutschland?
Datenschutzgrundrecht in der Konstytucja Rzeczypospolitej Polskiej – Ein Vorbild für Deutschland?
… Republik Polen, die Konstytucja Rzeczypospolitej Polskiej, beinhaltet – im Gegensatz zum deutschen Grundgesetz – einen ausdrücklich so bezeichneten Schutz der informationellen Selbstbestimmung. In der Bundesrepublik, die sich gern als Geburtsland des Datenschutzrechtes sieht, wird über die Frage, ob das Grundgesetz durch eine entsprechende Bestimmung …
Bild: TV-Spots zur selbstbestimmten SchönheitBild: TV-Spots zur selbstbestimmten Schönheit
TV-Spots zur selbstbestimmten Schönheit
… sich fühlt. Das hat nicht allein etwas mit Schönheitsidealen zu tun, sondern vor allem mit dem Recht eines jeden, sich wohlzufühlen. Für dieses Recht auf Selbstbestimmung kämpft Philipp Morsbach. Denn er weiß genau, wie die körperliche Ästhetik das Selbstbewusstsein eines Menschen fördert. Morsbach ist Vorstand der Medical One AG. Die Klinikgruppe betreibt …
Bild: Speicherung von Fluggastdaten für Passagier zumutbarBild: Speicherung von Fluggastdaten für Passagier zumutbar
Speicherung von Fluggastdaten für Passagier zumutbar
… und Familienlebens aus Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh), sein Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten aus Art. 8 GRCh sowie sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG. Das Bundeskriminalamt lehnte den Antrag des Antragstellers ab und wies ihn darauf hin, dass es nach …
Das Internet vergisst nie – Auch nach dem neuen Datenschutz keine Löschung von Google-Suchergebnis
Das Internet vergisst nie – Auch nach dem neuen Datenschutz keine Löschung von Google-Suchergebnis
… Klage ab. Zwar müsse der amerikanische Internetriese den Datenschutz gemäß der DSGVO beachten. Im behandelten Fall überwiege die Kommunikationsfreiheit des Konzerns der Informationellen Selbstbestimmung des Klägers. Bezuggenommen wurde bei der Beurteilung des Falles auf ein älteres, aber vergleichbares Urteil des EuGHs, in dem das „Recht auf Vergessenwerden“ …
Bild: Datenpannen 2010: Erneut mehr VorfälleBild: Datenpannen 2010: Erneut mehr Vorfälle
Datenpannen 2010: Erneut mehr Vorfälle
… (projekt-datenschutz.de), das von PR-COM in München initiiert wurde, protokolliert seit Anfang 2008 bekannt gewordene Datenpannen, Lecks, Missbrauchsfälle oder Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung. Auch im zweiten Quartal 2010 musste das Projekt gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum einen Anstieg der Vorfälle von sieben auf 13 feststellen. …
Datenspeicherung bisher verfassungswidrig
Datenspeicherung bisher verfassungswidrig
… einer Art von kleinem Volksbegehren gleich. Bürger begehren gegen ein Gesetz auf und setzen sich durch. Damit wird die Gewaltenteilung zwischen Gesetzgebung, staatlicher Ordnungsmacht und Rechtsprechung in Deutschland nach Ansicht von Verfassungsrechtlern auch ihrem Anspruch gerecht, den Schutz des Einzelnen gegen staatliche Eingriffe zu gewährleisten. Folgenschweres …
Bild: Betreuungsrecht: Aufhebung der Betreuung hängt nicht zwangsläufig mit dem Ablauf der Beschwerdefrist zusammenBild: Betreuungsrecht: Aufhebung der Betreuung hängt nicht zwangsläufig mit dem Ablauf der Beschwerdefrist zusammen
Betreuungsrecht: Aufhebung der Betreuung hängt nicht zwangsläufig mit dem Ablauf der Beschwerdefrist zusammen
… Einleitung des Betreuungsverfahrens bis hin zur Anordnung der Betreuung mit der Situation überfordert und geradezu hilflos waren und das Ausmaß der damit verbundenen Eingriffe in die Selbstbestimmung unterschätzt haben. Erst danach – insbesondere nach Ablauf der Beschwerdefrist – sind sie dazu in der Lage zu realisieren, was es bedeutet in vielen (teilweise …
Sie lesen gerade: Staatliche Eingriffe in kirchliche Selbstbestimmung vor Gericht