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BellandVision GmbH erhält erste Feststellung als duales System in Bremen

29.05.200716:43 UhrEnergie & Umwelt

(openPR) BELLANDDual stärkt haushaltsnahe Sammlung von Verpackungsabfällen

Pegnitz/Berlin, 29. Mai 2007 – Die BellandVision GmbH hat von der Freien Hansestadt Bremen die Feststellung als duales System im Sinne der Verpackungsverordnung erhalten. Unter dem Namen BELLANDDual wird das fränkische Unternehmen ab dem 1. Juni 2007 auf dem Boden der Hansestadt am Start sein. Weitere Anträge auf Zulassung als duales System in anderen Bundesländern sind bereits gestellt bzw. werden zügig vorbereitet, so dass in den kommenden Monaten mit weiteren Feststellungen zu rechnen ist.



Thomas Mehl, Geschäftsführer der BellandVision GmbH, erklärt: „Unser anspruchsvoller Zeitplan sieht vor, bis Herbst 2007 bundesweit als duales System operieren zu können. Mit einem leistungsstarken Team arbeiten wir gegenwärtig an den erforderlichen Abstimmungen und Entsorgerverträgen. Hierbei können wir auf unsere jahrelangen Erfahrungen als erfolgreicher Dienstleister für eine qualitativ hochwertige und kostengünstige Selbstentsorgung von Verkaufsverpackungen zurückgreifen.“

Mit BELLANDDual als zusätzlicher Dienstleistung ist BellandVision breiter und kundenfreundlicher aufgestellt als viele Wettbewerber. Denn das bisherige Erfolgsmodell des Unternehmens, die Organisation einer Selbstentsorgergemeinschaft aus über 1.700 Hersteller- und weit über 100 Handelsunternehmen, bleibt bestehen. Damit hat BellandVision zum Wohle der Verbraucher und der von der VerpackV verpflichteten Wirtschaft einen substanziellen, preiswirksamen Wettbewerb gegenüber dem Ex-Monopolisten DSD ausgelöst.

Mit dem jüngsten Urteil vom 24. Mai 2007 hat das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) eine zentrale Entscheidung der Europäischen Kommission zu Gunsten des Wettbewerbs bei der Verpackungsentsorgung in Deutschland bestätigt. Die Europäische Kommission verpflichtete den Marktführer DSD in ihrer Entscheidung vom 20. April 2001, kein Lizenzentgelt für Verkaufsverpackungen mit dem „Grünen Punkt“ zu erheben, für die die Unternehmen ihre verpackungsrechtlichen Pflichten nicht über DSD, sondern über Selbstentsorgerlösungen wie BellandVision erfüllen. Als Streithelfer der Europäischen Kommission hat BellandVision maßgeblichen Anteil an diesem Erfolg gegen DSD.

Nicht nur Neukunden, sondern auch die bisherigen Kunden profitieren von dem neuen Angebot BELLANDDual. Denn mit BELLANDDual kann das Pegnitzer Unternehmen die Lizenzierung weiterer Verpackungsmengen anbieten. Aufgrund bestehender Wettbewerbsbeschränkungen ist dies unter dem geltenden Recht für Selbstentsorger nicht möglich. Dies betrifft vor allem Verpackungen für Getränke, Dispersionsfarben sowie für Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel, für die bei einer Selbstentsorgerlösung ein Pfand erhoben werden müsste. Selbstentsorger dürfen zudem nach herrschender Auslegung der VerpackV Verpackungsabfälle nicht bei privaten Haushaltungen erfassen. Diese Regelungen halten das Marktpotenzial und damit das mögliche Wachstum der Selbstentsorgung in engen Grenzen. Das neue Produkt BELLANDDual unterliegt diesen Beschränkungen nicht und komplettiert daher in sinnvoller Weise das Dienstleistungsangebot von BellandVision.

Bei der anstehenden Novellierung der VerpackV darf es nach Auffassung von BellandVision nicht darum gehen, Konkurrenten des marktbeherrschenden Unternehmens per Verordnung vom Markt zu werfen. Das würde den zaghaft begonnenen und erst vor wenigen Tagen vom Europäischen Gericht erster Instanz bestätigten Wettbewerb nur verengen, statt ihn zu beleben. Wer Verbrauchern und Wirtschaft wirklich nützen will, muss tatsächliche Wettbewerbsverzerrungen abstellen, also die rechtswidrige, inzwischen auf gut 30 Prozent der Verkaufsverpackungsmenge geschätzte Lizenzverweigerung („Trittbrettfahrerei“) eindämmen. Dazu ist kein fragwürdiger und vom Gesetzgeber nicht gedeckter Zwangsanschluss an duale Systeme erforderlich, sondern eine stringente Vollständigkeitserklärung der Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen. Hier besteht echter Handlungsbedarf. Der Verordnungsgeber ist darum aufgerufen, sich bei der VerpackV-Novelle neben der Förderung sinnvoller Innovationen auf eine wirksame Vollständigkeitserklärung zu konzentrieren.

Ansprechpartner:
BellandVision GmbH Büro Berlin
Jost Vielhaber
Tel. 030 / 28045797
E-Mail: E-Mail

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