Kein Spam: Recherche per E-Mail ist erlaubt
(openPR) Journalisten dürfen Unternehmen ihre Fragen auch per E-Mail stellen, ohne dass diese E-Mail als rechtswidrige Spam-Mail zu betrachten ist, stellte heute das Münchener Landgericht fest. Die Richter argumentierten: „Würde man in der Zusendung jeder Umfrage- oder überhaupt jeder E-Mail einer Redaktion einen rechtswidrigen Eingriff sehen, wäre der Presse die Informationsbeschaffungsmöglichkeit über das Internet fast völlig verwehrt.“
Damit ist auch der Versand größerer Mengen von E-Mails an Unternehmen zum Zwecke der Umfrage vom Art. 5 GG abgedeckt. Eine Steuerberatungskanzlei hatte gegen das Wirtschaftsmagazin „Focus Money“ auf Unterlassung geklagt, nachdem sie von Focus einen Fragebogen per E-Mail erhalten hatte (Az. 33 0 11693/06). Die Umfrage ging an rund 9.000 Kanzleien, damit das Magazin regionbezogen berichten konnte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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