(openPR) Das deutsche Finanzgewerbe wird von einem neuen Skandal erschüttert. Die Europ-Leasing AG & Co. Financial Solutions KG mit Sitz in Hamburg ist insolvent! Am 13.12.06 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, das unter dem Az. 67a IN 525/06 läuft, beschlossen, zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Denkhaus aus Hamburg bestellt.
Bei der „Europ-Leasing AG & Co Financial Solutions KG“ (im folgenden EL AG) konnten sich Anleger ab 5.000 € mit dem Ziel beteiligen, als KG Leasing-Verträge vorwiegend für Objekte aus dem IT-Bereich zu schließen. Der Ertrag sollte sich u.a. ergeben durch die Differenz der Effektivverzinsung der Leasing-Raten und dem Refinanzierungszins der Banken. Das geplante KG-Investitionskapital sollte als Ziel bei ca. 55 Mio. € liegen.
Schon früh wurde dabei Kritik laut an dem Geschäftsmodell der EL AG, schon am 19.05.2004 mahnte „kapital-markt intern“ zur Vorsicht, da bezweifelt wurde, dass die prospektierten Umsatzzahlen erreicht werden könnten. Auch ist auffallend, dass die EL AG als Aufwand für Vertrieb und Nebenkosten ca. 20 % einkalkulierte, ein sehr hoher Wert, der es noch schwieriger machte, die Renditen zu erzielen. Auch Rechtsanwalt Lachmair aus München warnte schon frühzeitig im Jahr 2005 vor einer Beteiligung und wurde dafür von der Fondsgesellschaft massivst angegriffen, leider wurden seine Befürchtungen und seine Kritik nun – wenigstens zum Teil- bestätigt.
Kapital-markt intern wies in der Ausgabe vom 15.12.2006 darauf hin, dass die Europ-Leasing Gruppe“ ihre Geschäftsentwicklung noch Mitte des Jahres .. in rosaroten Farben schilderte, so „sei das Vertrauen der Banken zur Europ Leasing ungebrochen, Finanzierungen seien gesichert und es stünde ausreichend Liquidität zur Verfügung,“ eine absolute Fehlprognose, wie nun klar wird.
Zur möglichen Insolvenzquote können noch keine Angaben gemacht werden, Betroffene sollten jedoch unbedingt ihre Forderungen anmelden. Gelegentlich wurde auch bereits die Vermutung geäußert, dass hinter allem ein sog. „Schneeballsystem“ stecken könnte, auch ein Kapitalanlagebetrug kann zumindestens nicht ausgeschlossen werden.
Betroffene sollten daher auch auf jeden Fall prüfen, ob ihnen Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren und Hintermänner zustehen.
„Da bereits frühzeitig vor diesem Angebot gewarnt wurde, dürften auch Vermittler massivst in der Haftung stehen und zum Schadensersatz verpflichtet sein“, so Rechtsanwalt Walter Späth, MSc (R.E.). Partner der Kanzlei Dr. Rohde & Späth und BSZ® -Vertrauensanwalt.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Europ-Leasing AG & Co. Financial Solutions KG " anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus. Bei rechtsschutzversicherten Betroffenen ist auch die Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung enthalten, löst also keine gesonderten Kosten aus.
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Interessengemeinschaft gibt es folgende Leistungen:
Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,
• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfol-gung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung











