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Kfz-Versicherung: Wechsel-Frist läuft am 30. November 2020 ab

Bild: Kfz-Versicherung: Wechsel-Frist läuft am 30. November 2020 ab

(openPR) Versicherungsnehmer haben noch bis zum 30. November 2020 Zeit, ihre Kfz-Versicherung zu wechseln. Das macht vor allem dann Sinn, wenn der Wechsel der Kfz-Versicherung eine deutliche Beitragsersparnis in 2021 ermöglicht. Wie hoch die Ersparnis ist, hängt neben der (Neu-) Einstufung in der Regional-, Typ- und Schadenfreiheitsklasse auch vom jeweiligen Angebot der Kfz-Versicherer ab.



Online-Vergleich nutzen & günstige Kfz-Versicherung finden
Da das Angebot an günstigen Kfz-Versicherungen sehr umfangreich ist, empfiehlt sich noch immer ein kostenloser Kfz-Versicherungsvergleich im Internet. So bieten Online-Vergleichsportale eine transparente Übersicht zu den aktuellen Tarifen, Preisen und Leistungen der Kfz-Versicherer an. Um den einfachen und schnellen Überblick zu erhalten, sind lediglich ein paar wesentliche Angaben zum Fahrzeug, Fahrer sowie zum gewünschten Versicherungsschutz und zu den Prämien-Rabatten erforderlich. Prämien-Rabatte gibt es u. a. für die sichere Unterbringung des zu versichernden Fahrzeuges, für eine geringe jährliche Kilometerleistung, eine Werkstattbindung und die Mitgliedschaft in einem Automobilclub.

Wechsel-Vorteile: Hunderte Euro an Beitrag sparen
Die Wechsel-Vorteile liegen auf der Hand. Das Sparpotential kann bis zu 300 Euro und mehr betragen. Dabei werden besonders die Versicherungsnehmer belohnt, die ihre Kfz-Versicherung nicht jedes Jahr wechseln. Doch auch unabhängig davon werben viele Vergleichsportale mit einer "Nirgendwo günstiger Garantie". Diese besagt, dass der ausgewählte Kfz-Tarif nirgendwo und somit auf keinem anderen Vergleichsportal günstiger zu finden ist. Sollte dies doch der Fall sein, so erstatten die teilnehmenden Portale den Preisunterschied. Einzige Voraussetzung ist, dass der Vertragsabschluss über das jeweilige Vergleichsportal auch zustande kommt.

Kfz-Tarife mit "Corona-Erstattung"
Die Kfz-Versicherer haben sich auf die Corona-Situation in Deutschland eingestellt und bieten Tarife mit "Corona-Erstattung" an. Das heißt, dass Kfz-Versicherungsnehmer ein Anrecht auf Beitragserstattung haben, wenn sie Corona-bedingt deutlich weniger Kilometer gefahren sind, als vertraglich vereinbart wurde. Dieses Anrecht gilt für die Versicherungsjahre 2020 und 2021 und nimmt alle Kfz-Versicherer in die Pflicht. Laut dem Fachportal Finanztip sind Ersparnisse und Rückerstattungen von bis zu 10% der Versicherungsprämie möglich.
Wie viel Verbraucher insgesamt sparen können, zeigt ein kostenloser Kfz-Versicherungsvergleich auf PREISVERGLEICH.de

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