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Sonderkündigungsrecht - Auch nach dem 30.11. Möglichkeit zum Wechsel in eine günstige Kfz-Versicherung nutzen

02.12.200811:11 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: Sonderkündigungsrecht - Auch nach dem 30.11. Möglichkeit zum Wechsel in eine günstige Kfz-Versicherung nutzen

(openPR) - Wechsel der Kfz-Versicherung durch Sonderkündigungsrecht auch nach dem 30. November möglich

- Durch die Wahl eines neuen Anbieters die Versicherungsprämie für 2009 um bis zu 50 Prozent reduzierbar

Berlin, 02. Dezember 2008 – Über 40 Millionen Autofahrer erhalten in diesen Tagen von ihren Kfz-Versicherern die neuen Prämienberechnungen für das kommende Jahr. Nicht wenige PKW-Halter werden dabei mit einer Verteuerung der Policen rechnen müssen, da entweder ihr Fahrzeug oder ihr Wohnort – im Rahmen der ab Januar 2009 gültigen Typ- und Regionalklassen – hochgestuft werden. Zwar ist die Frist zum Wechsel in eine günstigere Kfz-Versicherung seit vorgestern abgelaufen. Dennoch haben Fahrzeugbesitzer auch jetzt noch die Chance, sich mit Hilfe eines außerordentlichen Sonderkündigungsrechts für eine günstigere Versicherung im kommenden Jahr zu entscheiden.

„Autofahrer können mehrere Möglichkeiten nutzen, ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen“, erklärt Versicherungsexperte Thorsten Bohg vom unabhängigen Verbraucherportal toptarif.de (www.toptarif.de). „Generell gilt, dass bei einer Erhöhung der Beiträge oder bei einer Änderung der Vertragsbedingungen ein Sonderkündigungsrecht besteht.“

Die wichtigsten Fälle für ein Recht auf außerordentliche Kündigung des Kfz-Versicherungsvertrages

- Beitragserhöhung durch die Versicherung
- Neueinstufung des Fahrzeugs in der Typ- oder Regionalklasse
- Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung
- Änderung der Vertragsbedingungen
- im Schadensfall

„Viele Fahrzeughalter wissen nicht, dass ein Sonderkündigungsrecht auch dann besteht, wenn Veränderungen der Vertragsbedingungen oder der Typ- und Regionalklassen nicht zu einer Erhöhung der Beiträge führen“, führt Bohg weiter aus. „Wer also auch nach Ablauf der allgemeinen Kündigungsfrist am 30. November einen Kfz-Versicherungswechsel anstrebt, der sollte auf das Eingangsdatum seines Versicherungsschreibens achten. Ab der Zustellung kann das Sonderkündigungsrecht einen Monat lang in Anspruch genommen werden.“

Somit kann der Kunde auch noch im Dezember vom harten Preiskampf der Kfz-Versicherungen profitieren. „Für Wechselwillige gelten die gleichen Konditionen wie im regulären Kündigungszeitraum, da die Versicherungen beim Wechsel schon im Vorfeld mit den für 2009 gültigen Typ- und Regionalklassen rechnen“, so Bohg. „Daher können Versicherungsnehmer auch jetzt noch ihre Prämien für das kommende Jahr um bis zu 50 Prozent reduzieren.“

Durch Verbraucherportale wie toptarif.de (www.toptarif.de/autoversicherung) oder kostenlose Service-Hotlines wie 0800 - 10 30 499 können sich Verbraucher in nur wenigen Minuten gezielt zum Thema Kfz-Versicherungen informieren und kostenlos zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

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