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EEG-Novelle gegen Europarecht: Kein Duell auf Augenhöhe

05.11.202016:02 UhrEnergie & Umwelt
Bild: EEG-Novelle gegen Europarecht: Kein Duell auf Augenhöhe

(openPR) Berlin/Triesen. Die vieldiskutierte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetztes in Deutschland geht in die nächste Runde: Der Entwurf dieser Novelle, so ein vom Bundesverband Solarwirtschaft beauftragtes Rechtsgutachten, ist an mehreren Stellen nicht mit den gültigen EU-Richtlinien für Erneuerbare Energien vereinbar.



Besonders wenn es um den Eigenverbrauch von Photovoltaikstrom und Prosumer – also der Produzent, der gleichzeitig auch der Konsument ist - geht, sind die Verfehlungen, laut der mit der Gutachtenerstellung beauftragten Kanzlei, mehrfach gegen die europäische Rechtsprechung. Die gültige Erneuerbare-Energien-Richtline der EU besagt, dass der Selbstverbrauch von produziertem Sonnenstrom zu unterstützen, nicht zu verhindern ist.

Entwurf bremst Umdenken

Der umstrittene Entwurf, der erst kürzlich an Bundestag und Bundesrat weitergereicht wurde, sieht die Entrichtung einer anteiligen EEG-Umlage bei einem Eigenverbrauch ab zehn Megawattstunden vor – zum Vergleich: Ein durchschnittlicher 4-Personen-Haushalt verbraucht pro Jahr rund 6 Megawattstunden Strom. Sollte dieser Entwurf in geplanter Form umgesetzt werden, wird die Nachfrage nach Dachanlagen signifikant einbrechen – davon geht man zumindest beim Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) aus.

Contracting als Schritt in die richtige Richtung

Um diese Regelungen so wenig wie möglich Einfluss auf den europaweiten Photovoltaikausbau nehmen zu lassen, bietet die international tätige Sun Contracting AG ihr Modell Photovoltaik Contracting an. Durch das Angebot, Photovoltaikanlagen ohne Investitionskosten und ohne laufende Kosten zu errichten, setzt die Unternehmensgruppe rund um die Liechtensteiner Muttergesellschaft den Hebel da an, wo er notwendig ist. Die Hemmschwelle, das Dach mit Photovoltaikpaneelen zu verbauen, so gering wie möglich zu halten – durch Kostenübernahme und Betrieb bei gleichzeitiger Vergütung für die bereitgestellte Fläche.

Voller Nutzen für alle

Ein weiterer, positiver Effekt beim Photovoltaik Contracting, ist, neben dem finanziellen, der Nutzen, der sich für alle Beteiligten daraus ergibt. Zum einen profitiert der Besitzer der verbauten Fläche – denn Sun Contracting vergütet die Bereitstellung in Form einer Miete oder Pacht. Zudem profitiert die Umwelt – denn verglichen mit der Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern hat Photovoltaik einen um 95 % geringeren CO2 Ausstoß pro produzierter Kilowattstunde Energie. Und zum anderen profitiert natürlich auch Sun Contracting selber von seinem Geschäftsmodell: Dadurch, dass der produzierte Solarstrom zu 100 % ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird, erhält man für jede Kilowattstunde Strom eine Vergütung. Damit können langfristige und planbare Erträge generiert werden.

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