openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Die Erwerbsminderungsrente – Bei Kürzung Recht auf Nachzahlung?

30.11.200617:42 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Die Erwerbsminderungsrente – Bei Kürzung Recht auf Nachzahlung?
Alexander Velten Rechtsanwalt in Gießen Velten@anwalt-fvvs.de Fon. 0641-9607441
Alexander Velten Rechtsanwalt in Gießen Velten@anwalt-fvvs.de Fon. 0641-9607441

(openPR) Anmerkungen zu dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 16.05.2006 (Az. B 4 RA 22/05 R)

Das Bundessozialgericht hat am 16. Mai 2006 in seinem Urteil (Az. B 4 RA 22/05 R) eine Entscheidung über die Frage der Zulässigkeit von Abschlägen bei Renten wegen Erwerbsminderung für Rentner, die bei Rentenbeginn jünger als 60 Jahre alt sind, getroffen. Nach Ansicht des obersten deutschen Sozialgerichts schließt das Gesetz einen Rentenabschlag bei einem Recht auf Rente wegen Erwerbsminderung für Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres aus. Die Richter gaben mit ihrer Entscheidung einer 1960 geborenen Klägerin Recht, die gegen eine Rentenkürzung von 10,8 Prozent auch bei Versicherten, die Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung haben und bei Rentenbeginn noch nicht 60 Jahre alt sind, Klage erhoben hatte und in den Vorinstanzen verloren hatte.



Zur Begründung stellt das Gericht u.a. auf den Wortlaut von § 77 Absatz 2 Satz 3 SGB VI ab. Nach Ansicht der Richter ist aus dem Wortlaut des § 77 Abs. 2 S. 3 SGB VI zu entnehmen, dass die Zeit des Bezuges einer Rente vor Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherten nicht als Zeit einer "vorzeitigen Inanspruchnahme" gelte, die gegebenenfalls allein unter Umständen geeignet sein könnte, eine Rentenkürzung zu rechtfertigen. Das Gericht führt weiter aus, dass nach der Gesetzesbegründung die Kürzung dazu dienen soll, ein spekulativ unterstelltes Ausweichen der Versicherten in die Erwerbsminderungsrente wegen der Rentenabschläge bei vorzeitigen Altersrenten zu verhindern. Allerdings kommt – so die Begründung der Richter – ein solches "Ausweichen" aber frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres in Betracht. Offen ist allerdings die Frage, ob die Kürzung einer Erwerbsminderungsrente ab dem 60. Lebensjahr zulässig und verfassungsgemäß ist. Diese Frage ist auch durch diese Entscheidung des Bundessozialgerichts nicht abschließend geklärt, wie das Bundessozialgericht in einer Pressemitteilung klarstellt. Diese Frage war im vorliegenden Verfahren nicht entscheidungserheblich, da die Klägerin 1960 geboren ist.

Allerdings darf für Rentner, die eine Erwebsminderungsrente ab dem 60. Lebensjahr beziehen, nichts anderes gelten. Sollte das Bundessozialgericht – sobald ein entsprechender Fall zu beurteilen wäre – zu einer anderen Ansicht gelangen, wäre die Kritik an dieser Entscheidung, wie sie seitens des Deutschen Rentenversicherungsbundes erhoben wird, berechtigt, dass die Umsetzung dieser Entscheidung in die Praxis der Rentenversicherer zu einer widersprüchlichen Situation führen würde, da eine vor Vollendung des 60. Lebensjahres zunächst ohne Kürzung gewährte abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente zu kürzen wäre, wenn der Rentner das 60. Lebensjahr vollendet. Allein schon aus diesem Grund ist zu erwarten, dass die getroffene Entscheidung grundsätzlich auf Bezieher von Erwerbsminderungsrente zu übertragen ist.

Wie soll ich mich als Betroffener verhalten?
Wurde eine Erwerbsminderungsrente mit Abschlägen bewilligt bzw. wird eine solche Rente bewilligt und der Bezieher ist bei Rentenbeginn noch keine 60 Jahre alt, sollte innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat ab Zugang des Bescheides unter Hinweis auf die Entscheidung des BSG bei dem Rentenversicherungsträger Widerspruch eingelegt werden. Anzumerken ist, dass dieses entsprechend für noch nicht bestandskräftige Bescheide über Hinterbliebenenrenten mit Abschlägen, wenn der Versicherte vor Vollendung des 60. Lebensjahres Erwerbsminderungsrente bezogen hat oder auch ohne vorherigen Bezug einer solchen Rente gestorben ist, gilt. Das Widerspruchsverfahren kann auch unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwaltes betrieben werden.

Was gilt allerdings bei bestandskräftigen Bescheiden?
Wurde nach dem 31.12.2000 eine Erwerbsminderungsrente mit Abschlägen bewilligt und ist der Bezieher bei Beginn der Erwerbsminderungsrente noch nicht 60 Jahre alt, besteht die Möglichkeit, aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts die Überprüfung ihres Bescheides durch die Behörde zu verlangen. Dieses gilt auch für Personen, die nur eine befristete Erwerbsminderungsrente bezogen haben oder zwischenzeitlich wegen der vorangegangenen Erwerbsminderungsrente nur eine ebenfalls gekürzte Altersrente beziehen. Auch Beziehern von Hinterbliebenenrenten ist die Stellung eines Antrages zu empfehlen, wenn der Versicherte vor Vollendung des 60. Lebensjahres Erwerbsminderungsrente bezog oder auch ohne vorherigen Bezug einer solchen Rente gestorben ist. Auch diesbezüglich können sich die Betroffenen anwaltlicher Hilfe bedienen.

Was bedeutet diese Entscheidung für Betroffene konkret?
Sollte die Entscheidung in der Praxis der Rentenversicherer umgesetzt werden, kann - neben der Richtigstellung der entsprechenden Bescheide für die Zukunft – für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren rückwirkend nicht erbrachte Rentenleistungen von den Rentenversicherern verlangt werden, d.h. wenn ein entsprechender Antrag bis zum 31.12.2006 gestellt wird, bei der oben skizzierten Vierjahresfrist ist das Datum der Antragsstellung entscheidend, kann der Betroffene unter Umständen Erstattung von Rückständen bis Januar 2002 fordern.

Mitgeteilt von: Rechtsanwalt Alexander Velten, Gießen
http://www.anwalt-fvvs.de/

Frank Velten Vlachou Schwing-Haub - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Rechtsanwalt Alexander Velten
Rodheimer Str. 95
35398 Gießen
Fon. 0641-9607441 Fax. 0641-6868899
E-Mail: E-Mail
Homepage: www.anwalt-fvvs.de

Mein Anliegen ist es, Ihnen in Ihrem unternehmerischen und privaten Lebensbereich
die notwendige Sicherheit für jede Ihrer wichtigen Entscheidungen zu geben. Seit der Gründung der Bürogemeinschaft ist der Schwerpunkt meiner Tätigkeit die Strafverteidigung und die Beratung auf dem Gebiet des Strafrechts. Daneben liegt mein Interesse im Bereich des Zivilrechts - hier insbesondere des Erbrechts, Familienrechts, Schadensersatzrechts und Verkehrsrechts. Ich lege großen Wert darauf, dass die mir gestellten Aufgaben zeiteffizient und innerhalb eines vernünftigen Kostenrahmens erledigt werden. Zufrieden bin ich erst, wenn Sie es sind. Ich sehe mich als Dienstleister, dessen Aufgabe es ist, für den Mandanten die bestmögliche Lösung zu erarbeiten und auch durchzusetzen.

Beschränkt ist die anwaltliche Tätigkeit nicht allein auf das Führen von Prozessen. Vielmehr sollte der Anwalt, neben der gerichtlichen Tätigkeit, bereits im Vorfeld Probleme und Konfliktpunkte aufzeigen und diesbezüglich sachgerechte Lösungen finden.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 110493
 5045

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Die Erwerbsminderungsrente – Bei Kürzung Recht auf Nachzahlung?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Frank Velten Vlachou Schwing-Haub - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft

Bild: Kaufvertragsklausel – Bedingung oder Vorleistungspflicht?Bild: Kaufvertragsklausel – Bedingung oder Vorleistungspflicht?
Kaufvertragsklausel – Bedingung oder Vorleistungspflicht?
Zur Entscheidung vor dem Amtsgericht Wetzlar (Urteil vom 01.03.2004, Az. 30 C 1718/04 n.v.) stand folgender Sachverhalt, der –zumindest im Kfz-Handel- äußerste Praxisrelevanz hat: Die Parteien –beide Kfz-Händlerinnen- schlossen per Fax ohne vorherige Besichtigung einen Kaufvertrag über ein Kfz. Das Fax der Verkäuferin enthielt folgende Klausel: „(...) Diese Verkaufsbestätigung ist für mich bindend bis 15.06.2004, wenn Sie bis zu diesem Tag eine Anzahlung leisten oder das Fahrzeug abholen. (...)“ Die Käuferin unterschrieb das Fax und faxte …
Bild: Beratungshilfe und InkassokostenBild: Beratungshilfe und Inkassokosten
Beratungshilfe und Inkassokosten
Oftmals bedienen sich Gläubiger zur Realisierung ihrer offenen Forderungen der Hilfe von Inkassounternehmen. Diese machen die Forderungen dann gegenüber den Schuldnern geltend und berechnen zum Teil horrende Inkassokosten, die die eigentliche Forderung um ein Vielfaches übersteigt. Allerdings ist der Schuldner nicht stets – wie ein Blick in die einschlägige Rechtsprechung erkennen lässt – zur Tragung dieser Inkassokosten verpflichtet. Aber auch für den Fall, dass der Schuldner zur Tragung der Kosten des Inkassobüros verpflichtet sein sollte, …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Berufsunfähigkeit: Jeder Vierte betroffenBild: Berufsunfähigkeit: Jeder Vierte betroffen
Berufsunfähigkeit: Jeder Vierte betroffen
… Bundesregierung abgeschafft. Für jüngere Menschen besteht bei krankheitsbedingter dauernder Arbeitsunfähigkeit nur noch eine staatliche Absicherung über eine Erwerbsminderungsrente. Die Anforderungen für die Zahlungen einer Erwerbsminderungsrente sind deutlich strenger als bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Berufserfahrung, Ausbildung, …
Erwerbsminderungsrenten: Abschlage vor dem 60. Lebensjahr rechtmäßig?
Erwerbsminderungsrenten: Abschlage vor dem 60. Lebensjahr rechtmäßig?
… 2 Nr. 3 SGB VI). Das Unangenehme daran: Die Kürzung gilt lebenslang auch bei der Altersrente ab dem 65. Lebensjahr. In den allermeisten Fällen werden solche Erwerbsminderungsrenten jedoch vor dem 60. Lebensjahr bewilligt; das durchschnittliche Zugangsalter bei den rund 650 000 Frührentnern liegt bei 49 Jahren. Bei diesen Personen kürzt die Rentenversicherung …
Bild: Staatliche Leistungen bei ErwerbsunfähigkeitBild: Staatliche Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit
Staatliche Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit
… (von mindestens fünf Jahren) erfüllt, könnte im Fall einer Erwerbsunfähigkeit eine Rente ausgezahlt werden. Pro Jahr stellen aktuell rund 400.000 Personen einen Antrag auf die Erwerbsminderungsrente. Bewilligt werden davon allerdings nur rund 40 Prozent. Dabei wird von der Rentenversicherung zuerst geprüft, ob und wie lange man noch in der Lage ist, …
Erwerbsgeminderte und Hinterbliebene aufgepasst: Lasst die Rentenbescheide prüfen
Erwerbsgeminderte und Hinterbliebene aufgepasst: Lasst die Rentenbescheide prüfen
… auch Rentner, die bei Rentenbeginn "jünger als 60" sind, den Abschlägen unterliegen, dies aber nach dem Gesetz und dessen Entstehungsgeschichte erst, wenn sie die Erwerbsminderungsrente über das 60. Lebensjahr hinaus beziehen. Hintergrund des Urteils sind die zum Jahresbeginn 2001 eingeführten Rentenabschläge für Rentner, die nach dem 60., aber vor dem …
Abgeordnete sollen gegen Enteignung der Bewertungsreserven helfen
Abgeordnete sollen gegen Enteignung der Bewertungsreserven helfen
BdV bietet kostenloses Musterschreiben an Fast alle Bürger*innen sind von der Überschusskürzung in der Lebensversicherung betroffen – bei über 80 Millionen laufenden Lebensversicherungsverträgen drohen wegen der Kürzung der Bewertungsreserven deutlich niedrigere Überschüsse. Betroffen sind Kapitallebensversicherungen, Riester-Renten, private Rentenversicherungen, …
Bild: Viele Nebenkostenabrechnungen kommen verspätet bei Mietern an. Oder gar nicht.Bild: Viele Nebenkostenabrechnungen kommen verspätet bei Mietern an. Oder gar nicht.
Viele Nebenkostenabrechnungen kommen verspätet bei Mietern an. Oder gar nicht.
Münster - Immer wieder gibt Streit mit dem Vermieter. Der Grund: Der Mieter ärgert sich über eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung. Kommt dann noch eine saftige Nachzahlung und - schlimmstenfalls noch eine verspätete Zustellung hinzu, wird es richtig ärgerlich. „Mieter haben ein Recht auf eine ordentliche Nebenkostenabrechnung“, weiß Sascha Speidel …
Bild: Neue Rechtsprechung zur erweiterten KürzungBild: Neue Rechtsprechung zur erweiterten Kürzung
Neue Rechtsprechung zur erweiterten Kürzung
… Beschränkt sich eine solche Gesellschaft allerdings auf die Verwaltung ihres eigenen Kapitalvermögens und Grundbesitzes, fällt der daraus erwirtschaftete Gewinn unter die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer und ist damit im Endeffekt vollständig von der Gewerbesteuer befreit“, so Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Geschäftsführer bei …
Bild: Kündigung-Widerruf Lebensversicherung: Jetzt Rechtschutzversicherung einsetzenBild: Kündigung-Widerruf Lebensversicherung: Jetzt Rechtschutzversicherung einsetzen
Kündigung-Widerruf Lebensversicherung: Jetzt Rechtschutzversicherung einsetzen
… wurden. Alle, die über eine Rechtschutzversicherung verfügen, haben die Möglichkeit, Ihre Ansprüche in einem Einzelverfahren relativ zügig durchzusetzen. 2.000,00 Euro Nachzahlung binnen eines dreiviertel Jahres Beispiel: Stefanie D. zahlte in ihrer 2004 bei einem großen Versicherungsunternehmen geschlossenen Lebensversicherungsvertrag über 10 Jahre …
Bundesgerichtshof vertagt Urteil nach intensiver Verhandlung
Bundesgerichtshof vertagt Urteil nach intensiver Verhandlung
Kürzung der Überschüsse womöglich zu intransparent – Verfassungskonformität weiter unklar Heute verhandelte der Bundesgerichtshof (BGH) als oberstes Zivilgericht das schon seit 2015 vom BdV angestrengte Verfahren um die Kürzung der Beteiligung an den Bewertungsreserven bei einem Lebensversicherungsvertrag. Hintergrund für die Schlechterstellung der Versicherungsnehmer*innen …
Bild: Staatlicher Schutz bei ErwerbsunfähigkeitBild: Staatlicher Schutz bei Erwerbsunfähigkeit
Staatlicher Schutz bei Erwerbsunfähigkeit
… Personen ab Jahrgang 1961 abgeschafft. Für jüngere Menschen besteht bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nur noch eine staatliche Absicherung über eine Erwerbsminderungsrente. Die Anforderungen für die Zahlungen einer Erwerbsminderungsrente sind deutlich strenger als bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Voraussetzungen für die Zahlung …
Sie lesen gerade: Die Erwerbsminderungsrente – Bei Kürzung Recht auf Nachzahlung?