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Reform der Versicherungsteuerpflicht verursacht höhere Prämien

(openPR) BdV befürchtet gravierende Auswirkungen auf Versicherungsverträge und Versicherte

Hamburg - Heute führt der Finanzausschuss eine Anhörung zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts durch. Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung die für viele Personenversicherungen geltende Steuerfreiheit einschränken. So soll Versicherungsteuerfreiheit für diese Versicherungen künftig nur noch dann gelten, wenn zwischen Versicherungsnehmer*in und (mit)versicherter Person ein Angehörigenverhältnis besteht. Der damit erforderliche Verwaltungsaufwand bei den Versicherungsgesellschaften konterkariert nicht nur den sozialpolitisch gewollten Nutzen einer langfristigen Absicherung von Lebensrisiken, sondern belastet auch die Versicherten. Denn die zusätzlich entstehenden hohen Kosten werden die Versicherer auf die Kund*innen abwälzen. „Die Dummen sind wieder einmal die Versicherten, die der Staat für ihre Absicherung mit höheren Prämien bestraft “, kritisiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten e. V. (BdV).



Der allgemeine Versicherungsteuersatz beträgt 19 Prozent. Aber es gibt Ausnahmen von diesem allgemeinen Steuersatz und für viele Personenversicherungen gilt eine Steuerbefreiung. Dies betrifft zum Beispiel die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, aber auch Kranken- und Pflegeversicherungsverträge. Das ist sozialpolitisch sinnvoll. Denn Personenversicherungen schützen Versicherte und ihre Angehörigen vor den wirtschaftlichen Folgen existenzieller Lebensrisiken, wie z. B. Krankheit und Pflegebedürftigkeit, Verlust der Arbeitskraft oder Tod. Sie mindern also im Versicherungsfall Versorgungslücken und tragen dazu bei, den Lebensstandard der Betroffenen aufrechtzuerhalten. Auch entlastet ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz die öffentlichen Haushalte: Bei nicht ausreichender privater Absicherung kann das Eintreten solcher Risiken die Betroffenen zum Bezug steuerfinanzierter staatlicher Grundsicherungsleistungen berechtigen.
Private Personenversicherungsverträge haben regelmäßig eine Laufzeit von mehreren Jahrzehnten, Kranken- und Pflegeversicherungen sogar eine lebenslange. Es entspricht der Lebenswirklichkeit der Bürger*innen, dass sich während der Versicherungsdauer dieser langlaufenden Verträge die bestehenden Angehörigenverhältnisse ändern können – z. B. durch Ehescheidungen. Um die Versicherungsteuerfreiheit aufrechtzuerhalten, wäre der Versicherungsnehmer durch die Neuregelung künftig angehalten, dem Versicherer fortlaufend seine privaten Lebensverhältnisse diesbezüglich neu offen zu legen. Die durch den bürokratischen Aufwand des Versicherers ausgelösten Kosten werden dann naheliegenderweise unmittelbar auf die Versicherten abgewälzt, was zu Prämienzuschlägen führt.

Die Zielsetzung, einzelne „Steuerschlupflöcher“ zu schließen, rechtfertigt aus Sicht des BdV nicht, die fiskalischen und bürokratischen Belastungen für Verbraucher*innen auszuweiten. „Von dieser Mehrbelastung für die Bürgerinnen und Bürger sollte der Gesetzgeber daher dringend Abstand nehmen“, mahnt Kleinlein.

Bezeichnenderweise haben Deutscher Bundestag und Bundesregierung die – Pandemie-bedingte – befristete Senkung der Umsatzsteuer von 19 auf 16 Prozent nicht auf die Versicherungssteuer übertragen.

Der BdV hat dazu eine Stellungnahme abgegeben.

Klartext spricht Axel Kleinlein dazu auch im aktuellen Blogbeitrag.

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