(openPR) Seit einigen Tagen grassieren Schreiben von diversen Versicherungsunternehmen, die auf Grund fehlerhafter Informationen den Eindruck vermitteln sollen, Bestatter fielen unter die EU-Vermittlerrichtlinie. Auf Grund der vielen Anfragen haben wir diesbezüglich reagiert und erhielten nachfolgenden Text der Solidar-Sterbegeldversicherung. Entnehmen Sie bitte diesem Schreiben den tatsächlichen Sachverhalt.
Versicherungsvermittlung EU Richtlinie 2002/92/EG
Sehr geehrte Damen und Herren,
um die derzeitige Unsicherheit betreffs der obigen Angelegenheit zu zerstreuen, dürfen wir Ihnen folgendes mitteilen:
Am 01. Juli 2007 soll die o.g. Richtlinie durch das Versicherungsvermittlungsgesetz in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Frage, ob Sie als Bestattungsunternehmen von den Regelungen des Gesetzes erfasst sein werden, wenn Sie die Sterbegeldversicherung der SOLIDAR empfehlen/vermitteln, stellt sich in diesem Fall nicht.
Kraft gesetzlicher Definition bedeutet „Versicherungsvermittlung“ das Anbieten oder Vorschlagen oder das Durchführen anderer Vorbereitungsarbeiten zum Abschließen von Versicherungsverträgen oder das Mitwirken bei deren Verwaltung und Erfüllung, insbesondere im Schadensfall.
Die beiläufige Erteilung von Auskünften im Zusammenhang mit einer anderen beruflichen Tätigkeit, gilt nicht als Versicherungsvermittlung, sofern diese Tätigkeit nicht zum Ziel hat, den Kunden beim Abschluss oder der Handhabung eines Versicherungsvertrages zu unterstützen (Art. 2 Ziff. 3 der Richtlinie). Auf die Frage der Entgeltlichkeit (Provision) kommt es nicht an.
Quelle: Solidar-Sterbegeldversicherung









