(openPR) Göttingen, 17. Juli 2012. „Die Vorschläge der EU zur Offenlegung der Vermittlerprovisionen sind richtungsweisend“, kommentiert Michael Dreibrodt, Vorstandsvorsitzender der myLife Lebensversicherung AG, den Anfang Juli von EU-Binnenkommissar Michel Barnier vorgelegten Entwurf für eine überarbeitete Versicherungsvermittler-Richtlinie (IMD2). Nur durch eine konsequente Offenlegung der Vermittlerhonorare beziehungsweise der Provisionen lasse sich für den Verbraucher Transparenz herstellen. Dennoch sieht er was eine Umsetzung in die Praxis betrifft noch weiteren Diskussionsbedarf und wünscht sich hier die Einbeziehung der beteiligten Marktteilnehmer durch die Politik.
Für das Versicherungsunternehmen myLife ist eine Offenlegung der Vermittlervergütung selbstverständlich. Der Göttinger Versicherer hat sich auf die Entwicklung von sogenannten Netto-Tarifen spezialisiert, also Produkte frei von Provisionen und sonstigen vertrieblichen Abschlusskosten. Der Berater wird dabei durch ein Honorar direkt vom Kunden entlohnt. Auch wenn eine Beratung gegen Honorar nicht per se besser ist als eine Provisionsberatung, sei es für den Kunden in jedem Fall wichtig zu wissen, wie viel ihn eine Beratung oder eine Produktvermittlung koste und welche Vorteile er davon hat.
Auch weitere Elemente der Vermittlerrichtlinie, wie beispielsweise die Einführung von standardisierten Key-Information-Documents (KID), sieht das Unternehmen positiv, so Michael Dreibrodt. Die Produktinformationen weisen bereits seit letztem Jahr eine Gesamtkostenquote aus und ermöglichen Kunden und Beratern einen objektiven Kostenvergleich mit anderen Produkten.










