openPR Recherche & Suche
Presseinformation

„Ein Gestaltungsauftrag an den Gesetzgeber“

12.08.202017:11 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. (DGSP) nimmt Stellung zur Aufhebung des Verbots der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26. Februar 2020 hebt das bisherige Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) als verfassungswidrig auf. Die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. (DGSP) fordert angesichts dieser folgenreichen Entscheidung eine unbedingte Orientierung aller Akteure am Lebenserhalt und formuliert Vorschläge zu gesetzlichen Regelungen, die den Schutzbedürfnissen insbesondere von psychisch erkrankten Menschen gerecht werden.



„Die Sterbehilfevereine und Sterbehilfegeschäftemacher frohlocken jetzt und machen ihr altes Spiel weiter“, meint Dr. Michael Wunder, Psychologe und langjähriges Mitglied des Deutschen Ethikrats. Doch die Karlsruher Entscheidung lässt sich laut Wunder auch anders interpretieren: „Das Urteil öffnet zwar die Türe weit und bedient sich leider in seiner Sprache teilweise der Rhetorik der Sterbehilfevereine (es spricht z.B. von ‚Suizidwilligen‘). Es betont aber auch, dass der hohe Verfassungsrang des Lebensschutzes rechtfertigt, gefährlichen Formen der Suizidbeihilfe zum Schutz des Lebens auch mit Mitteln des Strafrechts entgegenzuwirken.“ Insofern bewertet Wunder, der die aktuelle Diskussion zum Thema innerhalb der DGSP eng begleitet hat, das Urteil „als Gestaltungsauftrag an den Gesetzgeber, die Genehmigung von Suizidbeihilfehandlungen an gesetzlich festgelegte und überprüfbare Kriterien zu binden, wie die Überprüfung der Freiverantwortlichkeit durch Gutachter, eine obligatorische multiprofessionelle Beratung und die Zustimmung einer Ethikkommission.“
Um den anstehenden Ausgestaltungsprozess zu unterstützen, formuliert die DGSP in einer Stellungnahme vom 3. August 2020 Empfehlungen an den Gesetzgeber, die insbesondere die Situation psychisch erkrankter Menschen berücksichtigen.

Multiprofessionelles Begutachtungsverfahren

Die DGSP gibt zu bedenken, dass bei Menschen mit psychischen Erkrankungen eine laut Urteil erforderliche freie Willens- und Entscheidungsfindung krankheitsbedingt in vielen Fällen zeitweise nicht möglich ist. Insofern brauche es für die Begutachtung der freien Willensbildung ein umfassendes Begutachtungsverfahren durch ein multiprofessionelles Gremium mit mindestens zwei unabhängigen Psychiatern sowie Vertretern weiterer Disziplinen, z.B. aus Psychologie, Sozialer Arbeit, Pflege oder Theologie. Auch Menschen mit eigener Psychiatrieerfahrung sollten in die Begutachtung miteinbezogen werden. Die DGSP empfiehlt weiterhin, in den Begutachtungsprozess ergänzende und umfassende Beratungsangebote einzubeziehen, z.B. Schuldner-, Erziehungs- oder Suchtberatung. Die Beratung müsse eine lebenserhaltende Orientierung haben, adäquate Möglichkeiten der Hilfe deutlich machen und ggf. organisieren.

Angemessene Frist bei Entscheidungsfindung

Da viele psychische Erkrankungen zyklisch verlaufen, sei eine angemessene Wartezeit bei der Entscheidungsfindung wichtig, damit Betroffene Gelegenheit und Zeit haben, ihre Entscheidung zu überprüfen.

Ausbau umfassender und kompetenter Beratungs- und Präventionsangebote

Die von 1980 bis 2018 um ca. 50% gesunkene Suizidrate (www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Todesursachen/Tabellen/suizide.html) ist laut Einschätzung der DGSP auch auf den Zuwachs an Beratungs- und Suizidprophylaxe-Angeboten zurückzuführen. Deshalb müsse diese Strategie dringend weiterverfolgt werden. Angebote sollten flächendeckend und leicht zugänglich vor allem dort weiter auf- und ausgebaut werden, wo Menschen in Umbruchsituationen anzutreffen sind, z.B. im Medizinbereich, in Pflegeeinrichtungen, in der Schule, Jugendhilfe oder Kinder- und Jugendpsychiatrie. Auch die in diesen Bereichen angebotene Beratung habe sich am Lebenserhalt zu orientieren und müsse Alternativen zur Selbsttötung aufzeigen.

Keine Pflicht zur Selbsttötung

Es müsse sichergestellt werden, dass weder Angehörige noch medizinisches oder anderes Personal dazu verpflichtet werden können, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten. Für Angehörige psychisch erkrankter Menschen seien Beratungsangebote vorzuhalten und auszubauen, da sie straffrei Hilfe zur Selbsttötung gewähren dürfen und hierdurch in höchst belastende Entscheidungs- und Gewissenskonflikte geraten können.

Dokumentation und Evaluation

Hilfen zur Tötung, die Gründe für einen Suizidwunsch und der Beratungsprozess seien umfassend zu dokumentieren und zu evaluieren. Die Ergebnisse sind laut DGSP in die politische Berichterstattung einzubeziehen. So könnten mögliche strukturelle Mängel erkannt und geeignete Maßnahmen ergriffen werden.

Grenzen der Hilfen zur Selbsttötung

Die DGSP spricht sich für ein generelles Verbot der Hilfe zur Selbsttötung bei Kindern und Jugendlichen aus. In der Alten- und Pflegehilfe fordert sie ein Verbot von Beratungsangeboten zur Wahrnehmung des Rechts auf Selbsttötung. Stattdessen bedürfe es eines Ausbaus und einer Intensivierung der Palliativpflege und kompetenten und würdevollen Begleitung im Sterbeprozess. Auch Werbung für Hilfe zur Selbsttötung sei zu verbieten und müsse bei Verstößen geahndet werden.

Gesellschaftliche Wertedebatte

Die DGSP sieht es als wichtige gesellschaftliche Aufgabe, das Urteil und die hiermit verbundenen Folgen auch vor der dem Hintergrund der in unserer Gesellschaft verbreiteten Leistungsorientierung und ökonomischen Zwänge zu diskutieren. Nach Einschätzung des Verbands trügen die beschriebenen gesellschaftlichen Bedingungen insbesondere bei psychisch erkrankten wie auch bei alten Menschen häufig zu einer Selbstwahrnehmung als „Belastung“ der Umwelt bei. Für diesen Personenkreis stelle das Urteil nun das Risiko dar, dass es den Wunsch zur Selbsttötung mit auslösen und festigen könne.
Die DGSP fordert deshalb eine gesellschaftliche Wertedebatte, die Krankheit, Behinderung und den Sterbeprozess als Teil des Lebens thematisiert und gesellschaftliche Verantwortung für die „Schwächsten“ in unserer Gesellschaft einfordert.

Die vollständige Stellungnahme steht als PDF-Datei zur Verfügung unter: www.dgsp-ev.de/fileadmin/user_files/dgsp/pdfs/Stellungnahmen/2020/DGSP_Stellungnahme_Hilfe_zur_Selbsttoetung_2020.pdf

Hintergrundinformation
Am 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§217 StGB) als verfassungswidrig erklärt. (Link zum Urteil: www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/02/rs20200226_2bvr234715.html) Die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, sei im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren, so die Begründung des Urteils. Gleichzeitig wird der Gesetzgeber mit dem Urteil dazu aufgefordert, gesetzlich zu regeln, wie die Hilfe zur Selbsttötung ausgestaltet werden soll. Am 15. April 2020 hat Gesundheitsminister Jens Spahn Einzelexperten und Verbände hierzu zur Stellungnahme aufgefordert.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1097170
 925

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „„Ein Gestaltungsauftrag an den Gesetzgeber““ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie

Erste bundeslandübergreifende Orientierung für Pflegende in der forensischen Psychiatrie
Erste bundeslandübergreifende Orientierung für Pflegende in der forensischen Psychiatrie
Zum Internationalen Tag der Pflege am 12. Mai 2020 legt der Fachausschuss Forensik der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. (DGSP) die erste bundesweite Standortbestimmung für die forensisch-psychiatrische Pflege vor. „Mit dieser ersten Standortbestimmung für die forensisch-psychiatrische Pflege stärken wir das interdisziplinäre Selbstverständnis in der forensischen Psychiatrie“, bemerkt Michael Hechsel, Sprecher des Fachausschusses Forensik der DGSP, nicht ohne Stolz. Das Papier ist laut Autorenteam unabhängig von gesetzlich…
Solidarität mit Schutzbedürftigen kennt keine nationalen Grenzen
Solidarität mit Schutzbedürftigen kennt keine nationalen Grenzen
Jetzt traumatisierte und besonders schutzbedürftige Menschen in Deutschland aufnehmen! Köln, 2. April 2020. Die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. (DGSP) ist hochgradig alarmiert und besorgt über die aktuelle Situation der besonders schutzbedürftigen Kinder, der behinderten und psychisch erkrankten Menschen in den griechischen Flüchtlingslagern. Angesichts der Corona-Pandemie fordert der Fachverband die sofortige Evakuierung der griechischen Lager, um eine Katastrophe zu verhindern. „Aktuell werden 42.000 geflüchtete Mensch…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: 3. Bayerischer Tag der TelemedizinBild: 3. Bayerischer Tag der Telemedizin
3. Bayerischer Tag der Telemedizin
Die überall fortschreitende Digitalisierung bedeutet auch für die Gesundheitsversorgung einen Gestaltungsauftrag. Der 3. Bayerische Tag der Telemedizin in Erlangen hat auf vielfältige Weise gezeigt, dass mit Telemedizin die zukünftige Gesundheitsversorgung sinnvoll unterstützt und entlastet werden kann. Ingolstadt, 28.03.2015. Die Mischung war der Garant …
Bild: Thomas Goppel: "Christian Wulff - Damit Deutschland Zukunft gewinnt"Bild: Thomas Goppel: "Christian Wulff - Damit Deutschland Zukunft gewinnt"
Thomas Goppel: "Christian Wulff - Damit Deutschland Zukunft gewinnt"
… der Realität her. Politik, die stattdessen zur Wahrung von Grundgesetz sowie freiheitlichem Rechtsstaat auf einen Repräsentanten der alten Bundesrepublik setzt und gleichzeitig den Gestaltungsauftrag in den Händen von Angela Merkel weiß, ist auch mit Blick auf die Bevölkerung gut beraten.“ Goppel sieht sich von daher ausdrücklich dem Unionskandidaten …
Bild: Flyer erstellen – Design „von der Stange“ oder Maßanfertigung?Bild: Flyer erstellen – Design „von der Stange“ oder Maßanfertigung?
Flyer erstellen – Design „von der Stange“ oder Maßanfertigung?
… bei einigen Druckereien Gestaltung und Druck zusammen anzufragen? Nichts! Abgerechnet wird nach Stundensatz. Erhält die Druckerei nicht nur den Druckauftrag, sondern auch den Gestaltungsauftrag, dann ist auch der Gesamtpreis attraktiver. Wichtig: Die Druckerei muss zum Auftrag passen. Irgendwann geht es immer um die Kosten. Was kostet es, einen Flyer …
VPRT-Radiobereich stellt Bedarf an Frequenzen für digitalen Hörfunk vor
VPRT-Radiobereich stellt Bedarf an Frequenzen für digitalen Hörfunk vor
… auf-grund der unterschiedlichen Länderinteressen gescheitert ist, dürfen nicht wiederholt werden.“ Hillmoth appellierte weiter an die Verantwortlichen der Medienpolitik, ihren Gestaltungsauftrag im Interesse der programmlichen Vielfalt und wirtschaftlich tragfähiger Strukturen der digitalen Hörfunklandschaft wahrzunehmen. Nicht alles, was technisch machbar …
"Neue" Gesundheitspolitik: Gestaltungsauftrag für die Akteure
"Neue" Gesundheitspolitik: Gestaltungsauftrag für die Akteure
… dem Netto bezahlt" sind schlichtweg normal. Zusatzversicherungen für die eigene Gesundheit sollen dies auch werden. Im Dokument "Kassen in der unternehmerischen Pflicht: Gestaltungsauftrag für eine Basis- und Zusatzversorgung" hat dostal den aktuellen Koalitionsvertrag aus gesundheitspolitischer Sicht auf elf Seiten interpretiert. Das Dokument kann …
Studie: Unternehmens- und IT-Strategien leben aneinander vorbei
Studie: Unternehmens- und IT-Strategien leben aneinander vorbei
… aller Probleme dürfen die IT-Verantwortlichen nicht die Augen vor den Erfordernissen verschließen, weil sie sonst Gefahr laufen, dass sie hierbei mittelfristig den Gestaltungsauftrag verlieren“. Er plädiert deshalb dafür, statt das Thema aussitzen zu wollen, die Anstrengungen zur Entwicklung eines praxisgerechten IT-Governance-Modells zu steigern und …
57. große Arbeitsschutzjahrestagung
57. große Arbeitsschutzjahrestagung
… Veranstaltung sind: • Neue Eu-Verordnung zur Normung • Die gegenwärtig laufende Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) • Schichtarbeit - ein Gestaltungsauftrag mit gleichbleibend hoher Relevanz • Ergonomische Schichtarbeit im Rahmen eines betrieblichen Demografiekonzeptes • Beschaffenheitsanforderungen an neue und wesentlich (un-) …
Extremer Veränderungsdruck in Unternehmen. Kongress beleuchtet Grenzen und Spielräume der Mitbestimmung
Extremer Veränderungsdruck in Unternehmen. Kongress beleuchtet Grenzen und Spielräume der Mitbestimmung
… Vortrag die rechtlichen Grenzen und Spielräume der deutschen Form von Sozialpartnerschaft, die in Europa und der Welt einmalig ist. Wie weit geht der Gestaltungsauftrag für den Betriebs- oder Personalrat? Wie gelingt der Spagat „zwischen Co-Management und Klassenkampf“? Über die betriebliche Mitbestimmung als Erfolgsmodell diskutieren u.a. die Referenten …
Bild: Neukunde Deutsches Tapeten-InstitutBild: Neukunde Deutsches Tapeten-Institut
Neukunde Deutsches Tapeten-Institut
… von ihrer schönsten Seite zeigt. Unter 17 zur Ausschreibung angetretenen Agenturen hatten sich die Frankfurter Kreativen um den Architekten Börries Götsch den Gestaltungsauftrag gesichert. Mit ihrem modularen Raumkonzept erfüllte JAZZUNIQUE exakt die Vorgaben der Branchen-Vertreter der deutschen Tapeten-Industrie. In den Räumlichkeiten werden nun Vorteile …
Bild: Jazzunique freut sich über ein neues spannendes Projekt mit EASTPAKBild: Jazzunique freut sich über ein neues spannendes Projekt mit EASTPAK
Jazzunique freut sich über ein neues spannendes Projekt mit EASTPAK
„Wiedersehen macht ja bekanntlich Freude“ – dies gilt auch für den neuesten Gestaltungsauftrag von Jazzunique. Nach dreijähriger Pause freut sich die Agentur für Erlebniskommunikation über die erneute Zusammenarbeit mit dem amerikanischen Rucksack- und Taschenlabel EASTPAK. Ihr Sequel erlebte die Kooperation auf der dänischen Fashion Trade Show Revolver …
Sie lesen gerade: „Ein Gestaltungsauftrag an den Gesetzgeber“