(openPR) Sehr geehrter Herr Minister Altmaier, in meiner Eigenschaft als Präsident des IBWF e. V.– Das Netzwerk für Mittelstandsberater - Institut für Betriebsberatung, Wirtschaftsförderung und -forschung schreibe ich Ihnen. Wir bündeln in unserem Netzwerk fachübergreifend Experten aus allen Beratungsdisziplinen, die den Mittelstand in dem Bemühen unterstützen, seine Zukunftsfähigkeit nachhaltig zu sichern. Dabei hat die geförderte Beratung gerade für kleine mittelständische Betriebe eine große Bedeutung. Den qualitativen Anspruch Ihres Hauses und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle an die Berater für geförderte Beratung unterstützen wir schon seit vielen Jahren und stellen darüber hinaus noch höhere Anforderungen an unsere Mitglieder, um den KMUs ein hohes Maß an Sicherheit für eine „gute Beratung im Mittelstand“ zu gewährleisten. Wir verurteilen schon immer ausdrücklich und mit aller Schärfe Betrugsversuche windiger Berater. Wir unterstützen die Aufdeckung und die Verfolgung solcher Sachverhalte. Die Ereignisse und Entwicklungen, die von der Corona-Pandemie ausgelöst wurden, erfordern ein hohes qualitatives Handeln aller Beteiligten, die an Lösungen zur Minderung und Beendigung der Krise mitarbeiten. Vor dem Hintergrund das der deutsche Mittelstand mit rund 58 % aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (rund 18 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) und einem Anteil von über 60 % der gesamten Nettowertschöpfung aller Unternehmen in Deutschland eine der tragenden Säulen unseres Wohlstands ist (Daten aus 2018- https://www.ifm-bonn.org/statistiken/mittelstand-im-ueberblick), vermissen wir die notwendige Qualität und Kommunikation in der Umsetzung der Corona-Hilfsprogramme. Insbesondere die Umsetzung des Moduls „4.000 Euro - 100 % Förderung“ hat einen Vertrauensschaden ausgelöst, den die seriösen Berater nun mittragen sollen. Wenn für das Programm 15,3 Mio. Euro an Haushaltsmitteln bereitgestellt waren, dann entspricht das bei maximaler Förderhöhe 3825 Anträgen, die eine Bewilligung hätten erhalten können. Damit wäre allerdings nur 0,1 % der KMUs geholfen. Diese einfache Rechnung hätte auch zu der Erkenntnis geführt, dass eine Inaussichtstellung nur in dieser Größenordnung erfolgen kann. Wie man in der Presse lesen kann, besteht aber ein Überhang von ca. 2000 Anträgen. Bleiben nun die seriösen Berater und Beraterinnen, die Beratung im Sinne des BMWi und BAFA erbracht haben und zu der sie durch die Inaussichtstellung ermutigt wurden auf den Kosten sitzen? Der entstandene Vertrauensschaden ist durch die fehlende Kommunikation seitens Ihres Hauses und dem BAFA zusätzlich vergrößert worden. Mit sehr hohem Aufwand trennt der IBWF e.V. durch Qualitätssicherungsmaßnahmen bei der Aufnahme seiner Mitglieder die Spreu vom Weizen. Das wird nicht gewürdigt, da unsere Mitglieder, die beim BAFA gelistet sind, über einen Kamm mit den Betrügern geschoren werden. Das Programm zum 16.04.2020 zu stoppen und die Unternehmen und Berater nicht zu informieren, lässt ein Mindestmaß an Wertschätzung vermissen.
Sehr geehrter Herr Minister Altmaier, ich fordere Sie im Namen des IBWF e. V. und damit im Namen unserer betroffenen Mitglieder und deren betroffenen Mandanten auf, die ausgesprochenen Inaussichtstellungen zu erfüllen. Der entstandene Vertrauensschaden im Mittelstand und dazu gehören auch die Beraterinnen und Berater, die als Soloselbstständige und als Angehörige der freien Berufe tätig sind, ist sehr groß. Auch wenn kein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht, ist die Erfüllung der Inaussichtstellungen eine wesentliche vertrauensbildende Maßnahme. Im Vertrauen darauf, dass Ihre Aussage immer noch gilt „Arbeitsplätze“ zu retten (im Mittelstand sind das wie oben erwähnt ca. 18 Mio.) bitte ich um Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Boje Dohrn
Präsident













