openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Beamte müssen Bezügemitteilungen gründlich prüfen

02.07.202009:53 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Beamte müssen Bezügemitteilungen gründlich prüfen
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Rechtsanwaltskanzlei JURA.CC
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Rechtsanwaltskanzlei JURA.CC

(openPR) Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 09.06.2020 zum Aktenzeichen 5 K 137/20.KO entschieden, dass Beamte eine besondere Pflicht trifft, die Höhe der ihnen ausgezahlten Bezüge zu überprüfen, andernfalls müssen zu viel geleistete Bezüge regelmäßig dem Dienstherrn zurückgezahlt werden.



Aus der Pressemitteilung des VG Koblenz Nr. 20/2020 vom 24.06.2020 ergibt sich:

Die Klägerin erhielt mit ihrer Ernennung zur Lehrerin und Einweisung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 12 im Jahr 2003 neben ihrer Besoldung eine Stellenzulage i.H.v. 51,13 Euro. Zuvor hatte ihr der Beklagte mitgeteilt, dass Sie einen Anspruch auf eine Stellenzulage habe. Eine entsprechende Mitteilung unterblieb, als die Klägerin im Jahr 2007 zur Förderschullehrerein ernannt und in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 13 eingewiesen worden war. Trotzdem zahlte der Beklagte der Klägerin – von dieser unbeanstandet – die Stellenzulage bis ins Jahr 2019 weiter.

Im Jahr 2019 forderte der Beklagte die überzahlten Dienstbezüge i.H.v. fast 4.000 Euro von der Klägerin vollständig zurück. Nachdem der Rückzahlungsbetrag im sich anschließenden Widerspruchsverfahren um 30% reduziert worden war, wandte sich die Klägerin gegen den noch übrig gebliebenen Rückzahlungsbetrag mit ihrer vor dem Verwaltungsgericht erhobenen Klage.

Sie trug vor, sie habe das Geld zwischenzeitlich ausgegeben; bereits aus diesem Grunde könnten die überzahlten Bezüge nicht zurückgefordert werden. Ein Verschulden an der Überzahlung treffe sie nicht, da sie weder Kenntnisse im Bereich des Besoldungsrecht habe noch ihr die Definition einer Stellenzulage bekannt sei. Auch die Tatsache, dass sie nach ihrer Beförderung keine Mitteilung über die Fortzahlung der Zulage erhalten habe, hätte keine Zweifel an der Richtigkeit der Bezügeberechnung bei ihr geweckt. Vielmehr treffe den Beklagten ein Organisationsverschulden, weil er in der von ihm eingesetzten Software keine Plausibilitätsprüfung vorgesehen habe.

Das VG Koblenz hat die Klage abgewiesen.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts gehört es zu den Sorgfaltspflichten eines Beamten, die Bezügemitteilungen bei besoldungsrelevanten Änderungen im dienstlichen oder persönlichen Bereich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und auf Überzahlungen zu achten. Diese Pflicht habe die Klägerin verletzt. Bei einer Überprüfung der Bezügemitteilung hätte ihr ohne Weiteres auffallen müssen, dass ihr die ausgezahlte Stellenzulage nicht mehr zustehe. Dies hätte sich für die Klägerin auch aus der Tatsache ergeben müssen, dass sie nach ihrer Beförderung keine Mitteilung über einen Anspruch auf Stellenzulage erhalten habe. Der fehlende Anspruch habe sich auch aus einem der Klägerin bereits im Jahr 2002 übersandten Merkblatt ergeben, wonach eine Stellenzulage nur nach vorheriger Festsetzung durch die Personaldienststelle ausgezahlt werde. Aus diesen Gründen habe der Beklagte die überzahlten Bezüge zurückfordern können, obwohl die Klägerin diese bereits ausgegeben habe.

Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das OVG Koblenz beantragen.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1092907
 331

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Beamte müssen Bezügemitteilungen gründlich prüfen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von kanzlei JURA.CC

Bild: Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Die gesetzliche Impfpflicht rückt in greifbare Nähe. Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber fragen sich, was dies konkret für das Arbeitsverhältnis bedeutet. Es besteht die Gefahr, dass Arbeitnehmer ihren Job verlieren, wenn sie nicht geimpft sind. Aber auch ohne Kündigung durch den Arbeitgeber könnten Arbeitnehmer, die nicht geimpft sind, echte Probleme bekommen. Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“, das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der nicht arbeitet, erhält vom Arbeitgeber auch keinen Lohn. Das der Arbeitnehmer n…
Bild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein ArbeitsunfallBild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Das Bundessozialgericht hat am 06.10.2020 zum Aktenzeichen B 2 U 9/19 R entschieden, dass ein verletzender Sprung auf einer Hüpfburg im Rahmen eines FSJ in einer Bildungs- und Ferienstätte ein Arbeitsunfall darstellt. Aus dem Terminbericht des BSG Nr. 37/20 vom 06.10.2020 ergibt sich: Die Beteiligten streiten darum, ob der tödliche Verkehrsunfall des Ehemanns der Klägerin ein Arbeitsunfall war. Die Klägerin ist die Witwe des Verunfallten, der als Produktionsmitarbeiter tätig war. Am 25.06.2014 verließ er während der Schicht bei laufender Ma…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: secunet empfängt Bayern-CIO Pschierer auf dem Modernen StaatBild: secunet empfängt Bayern-CIO Pschierer auf dem Modernen Staat
secunet empfängt Bayern-CIO Pschierer auf dem Modernen Staat
… ist.“ Der Freistaat Bayern beabsichtigt, für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Portal einzurichten, das ihnen ermöglicht vertrauliche personenbezogene Daten - zum Beispiel ihre Bezügemitteilungen - online sicher abzurufen. Die Angestellten und Beamten des Freistaats sollen sowohl aus dem geschlossenen und sicheren bayerischen Behördennetz als auch …
Privater Versicherungsschutz für Beamte - Beihilfe und private Restkostenversicherung
Privater Versicherungsschutz für Beamte - Beihilfe und private Restkostenversicherung
Beamte genießen in Deutschland zahlreiche Vorteile. Darunter fällt auch die Wahl der Krankenversicherung, denn Beamte können selbst bestimmen, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern. Eine Versicherungspflicht besteht seit 2009 in jedem Fall. Der Nachteil bei den Krankenkassen liegt darin, dass sich der Versicherungsbeitrag nach dem Einkommen richtet. …
Bild: Dienstunfähigkeitsabsicherung von BeamtenBild: Dienstunfähigkeitsabsicherung von Beamten
Dienstunfähigkeitsabsicherung von Beamten
… Angestellte und Selbständige eine private Berufsunfähigkeitsversicherung benötigen, um bei einem gesundheitsbedingten Verlust der Arbeitskraft finanziell abgesichert zu sein, benötigen Beamte eine Dienstunfähigkeitsversicherung für eine ausreichende Absicherung. Die Versorgung über den Dienstherrn ist zwar besser als bei anderen Berufsgruppen, dennoch …
Mit einem Versicherungsvergleich kann viel Geld gespart werden
Mit einem Versicherungsvergleich kann viel Geld gespart werden
… hier sollte aber ein Versicherungsvergleich vorgenommen werden. Wer ist betroffen in der PKV? In der Regel sind in einer Privaten Krankenversicherung die Statusgruppe Beamte, Selbstständige und Freiberufler versichert. Diese Versicherten brauchen keinen Verdienstnachweis vorlegen. Anders verhält sich das bei den Angestellten und hier dürfen nur die …
Bild: Versicherungsvergleiche sind auch für Beamte wichtigBild: Versicherungsvergleiche sind auch für Beamte wichtig
Versicherungsvergleiche sind auch für Beamte wichtig
Im Gegensatz zu normalen Arbeitnehmern sind Beamte nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Sie müssen unterliegen aber dennoch der Versicherungspflicht, sprich: sie müssen eine Krankenversicherung abschließen. Beamte haben daher die Wahl, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern müssen. In der Regel wählen Beamte die …
Ist die Private Krankenversicherung für Beamte vorteilhafter?
Ist die Private Krankenversicherung für Beamte vorteilhafter?
Eine Private Krankenversicherung für Beamte ist in fast allen Fällen empfehlenswert, da zum einen ein deutliches Leistungsplus der privaten Krankenversicherungen als auch der finanzielle Aspekt eine wesentliche Rolle spielt. Sollte sich ein Beamter für den Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden, so wird er als freiwilliges Mitglied …
PKV: Private Krankenversicherung für Beamte 2012
PKV: Private Krankenversicherung für Beamte 2012
Für Selbstständige bietet die private Krankenversicherung spezielle Tarife an, die Perfekt auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Aufgrund ihrer Beihilfeberechtigung profitieren Beamte und Beamtenanwärter neben den guten Leistungen der PKV auch von günstigen Beiträgen, da nicht die kompletten sondern lediglich die anfallenden Restkosten über eine Versicherung …
Bild: Private Krankenversicherung für Beamte: Optimal abgesichert mit Beihilfe und PKVBild: Private Krankenversicherung für Beamte: Optimal abgesichert mit Beihilfe und PKV
Private Krankenversicherung für Beamte: Optimal abgesichert mit Beihilfe und PKV
Beamte profitieren bei der privaten Krankenversicherung von maßgeschneiderten Tarifen und attraktiven Beihilfe-Leistungen. Doch worauf muss man achten, damit der Wechsel wirklich sinnvoll ist? Für Beamte ist die private Krankenversicherung (PKV) in den meisten Fällen die attraktivste Wahl. Durch die Beihilfe ihres Dienstherrn, die einen Großteil der …
Bild: Beamtenversorgung - Falscher Schutz bei Dienstunfähigkeit
Beamtenversorgung - Falscher Schutz bei Dienstunfähigkeit
Die soziale Absicherung von Beamten ist häufig besser ausgestaltet als von „normalen“ Angestellten, Auszubildenden oder Selbständigen. Verbraucherverbände weisen seit einigen Jahren insbesondere auf die Bedeutung einer privaten Absicherung gegen das Berufsunfähigkeitsrisiko hin, da es insbesondere für jüngere Personen keinen staatlichen Schutz mehr gibt. …
Bild: Dienstunfähigkeitsversicherung für BeamteBild: Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte
Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte
Ob Lehrer, Verwaltungsbeamte, Polizei, Justiz, Vollzugsdienst oder Zoll: Wenn Beamte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sollten sie darauf achten, dass der Vertrag eine geeignete Dienstunfähigkeitsklausel beinhaltet. Auf dem deutschen Versicherungsmarkt tummeln sich zahlreiche Versicherer, die eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit anbieten. …
Sie lesen gerade: Beamte müssen Bezügemitteilungen gründlich prüfen