(openPR) Der niederländische Versandhandelsriese Doc Morris hat einen Widerspruch beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) gegen die Medikamenten-Bestell-und-Liefer-Plattform Doc.Green eingereicht. Der Widerspruch richtet sich gegen den Namen. Doc.Green-Gründer Thomas Engels vermutet andere Beweggründe hinter diesem Schritt.
Online-Bestellung und anschließende Lieferung steht zwar auf den Fahnen beider Plattformen. Trotzdem könnten Doc Morris und Doc.Green unterschiedlicher nicht sein. Während Doc Morris ein klassischer Online-Versender aus den Niederlanden ist, setzt Doc.Green auf ganz andere Kriterien. Auch hier kann der Kunde sein Medikament bequem online ordern. Anders als bei Doc Morris geht aber diese Bestellung an eine lokale Apotheke in der Nähe des Bestellers. Diese liefert dann das Medikament – und zwar noch am selben Tag.
„Damit sind wir eindeutig zu einer Bedrohung für Doc Morris geworden. Wir erfüllen mit Doc.Green mehrere Kundenwünsche gleichzeitig: Online-Bestellung, Sameday-Lieferung, Unterstützung lokaler Apotheken und umweltfreundlicher, als wenn jeder einzeln zur Apotheke fährt, ist es auch noch. Klar, dass Doc Morris jetzt versucht, uns Steine in den Weg zu legen!“, so Doc.Green CEO Thomas Engels.
„Wir warten ganz gelassen ab. Schließlich hat Doc Morris sogar schon gegen die Apothekerkammer Nordrhein geklagt – und verloren.“
Doc Morris hatte die in Düsseldorf ansässige Apothekerkammer Nordrhein auf knapp 15 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Doc Morris hatte mit Gutscheinen und Prämien um Kunden geworben. Die Apothekerkammer fand, das verstoße gegen die für Arzneimittel bestehende Preisbindung und ließ diese Praxis per einstweiligen Verfügungen untersagen. Zu Recht, entschied das Landgericht Düsseldorf im Juli 2019.


















