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STVO-Novelle - ALLE schützen, statt RASER retten!

03.06.202009:09 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: STVO-Novelle - ALLE schützen, statt RASER retten!
Gerade die Schwächsten sollten mit der neuen StVO besser geschützt werden!
Gerade die Schwächsten sollten mit der neuen StVO besser geschützt werden!

(openPR) "Kein Zurück mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) - die strengeren Strafen müssen zum Schutz ALLER Verkehrsteilnehmer bleiben!"
Dies fordert dieser Tage eine online-Petition Unter openpetition.de/Verkehrssicherheit.

Ins Leben gerufen wurde die Petition als Reaktion auf Verkehrsminister Andreas Scheuers Einknicken vor der Autofahrerlobby des Landes. Wohlüberlegt haben die Länder im Bundesrat den Gesetzentwurf von Scheuer zur Novelle der StVO überarbeitet, bevor sie ihn verabschiedet haben. Nun appelliert Scheuer eben diese Verschärfung wieder rückgängig zu machen. Der massive Druck des ADAC und anderer Autofahrer-freundlicher Interessensverbände sowie der FDP und der AFD aus der Politik zeigen Wirkung.
Unverhältnismäßige Geschwindigkeitsübertretung ist dann wieder ein Kavaliersdelikt, mit milden Geldstrafen geahndet. Der Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer, also Kinder, Fußgänger, Radfahrer, wird zur Nebensache. Die ursprüngliche Intention der Länder, durch ein einmonatiges Fahrverbot bei maßgeblichen Geschwindigkeitsübertretungen die Sicherheit auf den Straßen zur obersten Priorität zu machen, wird dem Schutz der Raser geopfert.
Dabei war es gerade Scheuer, der im Mai noch betonte "Die letzte Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung war und ist ein Erfolg, weil wir die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Fahrradfahrer besser schützen (...) Und wir müssen eben diejenigen besser schützen, die weniger Schutz um sich haben." Nun sieht Scheuer durch drohende Fahrverbote "Härten, die an dieser Stelle wieder in eine Verhältnismäßigkeit gebracht werden müssen."
Die Abschaffung der konsequenteren Bestrafung von Geschwindigkeitsüberschreitungen steht konträr zu dem Bestreben, die schwächeren Verkehrsteilnehmer zu schützen. So zeigt das Bundesministerium für Verkehr in Österreich einen klaren Zusammenhang zwischen der Geschwindigkeit eines Autos und dem Todesrisiko für einen gerammten Fußgänger. Während dieses bei einem Tempo von 70 km/h noch bei 86 Prozent liegt, sind es bei 50 km/h noch 39 Prozent und bei 30 km/h lediglich noch 8 Prozent!
Mehr Informationen zum Thema, Auszüge der neuen STVO, sowie Pressestimmen gibt es auf www.nicht-bescheuert.de. Hier führt auch ein Link direkt zur Petition.

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