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ACE wünscht neuer Winterreifenvorschrift „guten Rutsch“

26.11.201017:10 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: ACE wünscht neuer Winterreifenvorschrift „guten Rutsch“
Foto: ACE Auto Club Europa
Foto: ACE Auto Club Europa

(openPR) Stuttgart (ACE) 26. November 2010 – Als gut gemeint aber schlecht gemacht hat der ACE Auto Club Europa die neue Winterreifenpflicht in der Straßenverkehrsordnung (StVO) bezeichnet. Es sei fraglich, „ob die im Behördenkauderwelsch formulierte Vorschrift von Normalbürgern überhaupt verstanden wird“, sagte ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner am Freitag in Stuttgart. Er fügte hinzu: „Dieser Winterreifenvorschrift kann man nur noch einen guten Rutsch wünschen“. Die Verordnung enthalte zwar eine detaillierte Beschreibung winterlicher Straßenzustände, beim Thema Reifenbeschaffenheit verweise der Gesetzgeber aber nur auf einen Katalog von unzähligen Richtlinien.


Laut ACE wollte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) ursprünglich „besonders für Lkw“ eine Gefährdung auf schneeglatten Straßen unterbinden. Doch nach Einschätzung des ACE wird die Vorschrift genau für diese Hauptzielgruppe wahrscheinlich ohne Folgen bleiben.

Der Club fasste die aus seiner Sicht weiterhin offenen Fragen noch einmal zusammen:

- Ramsauer sagt, dass auch Ganzjahresreifen beziehungsweise Allwetterreifen die Anforderungen an einen Winterreifen erfüllen. Folglich dürften Lkw selbst auf der Antriebsachse mit derartigen Reifen auf Schnee und Eis unterwegs sein, ohne gegen die neue Winterreifenpflicht zu verstoßen. Ist das so? (Nach UN-ECE-Regelung (ECE-R 30 und 54), EG-Richtlinien (Richtlinie 92/23 EWG) und StVZO (§36) definieren sich Winterreifen über die Kennzeichnung M+S (M&S, M.S.). Dies gilt auch für so genannte Ganzjahres- oder Allwetterreifen, die so gekennzeichnet sind und mit denen Lkw in aller Regel heute schon unterwegs sind. Also ändert sich vermutlich nichts daran, dass Lkw auf schneeglatten Steigungsstrecken stecken bleiben und sich quer stellen. Hinzu kommt: Das M+S-Symbol ist keine geschützte Kennzeichnung und kann daher auch auf gänzlich winteruntauglichen Reifen angebracht werden.

- Ramsauer hatte mehrfach angekündigt, dass der Begriff Winterreifen erstmals in die besagte StVO-Vorschrift aufgenommen werden soll. In der vom Bundesrat beschlossenen Fassung fehlt aber der Begriff Winterreifen. Weshalb?

- ACE und Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) haben gefordert, aus Gründen der Unfallverhütung die Mindestprofiltiefe von Winterreifen auf 4 Millimeter festzulegen. Warum wurde diesem Rat nicht gefolgt?

- Die StVO enthält vorwiegend Verhaltensvorschriften. Deren Sinn und Zweck ist es, dass Autofahrer die Regeln auf Anhieb verstehen und entsprechend danach handeln können. Erfüllt die neue Vorschrift die Erwartungen an Verständlichkeit und Bürgernähe? Der ACE hat da seine Zweifel und sagt: Autobesitzer können diesen Behördenkauderwelsch nicht verstehen. („…darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)… Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988, zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind….“ Der ACE dazu: Diese Vorschrift ist von Juristen für Juristen gemacht, nicht aber für Bürgerinnen und Bürger).

- Der ACE hat vorgeschlagen, dass der Bundesverkehrsminister im Zuge der StVO-Novelle eine Art Positivliste veröffentlicht. In ihr sollen alle Reifen-Fabrikate aufgeführt werden, die aus Sicht des Ministers erforderlichen Sicherheitsanforderungen an Winterreifen erfüllen. Dann wüssten Verbraucher, woran sie sind. Aber weshalb geht der Minister auf diesen Vorschlag nicht ein und verweist lieber auf diverse EU-Richtlinien, die nur für Fachleute zugänglich sind?

- Bis heute gibt es weder auf nationaler noch auf EU-Ebene rechtsverbindliche Normen darüber, welche Eigenschaften beziehungsweise Anforderungen ein Winterreifen zu erfüllen hat. Wann wird es diese Standards geben und welche Vorkehrungen hat der Bundesverkehrsminister in die Wege geleitet, um die missbräuchliche Verwendung der Reifenpiktogramme M&S und Schneeflocke zu unterbinden? (Das Schneeflocken-Symbol, welches einen Berg mit einem Eiskristall zeigt, stammt samt Prüfverfahren aus Kanada. Der Reifen muss bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen, um damit gekennzeichnet zu werden. Dabei muss der zu überprüfende Reifen nach SRTT* einem um mindestens 7 Prozent besseren Traktionswert aufweisen, als ein herkömmlicher M+S Reifen.
* (Standard Reference Test Tyre, engl. = Standard-Referenz-Testreifen; Referenz = feststehender Messwert, der als Vergleichswert dient).

Das Schneeflocken-Symbol wird von der amerikanischen Straßenbehörde NHTSA an Reifen vergeben, die einem Test eine gewisse Mindesttraktion auf Schnee und Eis erreichen.
In Europa ist es warenzeichenrechtlich für bestimmte Reifenhersteller (wdk – Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie) geschützt und offiziell daher nur von diesen verwendbar. Quelle: Reifenverband BRV

Zur Erinnerung: § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) in seiner seit 2006 gültigen Fassung hatte folgenden Wortlaut:
„Bei Fahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage…“.

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